Betreff
Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2024 in das Jahr 2025
Vorlage
039/2025
Aktenzeichen
111/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr gilt der Grundsatz der Jährlichkeit. Als Ausnahme dieses Grundsatzes soll die Möglichkeit der Mittelübertragung jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers weiterhin bestehen bleiben und ist im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung haushaltsrechtlich ausdrücklich zugelassen worden.

 

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit SV 238/2024/1 entschieden, erstmalig im Jahresabschluss 2024 von dem Instrument der Ermächtigungsübertragung investiver Auszahlungen Gebrauch zu machen. Für die Anwendungen der Ermächtigungs-übertragungen im Sinne des § 22 KomHVO NRW gelten daher die folgenden Grundsätze:

 

           Ermächtigungen für investive Auszahlungen sind übertragbar und

            bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.

           Durch ihre Übertragung erhöhen sie entsprechend die jeweiligen

            Positionen des Haushaltsplanes des Folgejahres.

           Ermächtigungen für investive Auszahlungen, denen zweckgebundene

            Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gegenüberstehen,

            bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung zweckentsprechend

            verfügbar.

 

Aus dem Haushaltsjahr 2024 werden Ermächtigungen für investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 19.635.542,67 Euro übertragen.

 

Übertragene Ermächtigungen belasten nicht das Ergebnis des abgelaufenen

Haushaltsjahres, sondern sie erhöhen im Rahmen einer Planfortschreibung die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Die Übertragung der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2024 in das Haushaltsjahr 2025 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 19.635.542,67 Euro, die durch eine nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2024 gedeckt wird.

 

Bei der Übertragung im Finanzplan zeigen sich im Wesentlichen die Auswirkungen der zeitlichen Abwicklung von Baumaßnahmen. Mit einem Anteil von ca. 89,9 Prozent am Gesamtvolumen (17,66 Mio. Euro) dominieren die Übertragungen von Hochbauinvestitionen für das neue Rathaus und Kulturzentrum (Photovoltaikanlage) sowie für verschiedene Schulgebäude und die Neubauprojekte der Feuerwehr.

 

Zusammen mit den im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Mitteln ergibt sich ein aktuell verfügbares Investitionsvolumen von insgesamt rund 72,3 Mio. Euro.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Haushaltsjahr 2025 nach der in der Anlage 1 beigefügten Aufstellung gem. § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Darstellung im Sachverhalt

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 neutrale Auswirkungen

 

 positive Auswirkungen

 

 negative Auswirkungen

           

 

Begründung:

 

 Kein unmittelbarer Zusammenhang erkennbar

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard