Betreff
Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm am 14.09.2025
Vorlage
145/2025
Aktenzeichen
FB 110 | SG 113
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Wahlvorschl?ge f?r die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten

endet am 07.07.2025, 18:00 Uhr.

Die Bekanntmachung ?ber die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschl?ge gem. ? 24 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde nach dem orts?blichen Verfahren durch Aushang und im Internet ver?ffentlicht.

Zur Wahl der Gemeindevertretung ?haben die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Parteien und W?hlergruppen ihre Wahlvorschl?ge teilweise bereits eingereicht.

Nach Pr?fung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.

Die vollst?ndigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschl?ge werden in der Sitzung vorgelegt.

Der Wahlausschuss trifft nach ? 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung ?ber die Zulassung der Wahlvorschl?ge.

Der Wahlleiter

gez. Schweinsberg


Beschlussvorschlag:

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Nach ? 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschl?ge zugelassen.


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