Betreff
Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwelm am 14.09.2025
Vorlage
143/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der für die Kommunalwahlen gebildete Wahlausschuss entscheidet auch über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates gemäß § 27 Abs. 11 GO NRW.

 

Die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde in letzter Änderung am 14.6.2025 nach dem ortsüblichen Verfahren im Internet veröffentlicht. Die gesetzliche Frist endet am 07.07.2025; 18:00 Uhr.

 

Zur Wahl des Integrationsrates hat eine Parteigruppierung ihren Wahlvorschlag bereits eingereicht.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen steht aus Sicht der Verwaltung einer Zulassung nichts im Wege.

 

Die vollständigen Unterlagen aller eingereichten Wahlvorschläge werden in der Sitzung vorgelegt.

 

Der Wahlausschuss trifft nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 2 KWahlG und § 18 Abs. 3 KWahlG die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 27 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) werden die eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg