Sachverhalt:
Ab dem 01.08.2026 besteht der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschulkinder in der OGS. Dies zunächst für die ersten Klassen, sowie in den folgenden Jahren jeweils hochwachsend für die nächsten Jahrgangsstufen. Da die geplanten An-, Um- und Neubauten an den Schul- und OGS-Gebäuden bis zum 01.08.2026 nicht realisiert werden können, müssen die Klassenräume und OGS-Räume multifunktional genutzt werden. Hierzu ist das entsprechende multifunktionale Mobiliar zu beschaffen. Des Weiteren müssen die Mensen für die mindestens doppelte Anzahl von Schülerinnen und Schülern hergerichtet werden, z. B. mit Konvektomaten, Tischen/Stühlen, Geschirr.
In 2025 soll zunächst die Ausstattung für die 1. Klassen sowie die Ausstattung der Mensen vorgenommen werden. In den Jahren 2026 und 2027 folgt dann die Ausstattung für die Klassen 2 bis 4.
Aus dem Förderprogramm „Ganztagsausbau“ erhält die Stadt Schwelm für die Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 1.149.331,81 €. Diese Zuwendung ist für die Ausstattung der Klassenräume, OGS-Räume und Mensen vorgesehen. Auf das Haushaltsjahr 2025 entfällt ein Förderbetrag in Höhe von 620.600,00 €.
Da die Zuwendung aus dem Förderprogramm nicht im Etat 2025 enthalten ist, ist für 2025 bei den u. a. HHSt. eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu beantragen. Der benötigte Eigenanteil ist im Etat 2025 bereits berücksichtigt. Die weiteren Zuwendungen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 werden bei den Etatanmeldungen 2026 und 2027 berücksichtigt.
Auf folgenden Haushaltsstellen wird eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung benötigt:
Buchungsstelle |
Bezeichnung |
Betrag |
03.02.01.543190 |
Sonstige
Geschäftsaufwendungen |
9.000,00 € |
03.02.05.543190 |
Sonstige
Geschäftsaufwendungen |
13.500,00 € |
03.02.06.543190 |
Sonstige
Geschäftsaufwendungen |
42.100,00 € |
03.02.07.543190 |
Sonstige
Geschäftsaufwendungen |
9.000,00 € |
03.02.01/0030.783100 |
Ausstattungsgegenstände
OGGS |
81.200,00 € |
03.02.05/0030.783100 |
Ausstattungsgegenstände
OGGS |
109.000,00 € |
03.02.06/0030.783100 |
Ausstattungsgegenstände
OGGS |
275.600,00 € |
03.02.07/0030.783100 |
Ausstattungsgegenstände
OGGS |
81.200,00 € |
Summe |
|
620.600,00
€ |
Die Deckung erfolgt jeweils durch die jeweiligen Ertrags-/Einzahlungshaushaltsstellen:
Buchungsstelle |
Bezeichnung |
Betrag |
03.02.01.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land |
9.000,00 € |
03.02.05.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land |
13.500,00 € |
03.02.06.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land |
42.100,00 € |
03.02.07.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land |
9.000,00 € |
03.02.01/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
81.200,00 € |
03.02.05/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
109.000,00 € |
03.02.06/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
275.600,00 € |
03.02.07/0030.681100 |
Investitionszuwendung
vom Land (Ganztagsausbau) |
81.200,00 € |
Summe |
|
620.600,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Im Produktbereich 03.02. werden für das Haushaltsjahr 2025 die im Sachverhalt dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 620.600,00 € bewilligt.