Sachverhalt:
Geplant ist die grundhafte Erneuerung der Ernst-Adolf-Straße. Dabei ist auch
eine Neuordnung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsfläche
vorgesehen.
Westlicher Teil der Ernst-Adolf-Straße (von
Hattinger Straße bis Höhenweg)
In diesem Teil der
Ernst-Adolf-Straße befindet sich derzeit ein beidseitiger Gehweg mit je 1,50m
Breite sowie eine 5,0m breite Fahrbahn, auf deren beider Seiten geparkt werden
darf. Die Entwurfsplanung sieht neben Baumstandorten und Parkplätzen einen einseitigen
2,0m breiten Gehweg auf der Südseite vor. Die Neuordnung ist notwendig, da für
die breiter werdenden Fahrzeuge mehr Parkfläche benötigt wird und die
Restbreite der Fahrbahn für Einsatzfahrzeuge sowie Müllabfuhr, Straßenreinigung
und Winterdienst benötigt wird.
Der Gehweg auf der
Südseite wird in einer Breite von 2,0m hergestellt und durchgängig von
Hattinger Straße bis Linderhauser Straße verlaufen.
Die wechselseitige
Anordnung der Baumstandorte und der Parkplätze führt zu einer Reduzierung der
Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs.
Mittlerer Teil der Ernst-Adolf-Straße
(Knotenpunkt zum Höhenweg)
Dieser Teil der
Ernst-Adolf-Straße ist 10,50m breit und ist derzeit ungeordnet.
Die Planung sieht
die Schaffung einer Grünfläche mit Sitzgelegenheiten und zweier Parkplätze vor.
Dadurch wird insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen eine
Verweilmöglichkeit angeboten. Weiter wird die Fahrbahn in diesem Bereich
verschmälert und verschwenkt, was zu einer Verkehrsberuhigung führen wird.
Östlicher Teil der Ernst-Adolf-Straße
(Höhenweg bis Linderhauser Straße)
Dieser Teil der
Ernst-Adolf-Straße besteht aktuell aus einer Fahrbahn mit einer variierenden
Breite von 4,50 bis 4,70m, sowie zwei beidseitig angelegten Gehwegen, mit einer
variierenden Breite von 1,00 bis 1,30m. Die Gehwege sind in unregelmäßigen
Abständen durch Baumstandorte unterbrochen und nicht begehbar. Im Rahmen der
Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen, wird ein durchgängiger Gehweg auf
der südlichen Straßenseite errichtet, dessen Breite zwischen 2,0m und 1,50m
variiert. Die Fahrbahn weist eine wechselnde Breite zwischen 4,70m und 3,20m
auf.
Die Engstellen im
Bereich der Verkehrsflächen werden durch Parkmöglichkeiten sowie Baumstandorte
umgesetzt. Die Baumstandorte erfüllen neben den klimatischen Aspekten ebenfalls
eine wichtige Rolle für die Oberflächenentwässerung, im Sinne des Konzeptes der
„Schwammstadt“.
Die
Ernst-Adolf-Straße ist weiterhin als eine Tempo-30-Zone mit Verkehr in beiden
Fahrtrichtungen vorgesehen. Eine zusätzliche Ausweisung als Anliegerstraße ist
geplant.
Die Überwege im
Bereich der Hattinger Straße und Linderhauser Straße werden barrierefrei
ausgebaut.
Information der Bürgerschaft über die zukünftige
Planung
Im Juli 2024 wurden
die Anwohnerinnen und Anwohner der Ernst-Adolf-Straße über den geplanten Ausbau
per Brief informiert und auf die auf der städtischen Homepage zur Einsicht
bereitgestellten Planungsunterlagen hingewiesen.
Daraufhin
eingegangene Rückmeldungen wurden durch die Verwaltung geprüft und soweit
fachlich vertretbar in die bestehende Entwurfsplanung eingearbeitet.
Die angepasste
Entwurfsplanung wurde am 30.11.2024 im Rahmen eines Bürgerdialoges im Ratssaal,
den ca. 70 Anwesenden vorgestellt.
In der sich
anschließenden offenen Gesprächsrunde wiederholten einige Teilnehmende des
östlichen Teils der Ernst-Adolf-Straße ihre Kritik an den in der Planung
vorgesehenen Baumstandorten, Parkbuchten und dem einseitigen Gehweg.
Zu1.: Insbesondere
der Erhalt der beidseitigen Gehwege wurde hierbei sowie im Rahmen der letzten
Gespräche weiter angeführt.
Die Verwaltung nimmt damals, wie heute, wie folgt dazu Stellung:
„Die Forderung nach dem Erhalt der beidseitigen Gehwege sind bei dem
vorhandenen Straßenraumprofil, mit einer durchschnittlichen Breite von 6,70m,
technisch nicht umsetzbar.
Der Ausbau erfolgt nach dem Stand der Technik und orientiert sich an den
aktuellen Regelwerken. Dafür notwendig sind Gehwegmindestbreiten zwischen 1,50m
im einfachen Fall bis hin zu 2,50m im Begegnungsfall für mobilitätseingeschränkte
Personen. Im Rahmen der aktuellen Planung ist ein durchgängiger Ausbau des
Gehwegs über die gesamte Länge der Ernst-Adolf-Straße mit einer Mindestbreite
von 2,00m, an Engstellen 1,50m vorgesehen. Ein breiterer Gehweg ist aufgrund des
vorhandenen Straßenraumprofils nicht umsetzbar. (siehe RASt 06, Blatt 54,
6.1.6.1 Straßenbegleitende Gehwege)“
Zu 2.: Weiter wurde um Verzicht auf Parkbuchten
sowie Baumstandorte gebeten.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
„Mit der geplanten Anordnung von Parkbuchten und Baumstandorten wird
neben der Bereitstellung von öffentlichen Parkmöglichkeiten auch eine
Reduzierung der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs erzielt. Die
Baumstandorte sorgen dafür, dass ein Teil des anfallenden Oberflächenwassers
vor Ort verbleibt und dienen damit auch dem Hochwasserschutz.
Gleichzeitig sorgen die insgesamt 18 neuen Baumstandorte in der Ernst
Adolf-Straße für eine langfristig bessere Ökobilanz sowie eine Reduktion der
Oberflächentemperaturen.“
Abschließend kann
von dem Bürgerdialog festgehalten werden, dass der überwiegende Teil der
anwesenden Anlieger, der Planung befürwortend gegenübersteht.
Anwohnerinnen und
Anwohner des östlichen Teils der Ernst-Adolf Straße 1 bis 17 untermauerten ihre
im Rahmen des Bürgerdialogs vorgetragenen Punkte im Nachgang mittels einer
Unterschriftenaktion, die der Verwaltung und den Fraktionen vorgelegt wurde.
Die Planung wurde mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung, den Technischen Betrieben der Stadt Schwelm, sowie dem Sachgebiet Stadtgrün abgestimmt. Die fachlichen Hinweise wurden in die Planung aufgenommen.
Vorgesehen ist, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 13.05.2025 die Ausführungsplanung / das Bauprogramm zur Beschlussfassung vorzulegen. Die bauliche Umsetzung soll dann in 2025 / 2026 erfolgen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |
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