Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 14.12.00 auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) einen Frauenförderplan beschlossen und am 27.05.04 der 1. Fortschreibung des Frauenförderplans für weitere 3 Jahre zugestimmt.

 

Nach Ablauf dieser 1. Fortschreibung des Frauenförderplans ist  gemäß § 5 a LGG eine weitere Fortschreibung sowie ein Bericht der Verwaltung über die Personalentwicklung und der durchgeführten Maßnahmen dem Rat vorzulegen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wurde an der Umsetzung der jetzt abgelaufenen 1. Fortschreibung des Frauenförderplans, der Ziele für den kommenden 2. Fortschreibungszeitraum 2008-2010 sowie bei der Erstellung des Berichts maßgeblich beteiligt .

Die Fachbereiche und Amt 14 haben im Vorfeld mitgewirkt, Zielvereinbarungen zur Frauenförderung zu treffen bzw. deren Umsetzung zu begleiten.

 

Die TBS stellen ab 2008 einen eigenständigen Frauenförderplan auf.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen des § 73 LPVG beteiligt.

 

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2008 – 2010 ist zusammen mit dem Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan und der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht zum abgelaufenen Frauenförderplan sowie die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten werden zur Kenntnis genommen.

Die 2. Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2008 – 2010 wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.

 


Anlage 1 a bis d: Bericht zum Ergebnis der 1. Fortschreibung des Frauenförderplan 2004 – 2007 mit Diagrammen

Anlage 2: Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten

Anlage 3: Fortschreibung des Frauenförderplans 2008 - 2010