Sachverhalt:
Es wird auf den anliegenden Antrag des Integrationsrates verwiesen.
Der Rat der Stadt Schwelm hatte im Jahr 2020 entschieden, dass ab der
Legislaturperiode 2020-2025 ein Integrationsrat gebildet wird. Dieser sollte
aus 11 Mitgliedern (sechs gewählte Mitglieder plus fünf Ratsmitglieder)
bestehen.
Der Integrationsrat wird gemäß § 27 I GO NRW gebildet, indem die Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode des Rates nach Listen oder als Einzelbewerbungen gewählt werden und die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder muss die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen.
Für die nächste Wahlperiode soll gemäß des Antrages die Anzahl von
aktuell sechs gewählten Mitgliedern auf 10 erhöht werden. Die Anzahl der
Ratsmitglieder soll bei fünf Personen verbleiben.
Der Integrationsrat hatte in
seiner Sitzung am 24.09.2024 einstimmig beschlossen, den Antrag auf Erhöhung
der gewählten Mitglieder bei Rat der Stadt Schwelm zu stellen, da sich diese Verteilung in der Praxis
anderer Kommunen bewährt habe.
In der Sitzung vom Hauptausschuss konnte jedoch keine Einigung über die
Vergrößerung des Integrationsrats erzielt werden. Es wurde hingegen der o.g.
Vorschlag eingebracht, von allen Mitgliedern des Hauptausschusses als gute
Lösung erachtet und folglich vertagt. Der Vorschlag soll im Integrationsrat
beraten und, insofern dort Konsens bestehe, durch Hauptausschuss und
letztendlich den Rat beschlossen werden.
Die Stellungnahme des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 14.01.2025
ist als Anlage beigefügt.
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 216/2024
vollständig!
Geänderter Beschlussvorschlag aus dem Hauptausschuss
am 14.11.2024:
Die Zahl der gewählten Mitglieder von 6 Personen bleibt
bestehen und die Zahl der Ratsmitglieder wird von 5 auf 3 Personen reduziert,
um ein Zwei-Drittel-Verhältnis herzustellen. Die Größe des Integrationsrats
wird damit auf 9 Personen begrenzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.01.542100 |
Bezeichnung
Aufwendungen für
ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2025 ff. |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
|
Deckungsvorschlag:
-
Auswirkungen auf das Klima:
Begründung:
Der verringerte
Verwaltungsaufwand durch eine kleinere Mitgliederanzahl (Personalaufwand,
Papier etc.) wirkt sich positiv auf das Klima aus.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |