Sachverhalt:
Die „Richtlinien zur
Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass über Anträge
auf Bezuschussung von Jugendpflegemitteln, deren Zuschusshöhe mehr als 515,00 €
beträgt, der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.
Fristgerecht ist von der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (EFG) Schwelm folgender Zuschussantrag eingegangen:
Jugendgruppe |
Anschaffung |
Kosten
|
beantr.Zuschuss (60 %) |
EFG Schwelm |
10 Tanzsäcke |
364,00 € |
|
„                  Â
„ |
100 Sitzunterlagen |
350,00 € |
|
„                  Â
„ |
2 Outdoor-Fußballtore |
530,01 € |
|
„                   „ |
3 Ballsets |
43,35 € |
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Summe |
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1.287,36 € |
772,42 € |
Die EFG hat auf dem Antrag bestätigt, dass die Jugendpflegemittel
unmittelbar der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen dienen und nicht an
anderer Stelle ausgeliehen werden können.
Die Tanzsäcke werden benötigt als Spiel- und Improvisationsgeräte im
Rahmen von AG-Angeboten und zum Aufbau einer Theater- oder Tanzgruppe.
Die Sitzunterlagen sollen eingesetzt werden im Rahmen des sogenannten
„Kinder-in-Kontakt“-Programms für Mitmachspiele, Bewegungslieder etc.
Die Fußballtore und Bälle werden bei Kinder- und
Jugendprogrammangeboten für den EFG-Außenspielplatz benötigt.
Der genaue Einkaufspreis ergibt sich am Bestelltag, da dann im Internet
der günstigste Anbieter ausgewählt wird.
Gemäß Ziffer 3 des Maßnahmenkataloges der Förderungsrichtlinien ist die
Anschaffung förderungsfähig. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 60 % bewilligt
werden. Sollten sich die Kosten bei der Abrechnung verringern, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Unter dem Vorbehalt der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch
die Aufsichtsbehörde wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss in Höhe von
772,42 € zu bewilligen, ihn allerdings prozentual wie die anderen Zuschüsse an
Jugendverbände zu kürzen, falls am Jahresende die Summe aller beantragten Zuschüsse
den vorhandenen Ansatz übersteigt.
Beschlussvorschlag:
JHA bewilligt der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schwelm eine Beihilfe zur Anschaffung von Jugendpflegemitteln gemäß der Verwaltungsvorlage Nr. 079 / 2008 vom 05.05.2008.