Sachverhalt:
Ab dem 01.08.2026 besteht der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz f?r Grundschulkinder in der OGS. Dies zun?chst f?r die ersten Klassen, sowie in den folgenden Jahren jeweils hochwachsend f?r die n?chsten Jahrgangsstufen. Da die geplanten An-, Um- und Neubauten an den Schul- und OGS-Geb?uden bis zum 01.08.2026 nicht realisiert werden k?nnen, m?ssen die Klassenr?ume und OGS-R?ume multifunktional genutzt werden. Hierzu ist das entsprechende multifunktionale Mobiliar zu beschaffen. Des Weiteren m?ssen die Mensen f?r die mindestens doppelte Anzahl von Sch?lerinnen und Sch?lern hergerichtet werden, z. B. mit Konvektomaten, Tischen/St?hlen, Geschirr.
In 2025 soll zun?chst die Ausstattung f?r die 1. Klassen sowie die Ausstattung der Mensen vorgenommen werden. In den Jahren 2026 und 2027 folgt dann die Ausstattung f?r die Klassen 2 bis 4.
Aus dem F?rderprogramm ?Ganztagsausbau? erh?lt die Stadt Schwelm f?r die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 eine Zuwendung in H?he von insgesamt 1.149.331,81 ?. Diese Zuwendung ist f?r die Ausstattung der Klassenr?ume, OGS-R?ume und Mensen vorgesehen. Auf das Haushaltsjahr 2025 entf?llt ein F?rderbetrag in H?he von 620.600,00 ?.
Da die Zuwendung aus dem F?rderprogramm nicht im Etat 2025 enthalten ist, ist f?r 2025 bei den u. a. HHSt. eine ?berplanm??ige Aufwendung/Auszahlung zu beantragen. Der ben?tigte Eigenanteil ist im Etat 2025 bereits ber?cksichtigt. Die weiteren Zuwendungen f?r die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden bei den Etatanmeldungen 2026 und 2027 ber?cksichtigt.
Auf folgenden Haushaltsstellen wird eine ?berplanm??ige Aufwendung/Auszahlung ben?tigt:
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Buchungsstelle |
Bezeichnung |
Betrag |
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03.02.01.543190 |
Sonstige
Gesch?ftsaufwendungen |
9.000,00 ? |
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03.02.05.543190 |
Sonstige
Gesch?ftsaufwendungen |
13.500,00 ? |
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03.02.06.543190 |
Sonstige
Gesch?ftsaufwendungen |
42.100,00 ? |
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03.02.07.543190 |
Sonstige
Gesch?ftsaufwendungen |
9.000,00 ? |
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03.02.01/0030.783100 |
Ausstattungsgegenst?nde
OGGS |
81.200,00 ? |
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03.02.05/0030.783100 |
Ausstattungsgegenst?nde
OGGS |
109.000,00 ? |
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03.02.06/0030.783100 |
Ausstattungsgegenst?nde
OGGS |
275.600,00 ? |
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03.02.07/0030.783100 |
Ausstattungsgegenst?nde
OGGS |
81.200,00 ? |
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Summe |
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620.600,00
? |
Die Deckung erfolgt jeweils durch die jeweiligen Ertrags-/Einzahlungshaushaltsstellen:
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Buchungsstelle |
Bezeichnung |
Betrag |
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03.02.01.414100 |
Zuweisungen
und Zusch?sse f. lfd. Zwecke vom Land |
9.000,00 ? |
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03.02.05.414100 |
Zuweisungen
und Zusch?sse f. lfd. Zwecke vom Land |
13.500,00 ? |
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03.02.06.414100 |
Zuweisungen
und Zusch?sse f. lfd. Zwecke vom Land |
42.100,00 ? |
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03.02.07.414100 |
Zuweisungen
und Zusch?sse f. lfd. Zwecke vom Land |
9.000,00 ? |
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03.02.01/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
81.200,00 ? |
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03.02.05/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
109.000,00 ? |
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03.02.06/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
275.600,00 ? |
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03.02.07/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
81.200,00 ? |
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Summe |
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620.600,00
? |
Beschlussvorschlag:
Im Produktbereich 03.02. werden f?r das Haushaltsjahr 2025 die im Sachverhalt dargestellten ?berplanm??igen Aufwendungen/Auszahlungen in H?he von insgesamt 620.600,00 ? bewilligt.
