Betreff
Antrag des Beirats für Menschen mit Behinderung vom 23.10.2023: Querungshilfen an der Barmer Straße
Vorlage
258/2024
Aktenzeichen
121/ple
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unter Bezugnahme auf den Auszug aus der Sitzungsniederschrift (Gedächnisprotokoll) der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 23.10.2023 (Anlage 1) nimmt die Verwaltung zum Antrag „Querungshilfe“ wie folgt Stellung:

Zwischen der Kreisverkehrsanlage Barmer Straße/Ochsenkamp und der Querungshilfe in Höhe der Göckinghofstraße gibt es auf einer Länge von rd. 450 m keine weitere sichere Möglichkeit der Straßenquerung für Fußgänger.

Die beantragte Maßnahme zur Errichtung einer Querungshilfe für Fußgänger wird daher von der Verwaltung als sinnvoll angesehen.

Nach örtlicher Prüfung schlägt die Verwaltung vor, eine solche Querungshilfe auf Höhe der Haltestelle des ÖPNV im Bereich der Tobienstraße zu verorten.

Hierzu wird es für erforderlich angesehen, die Gehweganlagen auf der nördlichen und südlichen Seite anzupassen und mit taktilen Elementen barrierefrei auszubauen.

Die Fahrbahnfläche sollte aufgrund flächen- und linienhafter Schäden vor Installation eines entsprechenden Inselpaketes saniert werden.

Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden auf rd. 50.000 € geschätzt. Ein Haushaltsansatz für diese investive Maßnahme besteht nicht. Die Verwaltung wird für das Haushaltsjahr 2026 entsprechende Haushaltsmittel vorsehen.

Die Ausgestaltung als Fußgängerüberweg nach § 26 der Straßenverkehrsordnung wird nicht empfohlen; in diesem Fall müssten aufgrund besonderer Anforderungen hinsichtlich der Ausleuchtung eines Fußgängerüberweges mit Mehrkosten von rd. 40.000 € gerechnet werden.


Beschlussvorschlag:

Für den Bau einer Querungshilfe auf der Barmer Straße und Anpassung der Gehwege mit taktilen Elementen werden im Haushaltsplan für 2026 50.000 € veranschlagt.


 

Der Bürgermeister

gez. Langhard