Betreff
Antrag des Beirats für Menschen mit Behinderung vom 23.10.2023: Querungshilfen an der Barmer Straße
Vorlage
258/2024
Aktenzeichen
121/ple
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf den Auszug aus der Sitzungsniederschrift (Ged?chnisprotokoll) der Sitzung des Beirates f?r Menschen mit Behinderungen am 23.10.2023 (Anlage 1) nimmt die Verwaltung zum Antrag ?Querungshilfe? wie folgt Stellung:

Zwischen der Kreisverkehrsanlage Barmer Stra?e/Ochsenkamp und der Querungshilfe in H?he der G?ckinghofstra?e gibt es auf einer L?nge von rd. 450 m keine weitere sichere M?glichkeit der Stra?enquerung f?r Fu?g?nger.

Die beantragte Ma?nahme zur Errichtung einer Querungshilfe f?r Fu?g?nger wird daher von der Verwaltung als sinnvoll angesehen.

Nach ?rtlicher Pr?fung schl?gt die Verwaltung vor, eine solche Querungshilfe auf H?he der Haltestelle des ?PNV im Bereich der Tobienstra?e zu verorten.

Hierzu wird es f?r erforderlich angesehen, die Gehweganlagen auf der n?rdlichen und s?dlichen Seite anzupassen und mit taktilen Elementen barrierefrei auszubauen.

Die Fahrbahnfl?che sollte aufgrund fl?chen- und linienhafter Sch?den vor Installation eines entsprechenden Inselpaketes saniert werden.

Die Kosten f?r die vorgenannten Ma?nahmen werden auf rd. 50.000 ? gesch?tzt. Ein Haushaltsansatz f?r diese investive Ma?nahme besteht nicht. Die Verwaltung wird f?r das Haushaltsjahr 2026 entsprechende Haushaltsmittel vorsehen.

Die Ausgestaltung als Fu?g?nger?berweg nach ? 26 der Stra?enverkehrsordnung wird nicht empfohlen; in diesem Fall m?ssten aufgrund besonderer Anforderungen hinsichtlich der Ausleuchtung eines Fu?g?nger?berweges mit Mehrkosten von rd. 40.000 ? gerechnet werden.


Beschlussvorschlag:

F?r den Bau einer Querungshilfe auf der Barmer Stra?e und Anpassung der Gehwege mit taktilen Elementen werden im Haushaltsplan f?r 2026 50.000 ? veranschlagt.


Der B?rgermeister

gez. Langhard