Betreff
Implementierung des Arbeitsschutzmanagementsystems, Sachstandsbericht
Vorlage
082/2008
Aktenzeichen
TBS V Flo, AMB Krz
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 08.05.2007 wurde berichtet, dass die TBS gemeinsam mit den Technischen Betrieben Gevelsberg im Rahmen eines Verbundprojektes das Thema Arbeitsschutzmanagement aufarbeiten wollen. Mit der begleitenden Beratung wurde ein erfahrenes Arbeitsschutz- und Zertifizierungsbüro beauftragt.

 

Ziel des Arbeitsschutzmanagementsystems ist die konsequente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen und der optimale Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.

Hierbei wird der „Nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ angewandt. Die Implementierung eines solchen Systems ist im öffentlichen Bereich bisher nicht üblich. Das Verbundprojekt zwischen TBS und TBGev hat auch deshalb eine entsprechende Vorreiterfunktion.

Zum Abschluss der Implementierung wird eine Zertifizierung angestrebt, die vor dem Hintergrund der für das Jahr 2008 vom Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) aufgelegten Prämienregelung auch finanziell interessant ist.

 

Ein System zum Arbeitsschutzmanagement kann langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn eine konsequente Unterstützung durch die Führungskräfte des Betriebes und den Vorstand gegeben ist und dies auch sichtbar für die Beschäftigten im Alltag vorgelebt wird. Darüber hinaus muss eine klare Zielstellung und eine eindeutige „Kultur“ transportiert werden, damit die positiven Aspekte des – manchmal unbequemen – Arbeitsschutzes für jeden Einzelnen deutlich werden.

Aus diesem Grund wurden unter dem Begriff „Arbeitsschutzpolitik“ die Leitlinien und Grundsätze des Betriebes definiert und mit nachvollziehbaren Worten dargestellt. Diese Leitlinien gehen bewusst über die in solchen Papieren oftmals üblichen Floskeln hinaus und formulieren klare Ansprüche an die Beteiligten. Hierdurch wird eine eindeutige Auftragssituation für alle Teile des Betriebes geschaffen, die am Gesamtsystem mitwirken.

Die Leitlinien zur Arbeitsschutzpolitik der TBS sind als Anlage beigefügt.

 

Für das Jahr 2008 wurden konkrete Ziele formuliert, die im Rahmen der Implementierung des Arbeitsschutzsystems zeitlich und inhaltlich in realistischer Weise umgesetzt werden können.

 

TBS und TBGev befinden sich derzeit in einem intensiven Arbeitsprozess. Nach der Bestandsaufnahme (Legal Compliance Audit) sind mittlerweile umfangreiche Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen für die Betriebsbereiche erstellt worden. Hierbei werden alle Tätigkeiten des Betriebes mit den vielschichtigen rechtlichen Vorgaben abgeglichen und das Gefährdungspotential detailliert ermittelt und dokumentiert.

Die bei den TBS bis dato durchgeführten Aktivitäten zum Arbeitsschutz werden in ein Gesamtsystem integriert, um eine einheitliche Dokumentation und Pflege sicherzustellen. Die Abteilung Stadtentwässerung ist z. B. seit Gründung der TBS auf Grund der besonderen Gefährdungspotentiale besonders aktiv in Bezug auf den konsequenten Arbeitsschutz bei Arbeiten im Kanalsystem. Ebenso die Abteilung Stadtgrün – hier werden bereits in umfangreicher Art und Weise die Anforderungen der Berufsgenossenschaft konsequent umgesetzt.

 

 

Gemäß Nationalem Leitfaden wurde bei den TBS ein Managementbeauftragter für den Arbeitsschutz bestellt, der das System verantwortlich führt und pflegt. Die Verantwortung für die inhaltliche Einhaltung der Regelungen obliegt allerdings den Abteilungsleitern bzw. Vorarbeitern, denen bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes übertragen werden.

 

Auf Grund des derzeit großen Arbeitsaufwandes wurde die bisher von einem TBS-Mitarbeiter ausgefüllte Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit an ein externes Fachbüro übertragen. Der Vorstand erwartet durch die Bestellung eines externen Ingenieurs neue Impulse, die im eigenen Umfeld der TBS nicht möglich wären.

 

Der Betriebsarzt der TBS wird in die Überlegungen zum vorsorgenden Arbeits- und Gesundheitsschutz einbezogen. Hier können auch die Erfahrungen der Stadtverwaltung bezüglich des Gesundheitsmanagementes genutzt werden.

Gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt wird ein eigener Arbeitsschutzausschuss für die TBS gegründet. Bisher waren die TBS im entsprechenden Gremium der Stadt beteiligt. Aus Sicht der TBS können die spezifischen Aspekte des Betriebes aber besser in einem hierfür geschaffenen Gremium behandelt werden.
In den kommenden Monaten werden über 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TBS auf freiwilliger Basis Erste-Hilfe-Lehrgänge besuchen. Hierdurch kann auch eine Notfallversorgung im Umfeld kleinerer Arbeitsgruppen im Stadtgebiet sichergestellt werden. Darüber hinaus kann u. U. eine Notfallhilfe auf Grund der Präsenz der TBS-Mitarbeiter im Stadtgebiet auch Dritten zu Gute kommen. Gut ausgebildete und sachkundige Mitarbeiter sind aus Sicht des Vorstandes eine wichtige Voraussetzung für eine positive Einstellung zum Thema Arbeitsschutz und gehören zum Selbstverständnis eines modernen Dienstleistungsunternehmen.

 

Die Erstellung einer Qualifizierungsmatrix mit Informationen über alle erforderlichen Unterweisungen und Schulungen für die betrieblichen Tätigkeiten sowie ein Gefahrstoffkataster und die Erstellung besonderer Brandschutz- und Explosionsschutzunterlagen gehören zu den aktuell in Arbeit befindlichen Bausteinen des Arbeitsschutzmanagementsystems der TBS.

 

Die Arbeitsunterlagen des Arbeitsschutzmanagementsystems werden derzeit in eine entsprechende Software eingearbeitet, die eine spätere lückenlose und kontinuierliche Führung des Systems ermöglicht.

Mit dem Arbeitsschutzmanagementsystem werden die TBS eine fachlich umfassende und rechtssichere Organisation des Arbeitsschutzes herstellen.

 

 

 

 


Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Bericht zum Arbeitsschutzmanagementsystem der TBS zur Kenntnis zu nehmen.

 


Leitlinien zur Arbeitsschutzpolitik der TBS (1 Seite)