Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH
Vorlage
106/2008
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 17.12.2007 hat der Kreistag einen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Struktur und Finanzierung der EN-Agentur gefasst. Dieser Beschluss beinhaltete u.a.

-         eine auskömmliche Grundfinanzierung der EN-Agentur durch Erhöhung des Finanzierungsbeitrages des Ennepe-Ruhr-Kreises um 100.000 €

-         die Intensivierung der Aktivitäten der EN-Agentur auf dem Gebiet der Gründungsförderung, verbunden mit einem zusätzlichen Finanzierungsbeitrag des Kreises in Höhe von 40.000 €

-         eine Anpassung der Gesellschafterstruktur an die veränderten Rahmenbedingungen.

 

Die Gremien der EN-Agentur haben zwischenzeitlich das durch den Kreis vorgelegte Finanzierungskonzept gebilligt und in den Wirtschaftsplan der EN-Agentur entsprechend höhere Zuschussbeträge des Ennepe-Ruhr-Kreises eingestellt. Gleichzeitig haben die Gesellschafter über die vorgeschlagene Änderung der Gesellschafterstruktur beraten und die Kreisverwaltung gebeten, einen Vorschlag zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages zu erarbeiten, der die geänderten Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Im einzelnen ergibt sich für den Gesellschaftsvertrag folgender Änderungsbedarf:

 

 

Gegenstand des Unternehmens (§ 2)

 

Das Aufgabenfeld der Gründungsförderung ist im Leistungsspektrum der EN-Agentur nur indirekt erwähnt, obwohl es bereits seit Ende der 90 er Jahre kontinuierlich an Bedeutung gewonnen hat. Daher wird vorgeschlagen, das Aufgabenspektrum explizit um diesen Bereich zu ergänzen.

 

 

Gesellschafterstruktur (§ 4 und § 5)

 

Es ist vorgesehen, die von der Gesellschaft gehaltenen Sparkassenanteile und die Stammeinlage des Verbandes UnternehmEN e.V. auf den Ennepe-Ruhr-Kreis zu übertragen, nachdem sich der Verein aufgelöst und seinen Austritt aus der EN-Agentur erklärt hat. Eine entsprechende Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des Verbandes ist im Mai diesen Jahres zu erwarten; die Gesellschafterversammlung hat der Übernahme seiner Stammkapitaleinlage durch den Kreis bereits für den Fall des Austritts zugestimmt.

 

Hiernach würden der Verband UnternehmEN e.V. und die EN-Agentur als Gesellschafter ausscheiden und sich die Anteile am Stammkapital wie folgt darstellen:

 

·        Ennepe-Ruhr-Kreis:                              28.050 € (51 %, bisher 14.300 € bzw. 26 %)

·        kreisangehörige Städte:                        13.750 € (25 %, unverändert)

·        SIHK zu Hagen :                                     4.400 € (8 %, unverändert)

·        Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr:    2.200 € (4 %, unverändert)

·        AVU:                                                        5.500 € (10 %, unverändert)

·        Freizeit- und Tourismusverband:            1.100 € (2 %, unverändert)

 

 

Finanzierung der Gesellschaft (§ 7)

 

Zur Sicherstellung der Basisfinanzierung der EN-Agentur und zur Intensivierung der Gründungsförderung erhöht der EN-Kreis seinen Zuschuss um rd. 140.000 € jährlich. Entsprechend sollte der von den Gesellschaftern auszugleichende Jahresfehlbetrag für den Bereich Wirtschaftsförderung zukünftig auf 450.000 € (statt bisher 305.000 €) begrenzt werden. Diese Festlegung erfolgt aus kommunalrechtlichen Gründen, um eine unbegrenzte Verlustübernahme der kommunalen Gesellschafter zu verhindern. Die realen Zahlungsverpflichtungen werden durch den jährlich zu beschließenden Wirtschaftsplan festgelegt. Der Anteil des Verbandes UnternehmEN entfällt.

Zur Höhe und Aufteilung des Verlustausgleichs wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Diese wird zur Zeit erarbeitet und soll so ausgestaltet werden, dass die kreisangehörigen Städte keine höheren Verluste als bisher übernehmen. Ggf. entstehende höhere Verluste wird der Kreis tragen. 

 

 

 

 

Zusammensetzung des Aufsichtsrates (§ 12)

 

Die neue Gesellschafterstruktur soll auch stärker im Aufsichtsrat abgebildet werden. Hierzu wird der Aufsichtsrat wieder von 12 auf 13 Mitglieder erhöht, wie es vor dem Ausscheiden der Sparkassen der Fall war. Der zusätzliche Sitz würde durch den EN-Kreis besetzt, ebenso das freiwerdende Mandat des Verbandes UnternehmEN. Der Aufsichtsrat hat dann folgende Zusammensetzung:

 

·        Landrat als Vorsitzender                     (wie bisher)

·        Ennepe-Ruhr-Kreis:                          5 weitere Mitglieder (statt bisher 3)

·        kreisangehörige Städte:                    4 Mitglieder (wie bisher)

·        SIHK zu Hagen:                                1 Mitglied (wie bisher)

·        Kreishandwerkerschaft EN:              1 Mitglied (wie bisher)

·        AVU:                                                 1 Mitglied (wie bisher)

 

Eine Gegenüberstellung des derzeit gültigen Gesellschaftsvertrages mit den vorgeschlagenen Änderungen ergibt sich aus Anlage 1. Die zu beschließende Neufassung ist zusammenhängend in Anlage 2 dargestellt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Bürgermeister Dr. Steinrücke oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH der Neufassung des Gesellschaftsvertrages gemäß der der Vorlage Nr. 106/2008 beigefügten Anlage 2 zuzustimmen.