Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Schwelm
Vorlage
163/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die §§ 1 und 2 der Geschäftsordnung vom 28.06.2022 werden wie folgt geändert (Änderungen sind durchgestrichen bzw. fett gedruckt), um die Einladungen von Sitzungen zu vereinfachen.

Diese Änderung gilt ausdrücklich vorläufig, bis in naher Zukunft eine vollständige und erforderliche Überarbeitung der Geschäftsordnung aufgrund der neuen Gesetzeslage vorgenommen wird.

 

§ 1 Einberufung der Ratssitzungen

(1) Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch soll er wenigstens alle zwei Monate einberufen werden. Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen.

(2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer Einladung an alle Ratsmitglieder sowie an die Beigeordneten. Die Einladung erfolgt in elektronischer Form mittels Bereitstellung im passwortgeschützten Ratsinformationssystem. Auf Antrag kann an Stelle einer elektronischen Einladung diese auch schriftlich auf postalischem Wege erfolgen.

(3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Mit den Einladungen werden Sitzungsvorlagen bzw. Erläuterungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung übersandt. In Ausnahmefällen können Sitzungsvorlagen und Erläuterungen auch nachgereicht werden. Die Übersendung dieser Vorlagen richtet sich nach der jeweiligen Form der Übersendung i.S.v. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorlagen, die für nichtöffentliche Sitzungen bestimmt sind, können nur dann auf elektronischem Wege übermittelt werden, wenn sichergestellt ist, dass ein unberechtigter Zugriff Dritter auf diese Dateien nicht möglich ist.

 

 

 

§ 2 Ladungsfrist

(1) Der Bürgermeister lädt den Rat mit einer Frist von mindestens zwölf sechs vollen Werktagen (Fristbeginn = Absendetag bei der Verwaltung) vor dem Sitzungstag ein. Die Einladung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am Tag des Ablaufs der Ladungsfrist im Ratsinformationssystem zur Verfügung steht. Das Ratsmitglied soll hierüber per E-Mail an eine von ihm angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt werden. Die postalische Bereitstellung von Sitzungsunterlagen i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 3 erfolgt durch gleichzeitige Abgabe zur Post. Für die Einhaltung der Ladungsfrist gilt auch in diesen Fällen Abs. 1 Satz 2.

(2) In besonders dringenden Fällen kann die Ladungsfrist bis auf 3 volle Tage abgekürzt werden. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen.

(3) Abs. 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch für die Übersendung in elektronischer Form.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Sachverhalt aufgezeigte Änderung und folglich als Anlage 1 angehängte Fassung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Schwelm wird beschlossen.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

keine

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard