Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Schwelm hat am 22.06.2006 den Aufstellungsbeschluss zur
23.Flächennutzngsplanänderung (Bereich am Ochsenkamp) gefasst (SV 064/2006).
Nach der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 4. Änderung der
Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ soll
das Planverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich Am Ochsenkamp durchgeführt werden (siehe SV
086/2008 und SV 088/2008). Unter der Voraussetzung, dass die städtebauliche
Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, kann das vereinfachte Verfahren vor
einer Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan
kann nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Wege der Berichtigung angepasst
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss zur
23.Flächennutzungsplanänderung des Rates der Stadt Schwelm vom 22.06.2006 wird
aufgehoben.
Anlage
1 Ãœbersichtsplan