Betreff
Einteilung des Stadtgebiets in Wahl- und Stimmbezirke
Vorlage
114/2008
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

Für die ab 2009 anstehenden Wahlen ist das Stadtgebiet Schwelm  in Wahl- bzw. Stimmbezirke aufzuteilen. Für die wahrscheinlich vorgezogene Kommunalwahl, voraussichtlich verbunden mit der Europawahl im Juni 2009, obliegt diese Aufgabe nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) dem Wahlausschuss. Die folgende Serie von Wahlen soll wie bisher organisatorisch als Einheit gesehen werden, so dass beabsichtigt ist, die Wahl- bzw. Stimmbezirke für die Kommunalwahlen mit den für die übrigen Wahlen zu bildenden Bezirke gleichzuhalten.

 

 

Aufgrund der am 17.10.07 in Kraft getretenen Änderung des Kommunalwahlgesetzes ergeben sich im wesentlichen  folgende Änderungen:

 

Ø      Verkürzung der Sperrfrist für die Ausübung des aktiven Wahlrechts von 3 Monaten auf 15 Tage vor der Wahl,

Ø      beschränkte Einsicht in das Wählerverzeichnis anstelle der öffentlichen Auslegung,

Ø      Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens für die Sitzverteilung
(Das bisherige Quotenverfahren Hare/Niemeyer mit Reststimmen-verwertung nach höchsten Zahlenbruchteilen wird abgelöst durch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers. Nach diesem Verfahren sind Zahlenbruchteile von Sitzen unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abzurunden bzw. die über 0,5 aufzurunden. Parteien, die danach nicht mindestens die Sitzzahl 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, erhalten keinen Sitz im Rat.) 

Ø      Entkoppelung der Wahl der (Ober-)Bürgermeister/innen und der Landräte/Landrätinnen von den Wahlen zu den Kommunalvertretungen nach den im kommenden Jahr letztmalig gemeinsam stattfindenden Kommunalwahlen,

Ø      Möglichkeit gemeinsamer Wahlvorschläge für die Wahl der(Ober-) Bürgermeister/innen und der Landräte/Landrätinnen,

Ø      Wegfall der Stichwahl bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister/innen und der Landräte/Landrätinnen,

Ø      Absenkung der Höchstabweichungsgrenze bei der Einteilung der Wahlbezirke, die künftig nicht mehr als 25% (bisher 33,1/3%) von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nach oben oder unten betragen darf.

 

 

2.Einteilung des Stadtgebietes in Wahl- und Stimmbezirke

 

Die derzeitige Wahlperiode endet am 20.10.09. Die Wahlbezirke sollten bereits vor Beginn der letzten 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.07.08) von dem in der laufenden Wahlperiode gebildeten Wahlausschuss eingeteilt werden und zwar nach der Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist (20.04.08).

Für  die Stadt Schwelm mit einer Bevölkerungszahl von 29.576 (LDS Statistik 30.06.07) sind entsprechend ihrer Größe über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohner 38 Vertreter/innen in 19 Wahlbezirken zu wählen. Der Rat der Stadt Schwelm hat am 29.04.08 beschlossen, von einer Verringerung der Ratsmandate nach § 3 Abs. 2 KWahlG keinen Gebrauch zu machen, so dass die Zahl der bisherigen Bezirke bestehen bleibt.


Aufgrund der Änderung der Höchstabweichungsgrenzen wurde unter Beachtung der weiteren Grundsätze des § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG die Wahlbezirkseinteilung geprüft. 

Die gemeindeeigenen Bevölkerungszahlen weichen regelmäßig von den Daten des LDS NRW ab und bedürfen der eigenen Fortschreibung. In der beigefügten Übersicht „Einwohnerentwicklung“ sind die Abweichungen in den einzelnen Wahlbezirken zur durchschnittlichen  Einwohnerzahl der Wahlbezirke sowohl mit der prozentual umgerechneten Einwohnerzahl des LDS als auch mit der aktuellen Zahl aus dem Einwohnermeldeprogramm dargestellt. Sie liegen überwiegend weit unter der gesetzlichen Toleranzgrenze, so dass der Empfehlung des Innenministeriums (RdErl. Vom 17.10.07 – 12-35.10.01-) gefolgt wurde, bei der Wahlbezirkseinteilung wegen des großen zeitlichen Abstandes bis zum Wahltag einen „Sicherheitsabstand“ zu der zulässigen Höchstabweichungsgrenze einzuhalten, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben.

Die bisherige Wahlbezirkseinteilung kann somit für die kommenden Wahlen (2009: Europa- und Bundestagswahl; 2010: Landtagswahl) beibehalten werden.
Ein Übersichtsplan und der damit verbundene Entwurf der Wahlbezirkseinteilung als Wahlbekanntmachung ist beigefügt. Ein größerer übersichtlicher Plan wird in der Sitzung ausgehängt.

Veränderungen wie neue bzw. geänderte Straßen, neue Häuser, geänderte Lagebezeichnungen (Hausnummerierungen) wurden eingearbeitet.

 

Der Wahlbezirk 190 soll wieder in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt werden, um den Wahlberechtigten im südlichen Stadtgebiet die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern. 

 

 

 

3. Wahllokale

 

Entsprechend der bisherigen Rückmeldungen wird sich am Standort der Wahllokale keine wesentliche Änderung ergeben. Die Gaststätte Leckermeulken hat ihre Bereitschaft erklärt, sofern sich nach Bekanntgabe des Wahltermins keine Überschneidung mit anderweitiger Vermietung ergibt. Die Verwaltung wird in diesem Fall zu gegebener Zeit hierüber berichten. Bei dem Wahllokal 050 ändert sich nur die Bezeichnung von bisher „Kath. Pfarrheim Heilig Geist“ in „Ökumenisches Zentrum Heilig Geist“.

 




Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Wahlleiter spätestens 4 Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses die Wahlbezirkseinteilung öffentlich bekannt gibt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber/innen und Ersatzbewerber/innen für die Wahlbezirke (§ 17 Abs. 4 KWahlG).

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Stadtgebiet Schwelm wird für die Kommunalwahlen 2009 auf der Grundlage der Vorlage beigefügten Anlagen 2 und 3 (Bekanntmachungsentwurf der Wahlbezirkseinteilung und damit verbundener Übersichtsplan) eingeteilt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Wahlbezirk 190 in die Stimmbezirke 191 und 192 unterteilt wird.

 


Anlage 1: Einwohnerentwicklung

Anlage 2: Ãœbersichtsplan Wahlbezirke

Anlage 3: Entwurf der Wahlbezirkseinteilung als Wahlbekanntmachung