Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 114 a GO über die vorübergehende Erhöhung des Dispokredites
Vorlage
199/2024
Aktenzeichen
Liquidität
Art
Dringlichkeitsvorlage der TBS

Sachverhalt:

Bis zum Jahresende sind u. a. f?r die Darlehen Zinsen und Tilgungen zu leisten sowie die Gewinnaussch?ttung, Entgelte und Rechnungen zu zahlen. Zus?tzlich l?uft die Zinsbindung f?r ein Darlehen aus und die bisher get?tigten Investitionen erfordern die Aufnahme eines weiteren Darlehens.

Die Prolongation sowie die Neuaufnahmen sollen auf Anfang 2025 geschoben werden. Hintergrund ist, dass in der Regel zu Jahresbeginn g?nstigere Konditionen erzielt werden k?nnen als am Jahresende. Au?erdem ist eine weitere Zinssatzsenkung der EZB bis Jahresende zu erwarten. Aus diesem Grund soll ? abweichend von dem Wirtschaftsplan 2024 ? eine tempor?re Erh?hung des Dispokredites bis Ende Februar 2025 auf 6,5 Mio. ? erm?glichen, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und die Darlehensaufnahme auf Anfang 2025 zu schieben.

Aufgrund weitgehender Inanspruchnahme des Dispokredites und anstehender Zahlungen ist Dringlichkeit geboten.


Beschlussvorschlag:

Abweichend vom Wirtschaftsplan 2024 wird der Dispokredit vor?bergehend bis zum 28.02.2025 auf 6,5 Mio. ? erh?ht.

Schwelm, 09.10.2024

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Auswirkungen auf das Klima:

neutrale Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Begr?ndung:

Das Sicherstellen der Zahlungsf?higkeit hat keine Auswirkung auf das Klima.

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte