Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat der Städt.
Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 15.04.2008 den von der Sparkasse
vorgelegten Geschäftsbericht 2007 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des
Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüften und bestätigten
Jahresabschluss zum 31.12.2007 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme               574.604.079,28
EUR
Bilanzgewinn                       91.730,06 EUR
Gemäß § 7 Abs. 2 f
Sparkassengesetz NW wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der
Sparkassenorgane zu entscheiden (die diesbezüglichen Unterlagen
- s.o. – sind den
Ratsmitgliedern in Papierform im Mai 2008 bereits zugeleitet worden).
Außerdem bestimmt der Rat
gemäß § 17 Abs. 2 der Sparkassenverordnung NRW, in welcher Zeitung auf die
Auslegung des Jahresabschlusses, die in den Kassenräumen der Sparkasse zu
vollziehen ist, hingewiesen werden soll.
Die Verwaltung schlägt dazu
die Westfälische Rundschau und die Westfalenpost vor.
Aufgrund ihrer ausgeübten
Funktion im Verwaltungsrat im Jahre 2007 bis zur Schlussbesprechung am
15.04.2008 sind von der Beschlussfassung wegen Befangenheit folgende
Ratsmitglieder ausgeschlossen:
- Herr Matthias Kampschulte               -
Herr Ernst Walter Siepmann
- Frau Brigitta Gießwein                    -
Herr Heinz-Joachim Rüttershoff
- Herr Rolf Steuernagel                 -
Herr Hans-Werner Kick
- Herr Jochen Stobbe                        -
Herr Oliver Flüshöh
- Herr Detlef Schmidt                                 - Herr Hermann Grüntker
- Herr Bernd Hens Â
Beschlussvorschlag:
Den Organen der Städt.
Sparkasse zu Schwelm und deren Mitgliedern wird gemäß § 7 Abs. 2 f des
Sparkassengesetzes NW aufgrund der vorgelegten Unterlagen Entlastung für das
Geschäftsjahr 2007 erteilt.
Auf die Auslegung des Jahresabschlusses soll in der Westfälischen Rundschau und in der Westfalenpost hingewiesen werden.