Betreff
Klimabeirat der Stadt Schwelm
Vorlage
017/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) am 15.6.2023 hat der Rat der Stadt Schwelm die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des IKSK in die Wege geleitet.

Das Klimaschutzmanagement setzt die weitere Umsetzung der Maßnahmen des IKSK fort. Maßnahme 3 des IKSK sieht die Gründung eines Klimabeirates vor, welcher als unabhängiges Gremium Politik und Verwaltung zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung berät. Dabei soll es die gesamte Stadtgesellschaft repräsentieren und wird idealtypisch interdisziplinär und mit einer diversen Altersstruktur besetzt. Zweck des Klimabeirates ist es die Stadtgesellschaft enger in den Themenbereich einzubinden.

 

Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Stadt Schwelm zur Minderung der Treibhausgasemissionen begrenzt sind, ist es ein wichtiger Schritt durch eine stärkere Einbindung der Stadtgesellschaft mehr Akzeptanz für den Klimaschutz und Bereitschaft zur Umsetzung von Maßnahmen in der Stadtgesellschaft zu generieren.

 

Der Klimabeirat soll selbständig arbeiten und im AUS eine beratende Rolle übernehmen.

 


Nach Möglichkeit soll aus allen der folgenden Bereiche mindestens eine Person als Interessensvertretung gefunden werden:

1.    Gewerbe/Handel

2.    Handwerk/ Industrie

3.    Wohnungsbau/Verwaltung

4.    Bildungseinrichtung

5.    Ver-/Entsorger

6.    Mobilität

7.    Naturschutz

8.    Land-&Forstwirtschaft

9.    Vereine/Organisationen/Initiativen

10. Wissenschaft

Da der Klimabeirat die Kommunalpolitik verlässlich für eine Wahlperiode begleiten soll, soll die offizielle Besetzung des Gremiums in der konstituierenden Sitzung des Rates im November dieses Jahres erfolgen. Das Klimamanagement wird die Zeit bis dahin nutzen, um für die Mitwirkung in diesem Gremium zu werben.

 


Beschlussvorschlag:

1.     Zur kommenden Wahlperiode wird ein Klimabeirat gegründet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorbereitungen zeitnah zu beginnen.

2.    Die Geschäftsordnung des Klimabeirates der Stadt Schwelm wird beschlossen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Da die Mitgliedschaft im Klimabeirat freiwillig und ehrenamtlich erfolgt, haben lediglich die eventuelle Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Treffen des Klimabeirates und die Arbeitszeit des Klimaschutz/-anpassungsmanagements eine Auswirkung. Letzteres ist bereits in den Stellenbeschreibungen vorgesehen.

 

Die Frage eines Sitzungsgeldes o. ä. wird für alle Gremien zu Beginn der neuen Legislaturperiode übergreifend geregelt.

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 neutrale Auswirkungen

 

 positive Auswirkungen

 

 negative Auswirkungen

               

 

 

Begründung:

Der Klimabeirat trägt dazu bei die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele sowohl in den Gremien, als auch in der Stadtgesellschaft zu unterstützen.

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard