Betreff
Sitzungsgeld für die Mitglieder von Beiräten und Unterauschüssen
Vorlage
164/2025
Aktenzeichen
121/ple
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hatte 23.09.2024 den Antrag gestellt, dass für seine Sitzungen sowie die Arbeitskreise Sitzungsgelder gezahlt werden. Der Rat hatte am 28.11.2024 beschlossen, dass diese Entscheidung in der neuen Legislaturperiode für alle vergleichbaren Gremien (Radwegekommission, Energiebeirat, Klimabeirat) einheitlich getroffen werden soll (Vorlage 189/2024/1).

 

Unter Berücksichtigung des Berichtsentwurfes der Gemeindesprüfungsanstalt NRW hält die Verwaltung eine Einführung der genannten Sitzungsgelder nicht für geboten. Die Ausschussstruktur wird auch vor dem Hintergrund künftig reduziert und an die Haushaltssituation der Stadt Schwelm angepasst. Die Einführung von Sitzungsgeldern würde den Erkenntnissen aus dem Bericht zuwiderlaufen.

 

Für jedes Mitglied eines der o.g. Gremien fallen pro Sitzungsteilnahme nach der Entschädigungsverordnung NRW 36,40 € an. Diese Kosten pro Sitzung steigen jedes Jahr zum 01.01. eines Jahres um 2 %.

 

Die finanziellen Auswirkungen werden beispielhaft am Sitzungsgeld für sachkundige Bürger/innen dargestellt:

12 Arbeitssitzungen des Beirates (durchschnittlich 1 x monatlich), 2 jährliche Sitzungen des Beirates:

11 Mitglieder x 14 Sitzungen x 36,40 € = 5.605,60 €

 

Gleichzeitig werden die übrigen Vorschriften für Ausschüsse nach der Gemeindeordnung nicht auf diese Gremien angewandt. Folgerichtig sollte auch die Entschädigungsregelung hier nicht angewendet werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Sitzungsgelder für Beiräte und Unterausschüsse, die keine Ausschüsse nach der Gemeindeordnung NRW sind, werden nicht gezahlt. Eine entsprechende Hauptsatzungsänderung wird nicht vorgenommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine, bei Folgen des Beschlussvorschlags

 

bei Einführung der Sitzungsgelder

Produkt Nr.

01.01.01.542100

Bezeichnung

Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend 

Investiv

Konsumtiv

 

Bedarf i. Haushaltsjahr

2026 ff.

Folgekosten

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

keiner

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

keine, bei Folgen des Beschlussvorschlags

 

 

neutrale Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

               

 

 

Begründung:

 

Die Zahlbarmachung derartiger Sitzungsgelder führt zu höherem Verwaltungsaufwand (Serverkapazität, Personalaufwand, Softwarebereitstellung u.v.m.), der immer einen negativen Einfluss auf das Klima hat und in diesem Fall nicht von einem öffentlichen Interesse überwogen wird.

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard