Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für die offenen Ganztagsgrundschulen im Produktbereich 03.02
Vorlage
002/2025
Aktenzeichen
223 Pa
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ab dem 01.08.2026 besteht der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschulkinder in der OGS. Dies zunächst für die ersten Klassen, sowie in den folgenden Jahren jeweils hochwachsend für die nächsten Jahrgangsstufen. Da die geplanten An-, Um- und Neubauten an den Schul- und OGS-Gebäuden bis zum 01.08.2026 nicht realisiert werden können, müssen die Klassenräume und OGS-Räume multifunktional genutzt werden. Hierzu ist das entsprechende multifunktionale Mobiliar zu beschaffen. Des Weiteren müssen die Mensen für die mindestens doppelte Anzahl von Schülerinnen und Schülern hergerichtet werden, z. B. mit Konvektomaten, Tischen/Stühlen, Geschirr.

 

In 2025 soll zunächst die Ausstattung für die 1. Klassen sowie die Ausstattung der Mensen vorgenommen werden. In den Jahren 2026 und 2027 folgt dann die Ausstattung für die Klassen 2 bis 4.

 

Aus dem Förderprogramm „Ganztagsausbau“ erhält die Stadt Schwelm für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 1.149.331,81 €. Diese Zuwendung ist für die Ausstattung der Klassenräume, OGS-Räume und Mensen vorgesehen. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfällt ein Förderbetrag in Höhe von 620.600,00 €.

 

Da die Zuwendung aus dem Förderprogramm nicht im Etat 2025 enthalten ist, ist für 2025 bei den u. a. HHSt. eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu beantragen. Der benötigte Eigenanteil ist im Etat 2025 bereits berücksichtigt. Die weiteren Zuwendungen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden bei den Etatanmeldungen 2026 und 2027 berücksichtigt.

 

Auf folgenden Haushaltsstellen wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung benötigt:

 

Buchungsstelle

Bezeichnung

Betrag

03.02.01.543190

Sonstige Geschäftsaufwendungen

9.000,00 €

03.02.05.543190

Sonstige Geschäftsaufwendungen

13.500,00 €

03.02.06.543190

Sonstige Geschäftsaufwendungen

42.100,00 €

03.02.07.543190

Sonstige Geschäftsaufwendungen

9.000,00 €

03.02.01/0030.783100

Ausstattungsgegenstände OGGS

81.200,00 €

03.02.05/0030.783100

Ausstattungsgegenstände OGGS

109.000,00 €

03.02.06/0030.783100

Ausstattungsgegenstände OGGS

275.600,00 €

03.02.07/0030.783100

Ausstattungsgegenstände OGGS

81.200,00 €

Summe

 

620.600,00 €

 

Die Deckung erfolgt jeweils durch die jeweiligen Ertrags-/Einzahlungshaushaltsstellen:

 

Buchungsstelle

Bezeichnung

Betrag

03.02.01.414100

Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land

9.000,00 €

03.02.05.414100

Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land

13.500,00 €

03.02.06.414100

Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land

42.100,00 €

03.02.07.414100

Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land

9.000,00 €

03.02.01/0030.681100

Investitionszuwendung vom Land (Ganztagsausbau)

81.200,00 €

03.02.05/0030.681100

Investitionszuwendung vom Land (Ganztagsausbau)

109.000,00 €

03.02.06/0030.681100

Investitionszuwendung vom Land (Ganztagsausbau)

275.600,00 €

03.02.07/0030.681100

Investitionszuwendung vom Land (Ganztagsausbau)

81.200,00 €

Summe

 

620.600,00 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Im Produktbereich 03.02. werden für das Haushaltsjahr 2025 die im Sachverhalt dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 620.600,00 € bewilligt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Darstellung im Sachverhalt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Siehe Darstellung im Sachverhalt

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 neutrale Auswirkungen

 

 positive Auswirkungen

 

 negative Auswirkungen

               

 

 

Begründung:

 

 

 

Der Bürgermeister
In Vertretung

 

gez. Marcus Kauke