Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2007
Vorlage
099/2008
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss der Städt. Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2007 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 91.730,06 EUR aus.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 a des Sparkassengesetzes NW kann der Rat nach Anhörung des Verwaltungsrates entscheiden,

 

ob bis zu 10 v. H. des Betrages, also 9.173,01 EUR,

a) der Stadt als Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke

b) der Sicherheitsrücklage oder

c) einer freien Rücklage der Sparkasse

 

zugeführt werden sollen.

 

Im Haushaltsplan 2008 sind Einnahmen aus Ausschüttung der Sparkasse in Höhe von 100.000,00 € geplant. Die externen Einflüsse auf das Jahresergebnis führen dazu, dass der ausschüttungsfähige Anteil praktisch zum Ausfall der geplanten Einnahme führt, der aber durch eine bislang günstige Entwicklung anderer Einnahmen der Stadt aufgefangen werden kann. Vor diesem Hintergrund stellt der Stadtkämmerer Bedenken gegen die Empfehlung des Verwaltungsrates zurück.

 

Der hiernach nicht verwendete Teil des Jahresüberschusses fließt der Sicherheitsrücklage gemäß § 28 Abs. 3 des Sparkassengesetzes NW zu.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse empfiehlt mit Beschluss vom 15.04.2008 dem Rat zu beschließen, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen.


Beschlussvorschlag:

Der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm von insgesamt 9.173,01 EUR aus dem Geschäftsjahr 2007 soll der Sicherheitsrücklage dieses Instituts zugeführt werden.