Betreff
Klimabeirat der Stadt Schwelm
Vorlage
017/2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) am 15.6.2023 hat der Rat der Stadt Schwelm die Umsetzung der einzelnen Ma?nahmen des IKSK in die Wege geleitet.

Das Klimaschutzmanagement setzt die weitere Umsetzung der Ma?nahmen des IKSK fort. Ma?nahme 3 des IKSK sieht die Gr?ndung eines Klimabeirates vor, welcher als unabh?ngiges Gremium Politik und Verwaltung zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung ber?t. Dabei soll es die gesamte Stadtgesellschaft repr?sentieren und wird idealtypisch interdisziplin?r und mit einer diversen Altersstruktur besetzt. Zweck des Klimabeirates ist es die Stadtgesellschaft enger in den Themenbereich einzubinden.

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Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass die unmittelbaren Einflussm?glichkeiten der Stadt Schwelm zur Minderung der Treibhausgasemissionen begrenzt sind, ist es ein wichtiger Schritt durch eine st?rkere Einbindung der Stadtgesellschaft mehr Akzeptanz f?r den Klimaschutz und Bereitschaft zur Umsetzung von Ma?nahmen in der Stadtgesellschaft zu generieren.

Der Klimabeirat soll selbst?ndig arbeiten und im AUS eine beratende Rolle ?bernehmen.


Nach M?glichkeit soll aus allen der folgenden Bereiche mindestens eine Person als Interessensvertretung gefunden werden:

1.    Gewerbe/Handel

2.    Handwerk/ Industrie

3.    Wohnungsbau/Verwaltung

4.    Bildungseinrichtung

5.    Ver-/Entsorger

6.    Mobilit?t

7.    Naturschutz

8.    Land-&Forstwirtschaft

9.    Vereine/Organisationen/Initiativen

10. Wissenschaft

Da der Klimabeirat die Kommunalpolitik verl?sslich f?r eine Wahlperiode begleiten soll, soll die offizielle Besetzung des Gremiums in der konstituierenden Sitzung des Rates im November dieses Jahres erfolgen. Das Klimamanagement wird die Zeit bis dahin nutzen, um f?r die Mitwirkung in diesem Gremium zu werben.


Beschlussvorschlag:

1.    ?Zur kommenden Wahlperiode wird ein Klimabeirat gegr?ndet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorbereitungen zeitnah zu beginnen.

2.    Die Gesch?ftsordnung des Klimabeirates der Stadt Schwelm wird beschlossen


Finanzielle Auswirkungen:

Da die Mitgliedschaft im Klimabeirat freiwillig und ehrenamtlich erfolgt, haben lediglich die eventuelle Bereitstellung von R?umlichkeiten f?r die Treffen des Klimabeirates und die Arbeitszeit des Klimaschutz/-anpassungsmanagements eine Auswirkung. Letzteres ist bereits in den Stellenbeschreibungen vorgesehen.

Die Frage eines Sitzungsgeldes o. ?. wird f?r alle Gremien zu Beginn der neuen Legislaturperiode ?bergreifend geregelt.

 

Auswirkungen auf das Klima:

?neutrale Auswirkungen

?positive Auswirkungen

?negative Auswirkungen

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Begr?ndung:

Der Klimabeirat tr?gt dazu bei die Ma?nahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele sowohl in den Gremien, als auch in der Stadtgesellschaft zu unterst?tzen.

 

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Der B?rgermeister

gez. Langhard

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