Sachverhalt:
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Der f?r die
Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss entscheidet auch ?ber die Zulassung der
Wahlvorschl?ge zur Wahl des Integrationsrates gem?? ? 27 Abs. 11 GO NRW.
Die Aufforderung zur
Einreichung der Wahlvorschl?ge wurde in letzter ?nderung am 14.6.2025 nach dem
orts?blichen Verfahren im Internet ver?ffentlicht. Die gesetzliche Frist endet
am 07.07.2025; 18:00 Uhr.
Zur Wahl des
Integrationsrates hat eine Parteigruppierung ihren Wahlvorschlag bereits
eingereicht.
Nach Pr?fung der vorliegenden
Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.
Die vollst?ndigen
Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschl?ge werden in der Sitzung
vorgelegt.
Der Wahlausschuss trifft nach ? 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit ? 2 KWahlG und ? 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung ?ber die Zulassung der Wahlvorschl?ge.
Beschlussvorschlag:
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Nach ? 27 Abs. 11
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit ? 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz
(KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschl?ge zugelassen.
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Der B?rgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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