Betreff
Entlastung der Organe der Städt. Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2007
Vorlage
098/2008
Aktenzeichen
FB 3 El
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 15.04.2008 den von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2007 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2007 wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme                 574.604.079,28 EUR

Bilanzgewinn                          91.730,06 EUR

 

Gemäß § 7 Abs. 2 f Sparkassengesetz NW wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Sparkassenorgane zu entscheiden (die diesbezüglichen Unterlagen

- s.o. – sind den Ratsmitgliedern in Papierform im Mai 2008 bereits zugeleitet worden).

Außerdem bestimmt der Rat gemäß § 17 Abs. 2 der Sparkassenverordnung NRW, in welcher Zeitung auf die Auslegung des Jahresabschlusses, die in den Kassenräumen der Sparkasse zu vollziehen ist, hingewiesen werden soll.

Die Verwaltung schlägt dazu die Westfälische Rundschau und die Westfalenpost vor.

 

Aufgrund ihrer ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im Jahre 2007 bis zur Schlussbesprechung am 15.04.2008 sind von der Beschlussfassung wegen Befangenheit folgende Ratsmitglieder ausgeschlossen:

 

- Herr Matthias Kampschulte                 - Herr Ernst Walter Siepmann

- Frau Brigitta Gießwein                      - Herr Heinz-Joachim Rüttershoff

- Herr Rolf Steuernagel                   - Herr Hans-Werner Kick

- Herr Jochen Stobbe                          - Herr Oliver Flüshöh

- Herr Detlef Schmidt                                    - Herr Hermann Grüntker

- Herr Bernd Hens  


Beschlussvorschlag:

Den Organen der Städt. Sparkasse zu Schwelm und deren Mitgliedern wird gemäß § 7 Abs. 2 f des Sparkassengesetzes NW aufgrund der vorgelegten Unterlagen Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 erteilt.

Auf die Auslegung des Jahresabschlusses soll in der Westfälischen Rundschau und in der Westfalenpost hingewiesen werden.