Betreff
Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm am 14.09.2025
Vorlage
143/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

Der f?r die Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss entscheidet auch ?ber die Zulassung der Wahlvorschl?ge zur Wahl des Integrationsrates gem?? ? 27 Abs. 11 GO NRW.

Die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschl?ge wurde in letzter ?nderung am 14.6.2025 nach dem orts?blichen Verfahren im Internet ver?ffentlicht. Die gesetzliche Frist endet am 07.07.2025; 18:00 Uhr.

Zur Wahl des Integrationsrates hat eine Parteigruppierung ihren Wahlvorschlag bereits eingereicht.

Nach Pr?fung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.

Die vollst?ndigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschl?ge werden in der Sitzung vorgelegt.

Der Wahlausschuss trifft nach ? 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit ? 2 KWahlG und ? 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung ?ber die Zulassung der Wahlvorschl?ge.


Beschlussvorschlag:

?

Nach ? 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit ? 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschl?ge zugelassen.


Der B?rgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg

?