Betreff
Vergrößerung des Integrationsrats unter Veränderung des Verhältnisses von Ratsmitgliedern zu gewählten Mitgliedern
Vorlage
216/2024/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Es wird auf den anliegenden Antrag des Integrationsrates verwiesen.

 

Der Rat der Stadt Schwelm hatte im Jahr 2020 entschieden, dass ab der Legislaturperiode 2020-2025 ein Integrationsrat gebildet wird. Dieser sollte aus 11 Mitgliedern (sechs gewählte Mitglieder plus fünf Ratsmitglieder) bestehen.

 

Der Integrationsrat wird gemäß § 27 I GO NRW gebildet, indem die Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode des Rates nach Listen oder als Einzelbewerbungen gewählt werden und die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder muss die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen.

 

Für die nächste Wahlperiode soll gemäß des Antrages die Anzahl von aktuell sechs gewählten Mitgliedern auf 10 erhöht werden. Die Anzahl der Ratsmitglieder soll bei fünf Personen verbleiben.

 

Der Integrationsrat hatte in seiner Sitzung am 24.09.2024 einstimmig beschlossen, den Antrag auf Erhöhung der gewählten Mitglieder bei Rat der Stadt Schwelm zu stellen, da sich diese Verteilung in der Praxis anderer Kommunen bewährt habe.

 

In der Sitzung vom Hauptausschuss konnte jedoch keine Einigung über die Vergrößerung des Integrationsrats erzielt werden. Es wurde hingegen der o.g. Vorschlag eingebracht, von allen Mitgliedern des Hauptausschusses als gute Lösung erachtet und folglich vertagt. Der Vorschlag soll im Integrationsrat beraten und, insofern dort Konsens bestehe, durch Hauptausschuss und letztendlich den Rat beschlossen werden.

 

Die Stellungnahme des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 14.01.2025 ist als Anlage beigefügt.

 


Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 216/2024 vollständig!

 

Geänderter Beschlussvorschlag aus dem Hauptausschuss am 14.11.2024:

 

Die Zahl der gewählten Mitglieder von 6 Personen bleibt bestehen und die Zahl der Ratsmitglieder wird von 5 auf 3 Personen reduziert, um ein Zwei-Drittel-Verhältnis herzustellen. Die Größe des Integrationsrats wird damit auf 9 Personen begrenzt.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

01.01.01.542100

Bezeichnung

Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

2025 ff.

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

-

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

 neutrale Auswirkungen

 

 positive Auswirkungen

 

 negative Auswirkungen

               

 

 

Begründung:

 

Der verringerte Verwaltungsaufwand durch eine kleinere Mitgliederanzahl (Personalaufwand, Papier etc.) wirkt sich positiv auf das Klima aus.

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard