Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Das Freibad „Schwelmebad“ wurde im Jahr 2023 geschlossen und das
Hallenbad an der Mittelstraße muss ebenfalls auf langfristige Sicht, aufgrund
technischer und baulicher Mängel, aufgegeben werden. Aus diesen Gründen plant
die Stadt Schwelm die Entwicklung einer neuen „Bäderlandschaft an der
Schwelmestraße“ in Schwelm. Am Standort des
ehemaligen Freibades an der Schwelmestraße soll eine Lösung für ein
ganzjähriges Schwimmen entwickelt werden.
Das Plangrundstück befindet sich im Übergangsbereich zwischen Wohnbebauung
und offenen Natur- sowie Landschaftsraum. Der Bebauungsplan dient unter anderem
der Sicherung der angestrebten Entwicklung und der Berücksichtigung
verschiedener umweltfachlicher Aspekte, bspw. eine Verhinderung der weiteren
Ausdehnung der Bebauung in Richtung Landschaft. Die
Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie ein erforderlicher Umweltbericht sind
ebenfalls wichtige Regelungsinstrumente im Bebauungsplanverfahren.
Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Freibades „Schwelmebad“
im Osten der Stadt Schwelm. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wird im Südwesten durch die Schwelmestraße begrenzt und
liegt in einer topografisch sehr bewegten Landschaft im Übergang zu den
angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen im nordöstlichen Bereich.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 112
„Bäderlandschaft an der Schwelmestraße“ (siehe Anlage 1) umfasst eine Fläche
von ca. 23.000 m². Die Grundstücke befinden sich in städtischem Besitz.
Flächennutzungsplan
(FNP)
Der rechtsgültige FNP stellt die zur Überplanung anstehende
Fläche als eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad dar.
Die derzeit ausgewiesene Nutzung entspricht nicht der vorgesehenen
Planung zur Errichtung eines Freizeitbades (Hallenbad, Freibad, Gastronomie,
Außenbereiche). Der Flächennutzungsplan (35. FNP-Änderung) wird daher in
Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung im Parallelverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 112 "Bäderlandschaft an der Schwelmestraße"
geändert. Die Umweltprüfung mit anschließender Dokumentation im Umweltbericht
wird gemäß der Abschichtungsregelung des § 2 (4) Satz 5 BauGB – wonach bei
Plänen, die zu einer Planhierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden
sollen – für die 35. FNP-Änderung und den parallel gemäß § 8 (3) BauGB
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 112 zusammen erstellt.
Die geplante Darstellung soll in eine Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Hallen- und Freibad sowie Sportfläche geändert werden.
Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die
Entwurfsbegründung einschließlich der umweltrelevanten Untersuchungen
(Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des
Verfahrens erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Schwelm beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Bäderlandschaft an der
Schwelmestraße“.
Das
Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 22, Flurstück
445 (tlw.) und 151 (tlw.).
Den
genauen Geltungsbereich setzt gem. (§ 9 Abs. 7) BauGB der Bebauungsplan fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
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01.01.13/0299.785100
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Auswirkungen auf das Klima:
Begründung:
- Keine Entwicklung auf der grünen Wiese, Nachnutzung Brachfläche – neutrale Effekte
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Der Bürgermeister gez. Langhard |