Betreff
Tischvorlage Abfallgebühren 2025 -
a) 10. Nachtrag zur Gebührensatzung;
b) Ausübung des Weisungsrechts
Vorlage
214/2024/1
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 der Geb?hrenbedarfs-berechnung und ?kalkulation der Abfallgeb?hren zugestimmt.

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfall-entsorgungsgeb?hren f?r Rest-, Sperr-, und Bioabfall sowie die Elektroschrott-geb?hren und Grundgeb?hren f?r Serviceleistungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Da bis zur Ver?ffentlichung der Vorlage 214/2024 keine Informationen ?ber eine ?nderung der Geb?hrens?tze des Kreises vorlagen, wurden die durch den Verwaltungsrat am 17.09.2024 beschlossenen Geb?hrens?tze in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Durch neue Erkenntnisse zu den Entsorgungs-geb?hren sind die Geb?hrens?tze 2025 der Vorlagen 171/2024 und 214/2024 ?berholt.

Laut Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Entsorgungsgeb?hren ? vorbehaltlich der Zustimmung durch die politischen Gremien des Kreises ? ab 2025 f?r Rest- und Sperrabfall um jeweils 11 % (+20,00 ?/t) und f?r Bioabfall um 8 % (+10,00 ?/t) erh?ht.

Die hieraus resultierende Kostensteigerung bel?uft sich auf + 111.000 ? (Restabfall + 92.000 ?, Bioabfall + 19.000 ?). Die ge?nderten Geb?hren f?r Serviceleistungen an den Kreis (Pro-Kopf-Grundgeb?hr und Elektroschrottgeb?hr) wirken sich mit insgesamt -300 ? nicht auf die Restabfallgeb?hren aus. Bei den Verwertungserl?sen des Kreises f?r Altpapier ergeben sich keine ?nderungen. Es werden, wie urspr?nglich geplant, 20 ? je Tonne erstattet.

Die Mehrkosten k?nnen nicht in vollem Umfang durch weitere Ausgleichsbetr?ge aus Vorjahren kompensiert werden. Ein verbleibender Kostenbetrag von 39.000 ? erh?ht die urspr?nglich kalkulierten Geb?hrens?tze f?r Restabfall-Kleinbeh?lter um 0,03 ? auf 1,92 ? und f?r Restabfall-Gro?beh?lter um 0,04 ? auf 1,18 ? (14t?gige Abfuhr). Der Geb?hrensatz f?r Bioabfall bleibt bei 1,11 ?. Im Vergleich zur Vorjahreskalkulation 2024 ergeben sich geringf?gige Erh?hungen der Geb?hrens?tze f?r Restabfall (Kleinbeh?lter + 0,01 ?, Gro?beh?lter + 0,03 ?).

Aus der ?berarbeiteten Geb?hrenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erl?se auf die Abfallfraktionen. Angepasste Erl?uterungen sind in der Vergleichs?bersicht 2023 ? 2025 (Anlage 4) enthalten. Positionen mit Abweichungen zu den urspr?nglichen Berechnungen sind in blauer Schrift dargestellt.

Die neuen Geb?hrens?tze ergeben sich aus der ?berarbeiteten Kalkulation (Anlage 3) und sind in den angepassten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbeh?lter; dies entspricht dem satzungsgem?? festgelegten Mindest-volumen von 15 Litern pro Person bei 14t?giger Abfuhr.

 

2024

2025

Ver?nderung

Restabfall

114,60 ?

115,20 ?

+ 0,60 ?

Bioabfall

66,60 ?

66,60 ?

+ 0,00 ?

Abfall gesamt

181,20 ?

181,80 ?

+ 0,60 ?

Auswirkungen auf das Klima:

neutrale Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Begr?ndung:

Die Satzungs?nderung hat keine Relevanz f?r das Klima.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der Beschluss ?ber die Zustimmung zur Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation 2025 vom 17.09.2024 wird aufgehoben.

2.    Der ?berarbeiteten Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation f?r die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm gem?? Vorlage 214/2024/1 wird zugestimmt.

3.    Der 10. Nachtrag zur Geb?hrensatzung ?ber die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 214/2024/1 beigef?gtem Entwurf beschlossen.

4.    Die Beschl?sse zu 1. bis 3. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Der Vorstand

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? ? gezeichnet

????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? ??? Ute Bolte