Betreff
Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm am 14.09.2025
Vorlage
145/2025
Aktenzeichen
FB 110 | SG 113
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Schwelm in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten

endet am 07.07.2025, 18:00 Uhr.

 

Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. § 24 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde nach dem ortsüblichen Verfahren durch Aushang und im Internet veröffentlicht.

 

Zur Wahl der Gemeindevertretung  haben die im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Parteien und Wählergruppen ihre Wahlvorschläge teilweise bereits eingereicht.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.

 

Die vollständigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt.

 

Der Wahlausschuss trifft nach § 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 

 

 

Der Wahlleiter

gez. Schweinsberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.