Betreff
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm am 14.09.2025
Vorlage
329/2025
Aktenzeichen
FB 110 | SG 113 Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gegen die Wahl zur Vertretung der Stadt Schwelm am 14.09.2025 wurden keine Einsprüche erhoben.

 

Zur Prüfung der Wählbarkeit der Vertreter werden die Wahlvorschläge mit den Wählbarkeitsbescheinigungen,

 

zur Untersuchung von eventuellen Unregelmäßigkeiten bei der Wahl die Wahlniederschriften der einzelnen Wahlvorstände,

 

zur Prüfung, ob das Wahlergebnis richtig festgestellt wurde, die Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses am 16.09.2025 vorgelegt.

 

 

Weitere Prüfung gem. § 40 Abs. 1 lit. b KWahlG NRW:

 

Wegen einer rechtlichen Unstimmigkeit des Stimmzettels der Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin wertete der Wahlleiter der Stadt Schwelm den Stimmzettel als fehlerhaft und startete das Briefwahlgeschäft am 02.09.2025 neu. Es erging die Anordnung eines Neuversandes, womit alle bereits abgegebenen Wahlbriefe für ungültig erklärt wurden.

 

Da sich die Wahlunterlagen für die gesamte Kommunalwahl (Landratswahl, die Kreistagswahl, die Ratswahl und die Bürgermeisterwahl – zusätzlich RVR Wahl) in einem Umschlag befanden, waren sämtliche Wahlen von dem Neuversand betroffen.

 

Das Aussortieren der Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin war nicht möglich, ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen. Damit war sowohl die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und die Wahl zur Vertretung der Gemeinde Schwelm betroffen.

 

Das Wahlamt der Stadt Schwelm hat in Abstimmung mit der Kreiswahlleitung die Daten zu den ungültigen Wahlscheinen, den erneut versandten Unterlagen und den entsprechenden Rückläufen dokumentiert.

 

Der Neuversand der Briefwahlunterlagen führte dazu, dass ein Teil der Briefwähler nicht mehr erreicht wurde, respektive ihr Wahlrecht nicht ausgeübt haben. Gemäß der Auswertung vom 23.09.2025 haben insgesamt 474 zugelassene Briefwähler/innen die Briefwahlunterlagen nicht bzw. nicht rechtzeitig an die Stadt Schwelm zurückgesendet.

 

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Gemeinde der Stadt Schwelm vom 14.09.2025 festgestellt. Die Bekanntmachung erfolgte am 16.09.2025.

 

Es gilt zu prüfen, inwieweit die 474 betroffenen Wahlberechtigten das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Gemeinde der Stadt Schwelm vom 14.9.2025 wesentlich hätten beeinflussen können.

 

Alle 474 Wahlscheine konnten den einzelnen Wahlbezirken zugeordnet werden. Somit entfielen auf:

 

Wahlbezirk 10 46                                Wahlbezirk 100          50

Wahlbezirk 20 24                                Wahlbezirk 110          40

Wahlbezirk 30 16                                Wahlbezirk 120          27

Wahlbezirk 40 47                                Wahlbezirk 130          27

Wahlbezirk 50 19                                Wahlbezirk 140          21

Wahlbezirk 60 39                                Wahlbezirk 150          22

Wahlbezirk 70 0                                  Wahlbezirk 160          25

Wahlbezirk 80 24                                Wahlbezirk 170          8

Wahlbezirk 90 10                                Wahlbezirk 180          29

 

Prüfung der Direktmandate:

 

Im ersten Schritt war zu prüfen ob der/ die Zweitplatzierte/r mit der Unterstellung, dass alle fehlenden Stimmen auf sie/ihn vereint rechnerisch ein anderes Ergebnis herbeigeführt hätte.

 

Die Prüfung war in den Wahlbezirken 40, 60, 80,90,100 und 110 zu bejahen.

