Betreff
Abwassergebühren 2025 -
a) 10. Nachtrag zur Gebührensatzung;
b) Ausübung des Weisungsrechts
Vorlage
212/2024
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In der Sitzung am 17.09.2024 hat der Verwaltungsrat der Geb?hrenbedarfs-berechnung und ?kalkulation 2025 f?r die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

Ausf?hrungen zur Entwicklung der Geb?hrens?tze, der Kosten und Erl?se sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 170/2024 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Vergleichs?bersicht 2023-2025 mit Erl?uterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 212/2024 erneut beigef?gt.

Die Neufassung der Satzung ?ber die Entsorgung von Grundst?cksentw?sserungs-anlagen (Kleinkl?ranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Schwelm wurde mit Vorlage 160/2024 dem TBS-Verwaltungsrat und dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung vorgelegt und beschlossen.

Als Folge ist die Abwasser-Geb?hrensatzung entsprechend anzupassen. K?nftig erfolgt die Berechnung der Entsorgungsgeb?hren f?r Kleinkl?ranlagen nicht wie bisher nach der Menge des abgefahrenen Inhalts, sondern nach dem durch die Untere Wasserbeh?rde dokumentierten Volumen der Vorkl?rkammer der Anlage. Dies bewirkt eine konstante und damit in h?herem Ma?e verursachungsgerechte Geb?hrenfestsetzung. Die Regelungen zum Geb?hrenma?stab (? 3), der Berechnung der Entsorgungsgeb?hr (? 5) und die Berechnungseinheit f?r Kleinkl?ranlagen (? 9) wurden ?berarbeitet.

Die ab 2025 geltenden Geb?hrens?tze und die ?nderungen der Berechnungs-grundlagen f?r die Entsorgung aus Kleinkl?ranlagen sind in den beigef?gten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 10. Nachtrag zur Satzung ?ber die Erhebung von Abwassergeb?hren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 212/2024 beigef?gten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Auswirkungen auf das Klima:

neutrale Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Begr?ndung:

Die Satzungs?nderung hat keine Relevanz f?r das Klima.

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte

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