Sachverhalt:
Mit dem Beschluss
des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) am 15.6.2023 hat der Rat der Stadt
Schwelm die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des IKSK in die Wege geleitet.
Das
Klimaschutzmanagement setzt die weitere Umsetzung der Maßnahmen des IKSK fort.
Maßnahme 3 des IKSK sieht die Gründung eines Klimabeirates vor, welcher als
unabhängiges Gremium Politik und Verwaltung zu den Themen Klimaschutz und
Klimaanpassung berät. Dabei soll es die gesamte Stadtgesellschaft repräsentieren
und wird idealtypisch interdisziplinär und mit einer diversen Altersstruktur
besetzt. Zweck des Klimabeirates ist es die Stadtgesellschaft enger in den
Themenbereich einzubinden.
Besonders in
Anbetracht der Tatsache, dass die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Stadt
Schwelm zur Minderung der Treibhausgasemissionen begrenzt sind, ist es ein
wichtiger Schritt durch eine stärkere Einbindung der Stadtgesellschaft mehr
Akzeptanz für den Klimaschutz und Bereitschaft zur Umsetzung von Maßnahmen in
der Stadtgesellschaft zu generieren.
Der Klimabeirat
soll selbständig arbeiten und im AUS eine beratende Rolle übernehmen.
Nach Möglichkeit
soll aus allen der folgenden Bereiche mindestens eine Person als
Interessensvertretung gefunden werden:
1. Gewerbe/Handel
2. Handwerk/
Industrie
3. Wohnungsbau/Verwaltung
4. Bildungseinrichtung
5. Ver-/Entsorger
6. Mobilität
7. Naturschutz
8. Land-&Forstwirtschaft
9. Vereine/Organisationen/Initiativen
10. Wissenschaft
Da der Klimabeirat
die Kommunalpolitik verlässlich für eine Wahlperiode begleiten soll, soll die
offizielle Besetzung des Gremiums in der konstituierenden Sitzung des Rates im
November dieses Jahres erfolgen. Das Klimamanagement wird die Zeit bis dahin
nutzen, um für die Mitwirkung in diesem Gremium zu werben.
Beschlussvorschlag:
1. Zur
kommenden Wahlperiode wird ein Klimabeirat gegründet. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit den Vorbereitungen zeitnah zu beginnen.
2. Die
Geschäftsordnung des Klimabeirates der Stadt Schwelm wird beschlossen
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Mitgliedschaft im
Klimabeirat freiwillig und ehrenamtlich erfolgt, haben lediglich die eventuelle
Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Treffen des Klimabeirates und die
Arbeitszeit des Klimaschutz/-anpassungsmanagements eine Auswirkung. Letzteres
ist bereits in den Stellenbeschreibungen vorgesehen.
Die Frage eines Sitzungsgeldes o.
ä. wird für alle Gremien zu Beginn der neuen Legislaturperiode übergreifend
geregelt.
Auswirkungen auf das Klima:
Begründung:
Der Klimabeirat trägt dazu bei die
Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele sowohl in den Gremien, als auch in
der Stadtgesellschaft zu unterstützen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |