Sachverhalt:
Der für die
Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss entscheidet auch über die Zulassung der
Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates gemäß § 27 Abs. 11 GO NRW.
Die Aufforderung zur
Einreichung der Wahlvorschläge wurde in letzter Änderung am 14.6.2025 nach dem
ortsüblichen Verfahren im Internet veröffentlicht. Die gesetzliche Frist endet
am 07.07.2025; 18:00 Uhr.
Zur Wahl des
Integrationsrates hat eine Parteigruppierung ihren Wahlvorschlag bereits
eingereicht.
Nach Prüfung der vorliegenden
Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.
Die vollständigen
Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung
vorgelegt.
Der Wahlausschuss trifft nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 KWahlG und § 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Beschlussvorschlag:
Nach § 27 Abs. 11
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz
(KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |