Sachverhalt:
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Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Wahlvorschl?ge f?r die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten
endet am 07.07.2025, 18:00 Uhr.
Die Bekanntmachung ?ber die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschl?ge gem. ? 24 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde nach dem orts?blichen Verfahren durch Aushang und im Internet ver?ffentlicht.
Zur Wahl der Gemeindevertretung ?haben die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Parteien und W?hlergruppen ihre Wahlvorschl?ge teilweise bereits eingereicht.
Nach Pr?fung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.
Die vollst?ndigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschl?ge werden in der Sitzung vorgelegt.
Der Wahlausschuss trifft nach ? 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung ?ber die Zulassung der Wahlvorschl?ge.
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Der Wahlleiter gez. Schweinsberg |
Beschlussvorschlag:
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Nach ? 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die
eingereichten Wahlvorschl?ge zugelassen.
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