Sachverhalt:
Mit dem Beschluss
des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) am 15.6.2023 hat der Rat der Stadt
Schwelm die Umsetzung der einzelnen Ma?nahmen des IKSK in die Wege geleitet.
Das
Klimaschutzmanagement setzt die weitere Umsetzung der Ma?nahmen des IKSK fort.
Ma?nahme 3 des IKSK sieht die Gr?ndung eines Klimabeirates vor, welcher als
unabh?ngiges Gremium Politik und Verwaltung zu den Themen Klimaschutz und
Klimaanpassung ber?t. Dabei soll es die gesamte Stadtgesellschaft repr?sentieren
und wird idealtypisch interdisziplin?r und mit einer diversen Altersstruktur
besetzt. Zweck des Klimabeirates ist es die Stadtgesellschaft enger in den
Themenbereich einzubinden.
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Besonders in
Anbetracht der Tatsache, dass die unmittelbaren Einflussm?glichkeiten der Stadt
Schwelm zur Minderung der Treibhausgasemissionen begrenzt sind, ist es ein
wichtiger Schritt durch eine st?rkere Einbindung der Stadtgesellschaft mehr
Akzeptanz f?r den Klimaschutz und Bereitschaft zur Umsetzung von Ma?nahmen in
der Stadtgesellschaft zu generieren.
Der Klimabeirat
soll selbst?ndig arbeiten und im AUS eine beratende Rolle ?bernehmen.
Nach M?glichkeit
soll aus allen der folgenden Bereiche mindestens eine Person als
Interessensvertretung gefunden werden:
1. Gewerbe/Handel
2. Handwerk/
Industrie
3. Wohnungsbau/Verwaltung
4. Bildungseinrichtung
5. Ver-/Entsorger
6. Mobilit?t
7. Naturschutz
8. Land-&Forstwirtschaft
9. Vereine/Organisationen/Initiativen
10. Wissenschaft
Da der Klimabeirat
die Kommunalpolitik verl?sslich f?r eine Wahlperiode begleiten soll, soll die
offizielle Besetzung des Gremiums in der konstituierenden Sitzung des Rates im
November dieses Jahres erfolgen. Das Klimamanagement wird die Zeit bis dahin
nutzen, um f?r die Mitwirkung in diesem Gremium zu werben.
Beschlussvorschlag:
1. ?Zur
kommenden Wahlperiode wird ein Klimabeirat gegr?ndet. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit den Vorbereitungen zeitnah zu beginnen.
2. Die
Gesch?ftsordnung des Klimabeirates der Stadt Schwelm wird beschlossen
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Mitgliedschaft im
Klimabeirat freiwillig und ehrenamtlich erfolgt, haben lediglich die eventuelle
Bereitstellung von R?umlichkeiten f?r die Treffen des Klimabeirates und die
Arbeitszeit des Klimaschutz/-anpassungsmanagements eine Auswirkung. Letzteres
ist bereits in den Stellenbeschreibungen vorgesehen.
Die Frage eines Sitzungsgeldes o.
?. wird f?r alle Gremien zu Beginn der neuen Legislaturperiode ?bergreifend
geregelt.
Auswirkungen auf das Klima:
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Begr?ndung:
Der Klimabeirat tr?gt dazu bei die
Ma?nahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele sowohl in den Gremien, als auch in
der Stadtgesellschaft zu unterst?tzen.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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