Sachverhalt:
Unter Bezugnahme auf
den Auszug aus der Sitzungsniederschrift (Ged?chnisprotokoll) der Sitzung des
Beirates f?r Menschen mit Behinderungen am 23.10.2023 (Anlage 1) nimmt die
Verwaltung zum Antrag ?Querungshilfe? wie folgt Stellung:
Zwischen der
Kreisverkehrsanlage Barmer Stra?e/Ochsenkamp und der Querungshilfe in H?he der
G?ckinghofstra?e gibt es auf einer L?nge von rd. 450 m keine weitere sichere
M?glichkeit der Stra?enquerung f?r Fu?g?nger.
Die beantragte
Ma?nahme zur Errichtung einer Querungshilfe f?r Fu?g?nger wird daher von der
Verwaltung als sinnvoll angesehen.
Nach ?rtlicher
Pr?fung schl?gt die Verwaltung vor, eine solche Querungshilfe auf H?he der
Haltestelle des ?PNV im Bereich der Tobienstra?e zu verorten.
Hierzu wird es f?r
erforderlich angesehen, die Gehweganlagen auf der n?rdlichen und s?dlichen
Seite anzupassen und mit taktilen Elementen barrierefrei auszubauen.
Die Fahrbahnfl?che
sollte aufgrund fl?chen- und linienhafter Sch?den vor Installation eines
entsprechenden Inselpaketes saniert werden.
Die Kosten f?r die
vorgenannten Ma?nahmen werden auf rd. 50.000 ? gesch?tzt. Ein Haushaltsansatz
f?r diese investive Ma?nahme besteht nicht. Die Verwaltung wird f?r das
Haushaltsjahr 2026 entsprechende Haushaltsmittel vorsehen.
Die Ausgestaltung als Fu?g?nger?berweg nach ? 26 der Stra?enverkehrsordnung wird nicht empfohlen; in diesem Fall m?ssten aufgrund besonderer Anforderungen hinsichtlich der Ausleuchtung eines Fu?g?nger?berweges mit Mehrkosten von rd. 40.000 ? gerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
F?r den Bau einer Querungshilfe auf der Barmer Stra?e und Anpassung der Gehwege mit taktilen Elementen werden im Haushaltsplan f?r 2026 50.000 ? veranschlagt.
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
