Betreff
Tischvorlage Abfallgebühren 2025 -
a) 10. Nachtrag zur Gebührensatzung;
b) Ausübung des Weisungsrechts
Vorlage
214/2024/1
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 der Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation der Abfallgebühren zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfall-entsorgungsgebühren für Rest-, Sperr-, und Bioabfall sowie die Elektroschrott-gebühren und Grundgebühren für Serviceleistungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Da bis zur Veröffentlichung der Vorlage 214/2024 keine Informationen über eine Änderung der Gebührensätze des Kreises vorlagen, wurden die durch den Verwaltungsrat am 17.09.2024 beschlossenen Gebührensätze in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Durch neue Erkenntnisse zu den Entsorgungs-gebühren sind die Gebührensätze 2025 der Vorlagen 171/2024 und 214/2024 überholt.

 

Laut Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Entsorgungsgebühren – vorbehaltlich der Zustimmung durch die politischen Gremien des Kreises – ab 2025 für Rest- und Sperrabfall um jeweils 11 % (+20,00 €/t) und für Bioabfall um 8 % (+10,00 €/t) erhöht.

Die hieraus resultierende Kostensteigerung beläuft sich auf + 111.000 € (Restabfall + 92.000 €, Bioabfall + 19.000 €). Die geänderten Gebühren für Serviceleistungen an den Kreis (Pro-Kopf-Grundgebühr und Elektroschrottgebühr) wirken sich mit insgesamt -300 € nicht auf die Restabfallgebühren aus. Bei den Verwertungserlösen des Kreises für Altpapier ergeben sich keine Änderungen. Es werden, wie ursprünglich geplant, 20 € je Tonne erstattet.

 

Die Mehrkosten können nicht in vollem Umfang durch weitere Ausgleichsbeträge aus Vorjahren kompensiert werden. Ein verbleibender Kostenbetrag von 39.000 € erhöht die ursprünglich kalkulierten Gebührensätze für Restabfall-Kleinbehälter um 0,03 € auf 1,92 € und für Restabfall-Großbehälter um 0,04 € auf 1,18 € (14tägige Abfuhr). Der Gebührensatz für Bioabfall bleibt bei 1,11 €. Im Vergleich zur Vorjahreskalkulation 2024 ergeben sich geringfügige Erhöhungen der Gebührensätze für Restabfall (Kleinbehälter + 0,01 €, Großbehälter + 0,03 €).

 

Aus der überarbeiteten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Abfallfraktionen. Angepasste Erläuterungen sind in der Vergleichsübersicht 2023 – 2025 (Anlage 4) enthalten. Positionen mit Abweichungen zu den ursprünglichen Berechnungen sind in blauer Schrift dargestellt.

Die neuen Gebührensätze ergeben sich aus der überarbeiteten Kalkulation (Anlage 3) und sind in den angepassten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt besteht aus 4 Personen und nutzt einen 60-Liter-Rest- und einen 60-Liter-Bioabfallbehälter; dies entspricht dem satzungsgemäß festgelegten Mindest-volumen von 15 Litern pro Person bei 14tägiger Abfuhr.

 

 

2024

2025

Veränderung

Restabfall

114,60 €

115,20 €

+ 0,60 €

Bioabfall

66,60 €

66,60 €

+ 0,00 €

Abfall gesamt

181,20 €

181,80 €

+ 0,60 €

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 

neutrale Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

Begründung:

Die Satzungsänderung hat keine Relevanz für das Klima.

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der Beschluss über die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2025 vom 17.09.2024 wird aufgehoben.

2.    Der überarbeiteten Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm gemäß Vorlage 214/2024/1 wird zugestimmt.

3.    Der 10. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 214/2024/1 beigefügtem Entwurf beschlossen.

4.    Die Beschlüsse zu 1. bis 3. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


                                                                                                                      Der Vorstand

                                                                                                                        gezeichnet

                                                                                                                          Ute Bolte