a) 10. Nachtrag zur Gebührensatzung;
b) Ausübung des Weisungsrechts
Sachverhalt:
In der Sitzung am
17.09.2024 hat der Verwaltungsrat der Geb?hrenbedarfs-berechnung und
?kalkulation 2025 f?r die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Ausf?hrungen zur
Entwicklung der Geb?hrens?tze, der Kosten und Erl?se sowie der
Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in
der Vorlage 170/2024 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende
Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die
Vergleichs?bersicht 2023-2025 mit Erl?uterungen (Anlage 4) sind der
Vorlage 212/2024 erneut beigef?gt.
Die Neufassung der
Satzung ?ber die Entsorgung von Grundst?cksentw?sserungs-anlagen
(Kleinkl?ranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Schwelm wurde mit Vorlage
160/2024 dem TBS-Verwaltungsrat und dem Rat der Stadt Schwelm zur Beratung
vorgelegt und beschlossen.
Als Folge ist die
Abwasser-Geb?hrensatzung entsprechend anzupassen. K?nftig erfolgt die Berechnung
der Entsorgungsgeb?hren f?r Kleinkl?ranlagen nicht wie bisher nach der Menge
des abgefahrenen Inhalts, sondern nach dem durch die Untere Wasserbeh?rde
dokumentierten Volumen der Vorkl?rkammer der Anlage. Dies bewirkt eine
konstante und damit in h?herem Ma?e verursachungsgerechte Geb?hrenfestsetzung.
Die Regelungen zum Geb?hrenma?stab (? 3), der Berechnung der Entsorgungsgeb?hr
(? 5) und die Berechnungseinheit f?r Kleinkl?ranlagen (? 9) wurden
?berarbeitet.
Die ab 2025
geltenden Geb?hrens?tze und die ?nderungen der Berechnungs-grundlagen f?r die
Entsorgung aus Kleinkl?ranlagen sind in den beigef?gten Satzungsentwurf (Anlage
1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 10. Nachtrag zur Satzung ?ber die
Erhebung von Abwassergeb?hren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der
Vorlage 212/2024 beigef?gten Entwurf beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt,
dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt
Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
Auswirkungen auf das
Klima:
⊠ neutrale Auswirkungen
☐ positive Auswirkungen
☐ negative Auswirkungen
Begr?ndung:
Die Satzungs?nderung
hat keine Relevanz f?r das Klima.
Der Vorstand
gezeichnet
Ute Bolte
?
