Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Schwelm hat am 22.06.2006 den Aufstellungsbeschluss zur 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ gefasst (SV 065/2006). In der
gleichen Sitzung fasste der Rat der Stadt Schwelm den Aufstellungsbeschluss zur
23. Flächennutzungsplanänderung Bereich „Am Ochsenkamp“. Geltungsbereich der
Bebauungsplan- und Flächennutzungs-planänderungänderung ist eine im
ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ festgesetzte Fläche für
Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Gas. Nach einer technischen Umstellung
waren die hier ehemals vorhandenen Gashochbehälter überflüssig geworden und
durch die AVU demontiert worden. Die Fläche für Versorgungsanlagen ist somit
ebenfalls überflüssig geworden und kann als gewerbliche Baufläche festgesetzt
werden. Die zukünftige gewerbliche
Festsetzung sollte sich an den westlich und östlich angrenzenden Festsetzungen
(gewerbliche Baufläche) orientieren.
Die
Rahmenbedingungen für diese angrenzenden gewerblichen Bauflächen haben sich
mittlerweile grundlegend geändert. Das westlich vorhandene Gewerbegrundstück
wird zum Verkauf angeboten und soll möglicherweise einer anderen gewerblichen
Nutzung zugeführt werden. Die bestehenden Festsetzungen auf dem
Gewerbegrundstück hinsichtlich Geschosszahl und Bauweise sind für nachhaltige
Investitionen unzureichend.
Östlich
grenzt an die Fläche für Versorgungsanlagen ebenfalls eine gewerbliche
Baufläche an, die jedoch bisher noch nicht als solche genutzt worden ist. Zum
geringeren Teil befindet sie sich im städtischen Besitz und ist brachgefallen,
zum größerenTeil befindet sie sich im Privatbesitz und wird als „wilde
Kleingartenanlage“ genutzt. Für diese
gewerbliche Baufläche gelten die gleichen einschränkenden Festsetzungen wie auf
der westlich gelegenen, die eine nachhaltige Gewerbeansiedelung behindern.
Aus
diesem Grunde hält es die Verwaltung für sinnvoll, den Geltungsbereich der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ um die westlich und östlich
angrenzenden gewerblichen Bauflächen zu ergänzen. Durch entsprechende
Festsetzungen der Höhenbeschränkung und der Bauweise kann dann die nachhaltige
Ansiedelung von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. Auch können dringend
erforderliche Regelungen, den Einzelhandel betreffend, durch gezielte
Festsetzungen getroffen werden.
Da
im neuen Bebauungsplangebiet weniger
als 20.0000m² Grundfläche festsetzt
werden, kann die seit der BauGB-Novelle 2007 vorhandene Möglichkeit des
beschleunigten Verfahrens gem. §13a BauGB angewendet werden. Im beschleunigten
Verfahren könnte auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. § 4 Abs. 1
verzichtet werden. Beide Verfahrensschritte sollen aber durchgeführt werden und
die Beschlüsse hierzu gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss gefasst
werden. Außerdem ist eine Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich.Â
Die
Bearbeitung des neuen erweiterten Bebauungsplangebietes kann jedoch nicht
weiter als 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ erfolgen, da die
Schwelle von max. 20.000 qm zulässiger Grundfläche zur Anwendbarkeit des
beschleunigten Verfahrens auf den gesamten Bebauungsplan und nicht nur auf den
zu ändernden Teilbereich bezogen werden muss. Für die Bearbeitung des
Bebauungsplangebietes im beschleunigten Verfahren kommt somit nur die
Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplanes in Frage.
Weiteres
Verfahren
Um das Verfahren ohne zeitliche Verzögerungen aber rechtssicher weiterzuführen, schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Fillkuhle“ (diese SV )
Rücknahme des
Aufstellungsbeschlusses zur 23. Flächennutzungsplanänderung Bereich „Am
Ochsenkamp“ (siehe SV 087/2008)
Aufstellungsbeschluss
für einen neuen Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich Am Ochsenkamp“ im beschleunigten
Verfahren (siehe SV 088/2008).
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss zur
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fillkuhle“ des Rates der Stadt Schwelm
vom 22.06.2006 wird aufgehoben.
Anlage
1 Ãœbersichtsplan