 

Für diese Wahlbezirke galt es im zweiten Schritt den Prozentualen Anteil des Abstandes zu ermitteln um zu ermitteln, mit welchem Verhältnis die Wahlberechtigten der nicht zurückgesendeten Wahlbriefe hätten wählen müssen, um ein anderes Ergebnis zu erzielen.

 

Für die Wahlbezirke 40, 60, 80,90,100 betrug der prozentuale Abstand 62% -70%. Diese Annahme ist angesichts der tatsächlich erreichten prozentualen Wahlergebnisse als nicht realistisch zu werten.

 

Realistisch zu werten war der Wahlbezirk 110, der 8% im prozentualen Anteil aufwies.

 

Für diesen Wahlbezirk wurde im dritten Schritt das bestes Ergebnis des Wahlbezirkes 2. Platzierung gegen schlechtestes Ergebnis Erstplatzierung geprüft.

 

Wahlergebnis

Wahlbezirk

 

 

CDU = 164

SPD = 161

Bestes/ schlechtestes Ergebnis Stimmbezirke

 

 

CDU = 25,78 (BW)

SPD = 28,57  (BW)

Umrechnung auf mögliche Stimmen

40 Stimmen

 

CDU = 25,78 %

 = 11 Stimmen

SPD = 28,57 %

 = 12 Stimmen

Ergebnis unter Einbeziehung von 40 Stimmen

 

CDU = 164 + 11 = 175

SPD = 161 + 12 = 173

 

Diese Prüfung ergab im Ergebnis ebenfalls das Direktmandat für die CDU, so dass für alle Direktmandate festgestellt werden kann, dass das Ergebnis unverändert ist.

 

Prüfung der Sitzverteilung:

 

Hinsichtlich der endgültigen Sitzverteilung sind die beiden Parteien zu betrachten, die ausgehend vom Ergebnis der ungerundeten Sitze einer Sitzverschiebung am nächsten sind.

 

Dabei ist festzustellen, dass die FDP mit einer Zahl von 4,6587 Sitzen ungerundet 5 Sitze erreicht hat. Demgegenüber hat die Wählergruppe BIZ mit einer ungerundeten Zahl von 2,1598 Sitzen insgesamt zwei Sitze erreicht.

 

Nach den durchgeführten Berechnungen würde sich dieses Ergebnis erst dann ändern, wenn die Wählergruppe BIZ von den insgesamt 474 Stimmen 88 Stimmen mehr als die FDP erhalten würde. Der Wert von 88 Stimmen würde bezogen auf die insgesamt 474 Stimmen einen Stimmenanteil von 18,56 % bedeuten. Einen solchen Stimmenanteil hat die Wählergruppe BIZ in keinem Stimmbezirk der Stadt Schwelm erreicht. Das beste Ergebnis bei der Wahl der Vertretung der Gemeinde betrug 9,73 % im Stimmbezirk 090 (Urnenwahl).

 

Gleichzeitig kann bei einer weitergehenden Bewertung allenfalls das schlechteste Ergebnis der FDP im Stadtgebiet Schwelm (4,65 % im Stimmbezirk 120 - Urnenwahl) zugrunde gelegt werden.

 

Demzufolge stellt es keine reale Möglichkeit im Sinne der Rechtsprechung dar, dass die Wählergruppe BIZ von den 474 Stimmen 88 Stimmen mehr als die FDP erhalten hätte.

 

Alle andere rechnerische Varianten bei der Sitzverteilung stellen ebenfalls keine reale Möglichkeit dar, da sie noch weiter von den tatsächlichen Ergebnissen entfernt wären.

Somit kann festgestellt werden, dass die nicht eingegangen gültigen Wahlbriefe keine Änderung der Sitzverteilung bewirkt hätten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Rat der Stadt Schwelm wird empfohlen, die Wahl zur Vertretung der Stadt Schwelm am 14.09.2025 für gültig zu erklären.