Betreff
Aktuelle Situation im Asylbereich
Vorlage
172/2024
Aktenzeichen
FB 220/222 SF
Art
Berichtsvorlage

 

Sachverhalt:

Die Aufnahmequoten f?r die Stadt Schwelm stellen sich wie folgt dar:

Die Aufnahmequote f?r Fl?chtlinge im laufenden Asylverfahren (Verteilstatistik Fl?AG) liegt bei 99,07 % = 459 Personen (Stand 30.08.2024). Danach sind noch 4 Personen aufzunehmen, um eine 100 % Erf?llung (= 463 Personen) zu erreichen.

Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage) liegt die Erf?llungsquote (Stand 01.09.2024) bei 91,38 % (= 262 Personen). Danach sind 25 weitere anerkannte Fl?chtlinge aufzunehmen, um eine 100 % Erf?llungsquote (= 287 Personen) zu erreichen.

Bei der Versorgung, Betreuung und Unterst?tzung von unbegleiteten ausl?ndischen Minderj?hrigen (UMA) hat die Stadt Schwelm zum Stichtag 03.09.2024 ihre Aufnahmeverpflichtung zu 99 % erf?llt. Aktuell sind keine weiteren ausl?ndischen unbegleiteten Minderj?hrigen aufzunehmen.

Entwicklung der Fl?chtlingszahlen zum Stichtag 31.08.2024

Jahr

F?lle

Fl?chtlinge

31.12.2013

60

91

31.12.2014

80

146

31.12.2015

279

530

31.12.2016

177

357

31.12.2017

116

214

31.12.2018

84

162

31.12.2019

73

143

31.12.2020

66

121

31.12.2021

59

103

31.12.2022

73

126

31.12.2023

76

129

31.01.2024

78

135

31.08.2024

66

109

Graphische Darstellung der Fl?chtlingszahlen zum Stichtag 31.08.2024

Herkunftsl?nder der Fl?chtlinge zum Stichtag 31.08.2024

Syrien

16

Afghanistan

11

Serbien

11

Ukraine

8

Irak

7

Tadschikistan

7

Armenien

5

Nigeria

5

Iran

4

Graphische Darstellung der Herkunftsl?nder zum Stichtag 31.08.2024

Die ?brigen Schutzsuchenden kommen u. a. aus Algerien, Guinea, Kosovo, Libanon, Marokko, Mazedonien, Russische F?deration, T?rkei.

Einf?hrung einer Bezahlkarte f?r Asylbewerber

Mit dem Schnellbrief vom 28.08.2024 informierte der St?dte- und Gemeindebund ?ber den aktuellen Sachstand zur Einf?hrung einer Bezahlkarte. Hier einige Ausz?ge aus dem v. g. Schnellbrief:

Hintergrund:

Der Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L?nder am 6. November 2023 sieht vor, dass k?nftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Form einer Bezahlkarte erbracht werden k?nnen. Der Bundestag hat hierf?r die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Nordrhein-Westfalen hat sich zusammen mit 13 weiteren Bundesl?ndern an der l?nder?bergreifenden Ausschreibung einer Bezahlkarte beteiligt. Der Zuschlag wird voraussichtlich im Herbst 2024 erteilt werden.

Gesetzentwurf der Landesregierung f?r ein Ausf?hrungsgesetz zum AsylblG

Nunmehr hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einf?hrung der

Bezahlkarte beschlossen. Rechtstechnisch erfolgt dies zun?chst durch eine ?nderung des Ausf?hrungsgesetzes zum AsylbLG.

Nach der Begr?ndung zum Gesetzentwurf soll ?eine m?glichst landeseinheitliche

Einf?hrung der Bezahlkarte als Form der Leistungsgew?hrung erreicht? werden. Dieser Wortlaut wirft selbstverst?ndlich die Frage nach einer verbindlichen Einf?hrung auf. Die Gesch?ftsstelle geht nach der Verst?ndigung mit dem Land davon aus, dass die Zusage steht, die Einf?hrung verbindlich zu machen.

Abschlie?end sei darauf hingewiesen, dass das MKJFGFI eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Praktikern eingerichtet hat, die sich bereits jetzt mit praktischen Fragen zur Einf?hrung der Bezahlkarte austauschen wird.

?nderung des Fl?chtlingsaufnahmegesetzes (Fl?AG)

Die Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverb?nden einen Entwurf zur ?nderung des Fl?AG vorgelegt. Danach soll die monatliche Fl?AG-Pauschale r?ckwirkend zum 01.01.2024 erh?ht werden. Zuk?nftig soll die H?he der Pauschalen f?r kreisangeh?rige St?dte und Gemeinden 1.013,00 Euro (aktuell 875,00 Euro) und 1.303,00 Euro (aktuell 1.125,00 Euro) f?r kreisfreie St?dte betragen. F?r das Jahr 2024 sollen die Kommunen einen einmaligen Betrag erhalten, der die kumulierten Inflationsquoten seit 2022 ausgleichen soll. Hierzu gibt es aktuell noch keine weiteren Informationen.

Dar?ber hinaus werden die Gemeinden durch eine h?here Beteiligung des Landes an au?ergew?hnlich hohen Krankheitskosten entlastet (Absenkung der Beteiligungsschwelle von 35.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro). An diesen Kosten beteiligt sich das Land aber ausschlie?lich, wenn sich der Asylbewerber im laufenden Asylverfahren befindet. Die Kosten oberhalb dieses Betrages je Fl?chtling sind von der jeweiligen Gemeinde fr?hestens ab dem 1. Januar und sp?testens bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zust?ndigen Bezirksregierung geltend zu machen und nachzuweisen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Vorlage 172/2024 zur Kenntnis.


Auswirkungen auf das Klima:

Textfeld: Xneutrale Auswirkungen


positive Auswirkungen


negative Auswirkungen

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Begr?ndung:

Da es sich hier lediglich um die Darstellung des aktuellen Sachstandes handelt, findet keine Bewertung statt.

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Der B?rgermeister

In Vertretung

gez. Marcus Kauke

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