Sachverhalt:
Die
Aufnahmequoten f?r die Stadt Schwelm stellen sich wie folgt dar:
Die Aufnahmequote f?r Fl?chtlinge im laufenden Asylverfahren (Verteilstatistik
Fl?AG) liegt bei 99,07 % = 459 Personen (Stand 30.08.2024). Danach sind
noch 4 Personen aufzunehmen, um eine 100 % Erf?llung (= 463 Personen) zu
erreichen.
Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik
Wohnsitzauflage) liegt die Erf?llungsquote (Stand 01.09.2024) bei 91,38 %
(= 262 Personen). Danach sind 25 weitere anerkannte Fl?chtlinge aufzunehmen, um
eine 100 % Erf?llungsquote (= 287 Personen) zu erreichen.
Bei der Versorgung, Betreuung und Unterst?tzung von unbegleiteten
ausl?ndischen Minderj?hrigen (UMA) hat die Stadt Schwelm zum Stichtag 03.09.2024
ihre Aufnahmeverpflichtung zu 99 % erf?llt. Aktuell sind keine weiteren
ausl?ndischen unbegleiteten Minderj?hrigen aufzunehmen.
Entwicklung der
Fl?chtlingszahlen zum Stichtag 31.08.2024
|
Jahr |
F?lle |
Fl?chtlinge |
|
31.12.2013 |
60 |
91 |
|
31.12.2014 |
80 |
146 |
|
31.12.2015 |
279 |
530 |
|
31.12.2016 |
177 |
357 |
|
31.12.2017 |
116 |
214 |
|
31.12.2018 |
84 |
162 |
|
31.12.2019 |
73 |
143 |
|
31.12.2020 |
66 |
121 |
|
31.12.2021 |
59 |
103 |
|
31.12.2022 |
73 |
126 |
|
31.12.2023 |
76 |
129 |
|
31.01.2024 |
78 |
135 |
|
31.08.2024 |
66 |
109 |
Graphische
Darstellung der Fl?chtlingszahlen zum Stichtag 31.08.2024
Herkunftsl?nder
der Fl?chtlinge zum Stichtag 31.08.2024
|
Syrien |
16 |
|
Afghanistan |
11 |
|
Serbien |
11 |
|
Ukraine |
8 |
|
Irak |
7 |
|
Tadschikistan |
7 |
|
Armenien |
5 |
|
Nigeria |
5 |
|
Iran |
4 |
Graphische
Darstellung der Herkunftsl?nder zum Stichtag 31.08.2024
Die ?brigen Schutzsuchenden kommen u. a. aus Algerien, Guinea, Kosovo,
Libanon, Marokko, Mazedonien, Russische F?deration, T?rkei.
Einf?hrung einer
Bezahlkarte f?r Asylbewerber
Mit dem Schnellbrief vom 28.08.2024 informierte der St?dte- und
Gemeindebund ?ber den aktuellen Sachstand zur Einf?hrung einer Bezahlkarte.
Hier einige Ausz?ge aus dem v. g. Schnellbrief:
Hintergrund:
Der Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der L?nder am 6. November 2023 sieht
vor, dass k?nftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in
Form einer Bezahlkarte erbracht werden k?nnen. Der Bundestag hat hierf?r die
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Nordrhein-Westfalen hat sich zusammen mit 13 weiteren Bundesl?ndern an
der l?nder?bergreifenden Ausschreibung einer Bezahlkarte beteiligt. Der
Zuschlag wird voraussichtlich im Herbst 2024 erteilt werden.
Gesetzentwurf der Landesregierung f?r ein
Ausf?hrungsgesetz zum AsylblG
Nunmehr hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einf?hrung der
Bezahlkarte beschlossen. Rechtstechnisch erfolgt dies zun?chst durch eine
?nderung des Ausf?hrungsgesetzes zum AsylbLG.
Nach der Begr?ndung zum Gesetzentwurf soll ?eine m?glichst landeseinheitliche
Einf?hrung der Bezahlkarte als Form der Leistungsgew?hrung erreicht?
werden. Dieser Wortlaut wirft selbstverst?ndlich die Frage nach einer
verbindlichen Einf?hrung auf. Die Gesch?ftsstelle geht nach der Verst?ndigung
mit dem Land davon aus, dass die Zusage steht, die Einf?hrung verbindlich zu
machen.
Abschlie?end sei darauf hingewiesen, dass das MKJFGFI eine Arbeitsgruppe
mit kommunalen Praktikern eingerichtet hat, die sich bereits jetzt mit
praktischen Fragen zur Einf?hrung der Bezahlkarte austauschen wird.
?nderung des Fl?chtlingsaufnahmegesetzes (Fl?AG)
Die Landesregierung
hat den kommunalen Spitzenverb?nden einen Entwurf zur ?nderung des Fl?AG
vorgelegt. Danach soll die monatliche Fl?AG-Pauschale r?ckwirkend zum
01.01.2024 erh?ht werden. Zuk?nftig soll die H?he der Pauschalen f?r
kreisangeh?rige St?dte und Gemeinden 1.013,00 Euro (aktuell 875,00 Euro) und
1.303,00 Euro (aktuell 1.125,00 Euro) f?r kreisfreie St?dte betragen. F?r das
Jahr 2024 sollen die Kommunen einen einmaligen Betrag erhalten, der die
kumulierten Inflationsquoten seit 2022 ausgleichen soll. Hierzu gibt es aktuell
noch keine weiteren Informationen.
Dar?ber hinaus
werden die Gemeinden durch eine h?here Beteiligung des Landes an
au?ergew?hnlich hohen Krankheitskosten entlastet (Absenkung der
Beteiligungsschwelle von 35.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro). An diesen Kosten
beteiligt sich das Land aber ausschlie?lich, wenn sich der Asylbewerber im
laufenden Asylverfahren befindet. Die Kosten oberhalb dieses Betrages je
Fl?chtling sind von der jeweiligen Gemeinde fr?hestens ab dem 1. Januar und
sp?testens bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zust?ndigen
Bezirksregierung geltend zu machen und nachzuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 172/2024 zur Kenntnis.
Auswirkungen auf
das Klima:
neutrale Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
???????????????
Begr?ndung:
Da es sich hier lediglich um die Darstellung des aktuellen Sachstandes handelt, findet keine Bewertung statt.
?
|
Der B?rgermeister In Vertretung gez. Marcus Kauke |
?
