Sachverhalt:
1. Allgemeines
Für die ab 2009 anstehenden Wahlen ist das Stadtgebiet Schwelm in Wahl- bzw. Stimmbezirke aufzuteilen. Für die wahrscheinlich vorgezogene Kommunalwahl, voraussichtlich verbunden mit der Europawahl im Juni 2009, obliegt diese Aufgabe nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) dem Wahlausschuss. Die folgende Serie von Wahlen soll wie bisher organisatorisch als Einheit gesehen werden, so dass beabsichtigt ist, die Wahl- bzw. Stimmbezirke für die Kommunalwahlen mit den für die übrigen Wahlen zu bildenden Bezirke gleichzuhalten.
Aufgrund der am 17.10.07 in Kraft getretenen Änderung des Kommunalwahlgesetzes ergeben sich im wesentlichen folgende Änderungen:
Ø Verkürzung der Sperrfrist für die Ausübung des aktiven Wahlrechts von 3 Monaten auf 15 Tage vor der Wahl,
Ø beschränkte Einsicht in das Wählerverzeichnis anstelle der öffentlichen Auslegung,
Ø
Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens für die
Sitzverteilung
(Das bisherige Quotenverfahren Hare/Niemeyer mit Reststimmen-verwertung nach
höchsten Zahlenbruchteilen wird abgelöst durch das Divisorverfahren mit
Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers. Nach diesem Verfahren sind
Zahlenbruchteile von Sitzen unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl
abzurunden bzw. die über 0,5 aufzurunden. Parteien, die danach nicht mindestens
die Sitzzahl 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, erhalten keinen Sitz im
Rat.)Â
Ø Entkoppelung der Wahl der (Ober-)Bürgermeister/innen und der Landräte/Landrätinnen von den Wahlen zu den Kommunalvertretungen nach den im kommenden Jahr letztmalig gemeinsam stattfindenden Kommunalwahlen,
Ø Möglichkeit gemeinsamer Wahlvorschläge für die Wahl der(Ober-) Bürgermeister/innen und der Landräte/Landrätinnen,
Ø Wegfall der Stichwahl bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister/innen und der Landräte/Landrätinnen,
Ø
Absenkung der Höchstabweichungsgrenze bei der
Einteilung der Wahlbezirke, die künftig nicht mehr als 25% (bisher 33,1/3%) von
der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nach oben
oder unten betragen darf.
2.Einteilung
des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke
Die derzeitige
Wahlperiode endet am 20.10.09. Die Wahlbezirke sollten bereits vor Beginn der
letzten 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.07.08) von dem in der
laufenden Wahlperiode gebildeten Wahlausschuss eingeteilt werden und zwar nach
der Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist
(20.04.08).
Für die Stadt Schwelm mit einer
Bevölkerungszahl von 29.576 (LDS Statistik 30.06.07) sind entsprechend ihrer
Größe über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter/innen in 19
Wahlbezirken zu wählen. Der Rat der Stadt Schwelm hat am 29.04.08
beschlossen, von einer Verringerung der Ratsmandate nach § 3 Abs. 2 KWahlG
keinen Gebrauch zu machen, so dass die Zahl der bisherigen Bezirke bestehen
bleibt.
Aufgrund der Änderung der Höchstabweichungsgrenzen wurde unter Beachtung der
weiteren Grundsätze des § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG die Wahlbezirkseinteilung
geprüft.Â
Die gemeindeeigenen Bevölkerungszahlen weichen regelmäßig von den Daten des LDS
NRW ab und bedürfen der eigenen Fortschreibung. In der beigefügten Übersicht
„Einwohnerentwicklung“ sind die Abweichungen in den einzelnen Wahlbezirken zur
durchschnittlichen Einwohnerzahl der
Wahlbezirke sowohl mit der prozentual umgerechneten Einwohnerzahl des LDS als
auch mit der aktuellen Zahl aus dem Einwohnermeldeprogramm dargestellt. Sie
liegen überwiegend weit unter der gesetzlichen Toleranzgrenze, so dass der
Empfehlung des Innenministeriums (RdErl. Vom 17.10.07 – 12-35.10.01-) gefolgt
wurde, bei der Wahlbezirkseinteilung wegen des großen zeitlichen Abstandes bis
zum Wahltag einen „Sicherheitsabstand“ zu der zulässigen
Höchstabweichungsgrenze einzuhalten, um am Wahltag noch im Rahmen der
zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben.
Die bisherige
Wahlbezirkseinteilung kann somit für die kommenden Wahlen (2009: Europa- und
Bundestagswahl; 2010: Landtagswahl) beibehalten werden.
Ein Ãœbersichtsplan und der damit verbundene Entwurf der Wahlbezirkseinteilung
als Wahlbekanntmachung ist beigefügt. Ein größerer übersichtlicher Plan wird in
der Sitzung ausgehängt.
Veränderungen wie neue bzw. geänderte Straßen, neue Häuser, geänderte Lagebezeichnungen (Hausnummerierungen) wurden eingearbeitet.
Der Wahlbezirk 190 soll wieder in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt werden, um den Wahlberechtigten im südlichen Stadtgebiet die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern.Â
3. Wahllokale
Entsprechend der
bisherigen Rückmeldungen wird sich am Standort der Wahllokale keine wesentliche
Änderung ergeben. Die Gaststätte Leckermeulken hat ihre Bereitschaft erklärt,
sofern sich nach Bekanntgabe des Wahltermins keine Ãœberschneidung mit
anderweitiger Vermietung ergibt. Die Verwaltung wird in diesem Fall zu
gegebener Zeit hierüber berichten. Bei dem Wahllokal 050 ändert sich nur die
Bezeichnung von bisher „Kath. Pfarrheim Heilig Geist“ in „Ökumenisches Zentrum
Heilig Geist“.
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Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Wahlleiter spätestens 4 Wochen nach
dem Beschluss des Wahlausschusses die Wahlbezirkseinteilung öffentlich bekannt
gibt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist zur Wahl der
Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4
KWahlG).
Beschlussvorschlag:
Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2009 auf der Grundlage der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und damit verbundener Übersichtsplan) eingeteilt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.
Anlage 1:
Einwohnerentwicklung
Anlage 2: Ãœbersichtsplan
Wahlbezirke
Anlage 3: Entwurf der
Wahlbezirkseinteilung als Wahlbekanntmachung