Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
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Das Freibad ?Schwelmebad? wurde im Jahr 2023 geschlossen und das
Hallenbad an der Mittelstra?e muss ebenfalls auf langfristige Sicht, aufgrund
technischer und baulicher M?ngel, aufgegeben werden. Aus diesen Gr?nden plant
die Stadt Schwelm die Entwicklung einer neuen ?B?derlandschaft an der
Schwelmestra?e? in Schwelm. Am Standort des
ehemaligen Freibades an der Schwelmestra?e soll eine L?sung f?r ein
ganzj?hriges Schwimmen entwickelt werden.
Das Plangrundst?ck befindet sich im ?bergangsbereich zwischen Wohnbebauung
und offenen Natur- sowie Landschaftsraum. Der Bebauungsplan dient unter anderem
der Sicherung der angestrebten Entwicklung und der Ber?cksichtigung
verschiedener umweltfachlicher Aspekte, bspw. eine Verhinderung der weiteren
Ausdehnung der Bebauung in Richtung Landschaft. Die
Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie ein erforderlicher Umweltbericht sind
ebenfalls wichtige Regelungsinstrumente im Bebauungsplanverfahren.
Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Freibades ?Schwelmebad?
im Osten der Stadt Schwelm. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wird im S?dwesten durch die Schwelmestra?e begrenzt und
liegt in einer topografisch sehr bewegten Landschaft im ?bergang zu den
angrenzenden Natur- und Landschaftsr?umen im nord?stlichen Bereich.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 112
?B?derlandschaft an der Schwelmestra?e? (siehe Anlage 1) umfasst eine Fl?che
von ca. 23.000 m?. Die Grundst?cke befinden sich in st?dtischem Besitz.
Fl?chennutzungsplan
(FNP)
Der rechtsg?ltige FNP stellt die zur ?berplanung anstehende
Fl?che als eine Gr?nfl?che mit der Zweckbestimmung Freibad dar.
Die derzeit ausgewiesene Nutzung entspricht nicht der vorgesehenen
Planung zur Errichtung eines Freizeitbades (Hallenbad, Freibad, Gastronomie,
Au?enbereiche). Der Fl?chennutzungsplan (35. FNP-?nderung) wird daher in
Abstimmung mit der zust?ndigen Bezirksregierung im Parallelverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 112 "B?derlandschaft an der Schwelmestra?e"
ge?ndert. Die Umweltpr?fung mit anschlie?ender Dokumentation im Umweltbericht
wird gem?? der Abschichtungsregelung des ? 2 (4) Satz 5 BauGB ? wonach bei
Pl?nen, die zu einer Planhierarchie geh?ren, Mehrfachpr?fungen vermieden werden
sollen ? f?r die 35. FNP-?nderung und den parallel gem?? ? 8 (3) BauGB
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 112 zusammen erstellt.
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Die geplante Darstellung soll in eine Gemeinbedarfsfl?che mit der
Zweckbestimmung Hallen- und Freibad sowie Sportfl?che ge?ndert werden.
Die erforderlichen Unterlagen, wie der Planentwurf, die
Entwurfsbegr?ndung einschlie?lich der umweltrelevanten Untersuchungen
(Umweltbericht, ASP) sowie notwendige weitere Gutachten, werden im Laufe des
Verfahrens erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
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Der Rat
der Stadt Schwelm beschlie?t gem?? ? 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 ?B?derlandschaft an der
Schwelmestra?e?.
Das
Plangebiet beinhaltet die Flurst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 22, Flurst?ck
445 (tlw.) und 151 (tlw.).
Den
genauen Geltungsbereich setzt gem. (? 9 Abs. 7) BauGB der Bebauungsplan fest.
Finanzielle Auswirkungen:
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Produkt Nr. |
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01.01.13/0299.785100
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
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Im Etat
enthalten:
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ja |
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nein |
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Auswirkungen auf das Klima:
???????????????
Begr?ndung:
- Keine Entwicklung auf der gr?nen Wiese, Nachnutzung Brachfl?che ? neutrale Effekte
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
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