Sachverhalt:
Gemäß § 112 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen (GO NRW) in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Dieser Rechenschaftsbericht soll durch die Darstellung
wesentlicher Ergebnisse der Jahresrechnung einen Überblick über die
finanzwirtschaftlichen Vorgänge des abgelaufenen Haushaltsjahres vermitteln und
auf erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen
eingehen.
In der Sitzung wird der Kämmerer zur Jahresrechnung 2007 mündlich berichten.
Zudem wird ein Druckstück des Rechenschaftsberichtes zur Sitzung ausgelegt und der Bericht zum Sitzungstermin in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Der Haupt- und der Rechnungsprüfungsausschuss werden gebeten, den Rechenschaftsbericht 2007 entgegenzunehmen.
Beschlussvorschlag:
-ohne-