Sachverhalt:
Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin endet am 07.07.2025 um 18:00 Uhr.
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde gem. § 75 b Kommunalwahlordnung (KWahlO) am 16.03.2025 nach dem ortsüblichen Verfahren veröffentlicht. Nach § 18 Abs. 3 i.V.m. § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) trifft der Wahlausschuss die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen.
Folgende Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wurden fristgemäß eingereicht:
Vorschlag
Einzelbewerber (aus dem Amt heraus)
Stephan Langhard, Bürgermeister, 1967 (Gevelsberg), 58332 Schwelm, fam_lang@gmx.net
Vorschlag Grüne
Marcel Gießwein, Geschäftsführer, 1979(Schwelm), 58332 Schwelm, m.gießwein@gruene-schwelm.de
Vorschlag FDP
Philipp Josef Beckmann, Dipl. - Ökonom, 1983 (Schwelm), 58332 Schwelm,
Vorschlag BIZ
Alexander Scheffner, Risikomanager, 1987 (Tabuny), 58332 Schwelm,
alexander.scheffner@outlook.com
Vorschlag
Einzelbewerberin
Lilia Verena Weirich, Wandelakteurin, 1985 (Schwelm), 58332 Schwelm,
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und des Vorliegens von mindestens 180 gültige Unterstützungsunterschriften für den Wahlvorschlag Lilia Verena Weinreich sind die Wahlvorschläge aus Sicht der Verwaltung zuzulassen.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
lässt gem. § 18 Abs. 3 i.V.m. § 46 b KWahlG die eingereichten Wahlvorschläge
zu.
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Der Wahlleiter gez. Schweinsberg |