Sachverhalt:
Am 27.01.2025 ging der Verwaltung der beiliegende Antrag zu. Er ist als
Antrag § 24 GO NRW zu werten. Die formalen Voraussetzungen liegen vor. Die
kurzum zugezogene Person ist wegen eines langjährigen Zweitwohnsitzes hier in
der Stadt Schwelm berechtigt, den Antrag zu stellen.
Zu.1:
Es läuft seit dem
01.01.2025 ein Pilotprojekt mit zwei kostenfreien Spendern von Hundekotbeutel
im Bereich Arndtstraße, siehe Anlage 2 sowie Vorlage 164/2024 der TBS vom
17.09.2024 (Anlage 3).
Um die Testphase von
einem Jahr zunächst zu nutzen, wird der Punkt 1. auf die erste Sitzung des
Verwaltungsrat TBS im Jahr 2026 verwiesen. Mit den dortigen Erkenntnissen über
die Testphase kann darüber entsprechend entschieden werden.
Zu 2:
Der Antrag wird den
Liegenschaftsausschuss verwiesen, der städtische Grünflächen thematisiert.
Beschlussvorschlag:
Der anliegende
Antrag (Anlage 1) wird zur Beratung und Beschlussfassung
1. für den Bereich
„Hundekotbeutel“ an den Verwaltungsrat TBS in der ersten Sitzung des Jahres
2026
sowie
2. für den Bereich
„Hundefreilauffläche“ an den nächsten Liegenschaftsausschuss am 02.04.2025
verwiesen.