Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf
den Auszug aus der Sitzungsniederschrift (Gedächnisprotokoll) der Sitzung des
Beirates für Menschen mit Behinderungen am 23.10.2023 (Anlage 1) nimmt die
Verwaltung zum Antrag „Querungshilfe“ wie folgt Stellung:
Zwischen der
Kreisverkehrsanlage Barmer Straße/Ochsenkamp und der Querungshilfe in Höhe der
Göckinghofstraße gibt es auf einer Länge von rd. 450 m keine weitere sichere
Möglichkeit der Straßenquerung für Fußgänger.
Die beantragte
Maßnahme zur Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger wird daher von der
Verwaltung als sinnvoll angesehen.
Nach örtlicher
Prüfung schlägt die Verwaltung vor, eine solche Querungshilfe auf Höhe der
Haltestelle des ÖPNV im Bereich der Tobienstraße zu verorten.
Hierzu wird es für
erforderlich angesehen, die Gehweganlagen auf der nördlichen und südlichen
Seite anzupassen und mit taktilen Elementen barrierefrei auszubauen.
Die Fahrbahnfläche
sollte aufgrund flächen- und linienhafter Schäden vor Installation eines
entsprechenden Inselpaketes saniert werden.
Die Kosten für die
vorgenannten Maßnahmen werden auf rd. 50.000 € geschätzt. Ein Haushaltsansatz
für diese investive Maßnahme besteht nicht. Die Verwaltung wird für das
Haushaltsjahr 2026 entsprechende Haushaltsmittel vorsehen.
Die Ausgestaltung als Fußgängerüberweg nach § 26 der Straßenverkehrsordnung wird nicht empfohlen; in diesem Fall müssten aufgrund besonderer Anforderungen hinsichtlich der Ausleuchtung eines Fußgängerüberweges mit Mehrkosten von rd. 40.000 € gerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Für den Bau einer Querungshilfe auf der Barmer Straße und Anpassung der Gehwege mit taktilen Elementen werden im Haushaltsplan für 2026 50.000 € veranschlagt.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |