Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 "Bäderlandschaft an der Schwelmestraße"
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
012/2025
Aktenzeichen
311 / Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

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Das Freibad ?Schwelmebad? wurde im Jahr 2023 geschlossen und das Hallenbad an der Mittelstra?e muss ebenfalls auf langfristige Sicht, aufgrund technischer und baulicher M?ngel, aufgegeben werden. Aus diesen Gr?nden plant die Stadt Schwelm die Entwicklung einer neuen ?B?derlandschaft an der Schwelmestra?e? in Schwelm. Am Standort des ehemaligen Freibades an der Schwelmestra?e soll eine L?sung f?r ein ganzj?hriges Schwimmen entwickelt werden.

Das Plangrundst?ck befindet sich im ?bergangsbereich zwischen Wohnbebauung und offenen Natur- sowie Landschaftsraum. Der Bebauungsplan dient unter anderem der Sicherung der angestrebten Entwicklung und der Ber?cksichtigung verschiedener umweltfachlicher Aspekte, bspw. eine Verhinderung der weiteren Ausdehnung der Bebauung in Richtung Landschaft. Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie ein erforderlicher Umweltbericht sind ebenfalls wichtige Regelungsinstrumente im Bebauungsplanverfahren.

Lage im Raum

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Freibades ?Schwelmebad? im Osten der Stadt Schwelm. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im S?dwesten durch die Schwelmestra?e begrenzt und liegt in einer topografisch sehr bewegten Landschaft im ?bergang zu den angrenzenden Natur- und Landschaftsr?umen im nord?stlichen Bereich.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 112 ?B?derlandschaft an der Schwelmestra?e? (siehe Anlage 1) umfasst eine Fl?che von ca. 23.000 m?. Die Grundst?cke befinden sich in st?dtischem Besitz.

Fl?chennutzungsplan (FNP)

Der rechtsg?ltige FNP stellt die zur ?berplanung anstehende Fl?che als eine Gr?nfl?che mit der Zweckbestimmung Freibad dar.

Die derzeit ausgewiesene Nutzung entspricht nicht der vorgesehenen Planung zur Errichtung eines Freizeitbades (Hallenbad, Freibad, Gastronomie, Au?enbereiche). Der Fl?chennutzungsplan (35. FNP-?nderung) wird daher in Abstimmung mit der zust?ndigen Bezirksregierung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 112 "B?derlandschaft an der Schwelmestra?e" ge?ndert. Die Umweltpr?fung mit anschlie?ender Dokumentation im Umweltbericht wird gem?? der Abschichtungsregelung des ? 2 (4) Satz 5 BauGB ? wonach bei Pl?nen, die zu einer Planhierarchie geh?ren, Mehrfachpr?fungen vermieden werden sollen ? f?r die 35. FNP-?nderung und den parallel gem?? ? 8 (3) BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 112 zusammen erstellt.

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Die geplante Darstellung soll in eine Gemeinbedarfsfl?che mit der Zweckbestimmung Hallen- und Freibad sowie Sportfl?che ge?ndert werden.

Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die Entwurfsbegr?ndung einschlie?lich der umweltrelevanten Untersuchungen (Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des Verfahrens erarbeitet.


Beschlussvorschlag:

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Der Rat der Stadt Schwelm beschlie?t gem?? ? 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 ?B?derlandschaft an der Schwelmestra?e?.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 22, Flurst?ck 445 (tlw.) und 151 (tlw.).

Den genauen Geltungsbereich setzt gem. (? 9 Abs. 7) BauGB der Bebauungsplan fest.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

     

01.01.13/0299.785100

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

?neutrale Auswirkungen

?positive Auswirkungen

?negative Auswirkungen

???????????????

Begr?ndung:

  • Keine Entwicklung auf der gr?nen Wiese, Nachnutzung Brachfl?che ? neutrale Effekte

 

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Der B?rgermeister

gez. Langhard

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