Sachverhalt:
?
Nach ? 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm f?r das Haushaltsjahr
2025 in Verbindung mit ? 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der K?mmerin genehmigten
Haushalts?berschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 234/2024 vom 04.11.2024 die Haushalts-?berschreitungen f?r
folgende Zeitr?ume bekannt gegeben:
Haushaltsjahr 2024
(f?r den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 20.10.2024).
?ber- und au?erplanm??ige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer H?he
von 20.000,00 ? (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt
Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gem??
Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden ?ber- und
au?erplanm??ige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 ? zus?tzlich n?her
erl?utert.
Ab dem 21.10.2024 wurden f?r das Haushaltsjahr 2024 (Nachlieferung) und
f?r das Haushaltsjahr 2025 insgesamt folgende Haushalts?berschreitungen
genehmigt:
|
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
|
2024 |
21.10.2024 ? 04.03.2024 |
1.133.904,72 ? |
35.744,18 ? |
?1.169.648,90 ? |
Anlage 1 + 2 |
|
2025 |
01.01.2025 ? 09.04.2025 |
121.055,06 ? |
38.762,27 ? |
159.817,33 ? |
Anlage 3 + 4 |
Diese von der
K?mmerin genehmigten Haushalts?berschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
