Betreff
Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schwelm auf Zuschuss zu Jugendpflegemitteln
Vorlage
079/2008
Aktenzeichen
FB 4-51/17 Wie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass über Anträge auf Bezuschussung von Jugendpflegemitteln, deren Zuschusshöhe mehr als 515,00 € beträgt, der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.

 

Fristgerecht ist von der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (EFG) Schwelm folgender Zuschussantrag eingegangen:

 

Jugendgruppe

 

Anschaffung

Kosten

beantr.Zuschuss

(60 %)

EFG Schwelm

10 Tanzsäcke

364,00 €

 

„                    „

100 Sitzunterlagen

350,00 €

 

„                    „

2 Outdoor-Fußballtore

530,01 €

 

„                    „

3 Ballsets

43,35 €

 

Summe

 

1.287,36 €

772,42 €

 

Die EFG hat auf dem Antrag bestätigt, dass die Jugendpflegemittel unmittelbar der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen dienen und nicht an anderer Stelle ausgeliehen werden können.

 

Die Tanzsäcke werden benötigt als Spiel- und Improvisationsgeräte im Rahmen von AG-Angeboten und zum Aufbau einer Theater- oder Tanzgruppe.

Die Sitzunterlagen sollen eingesetzt werden im Rahmen des sogenannten „Kinder-in-Kontakt“-Programms für Mitmachspiele, Bewegungslieder etc.

Die Fußballtore und Bälle werden bei Kinder- und Jugendprogrammangeboten für den EFG-Außenspielplatz benötigt.

 

Der genaue Einkaufspreis ergibt sich am Bestelltag, da dann im Internet der günstigste Anbieter ausgewählt wird.

Gemäß Ziffer 3 des Maßnahmenkataloges der Förderungsrichtlinien ist die Anschaffung förderungsfähig. Es kann ein Zuschuss in Höhe von 60 % bewilligt werden. Sollten sich die Kosten bei der Abrechnung  verringern, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

 

Unter dem Vorbehalt der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss in Höhe von 772,42 € zu bewilligen, ihn allerdings prozentual wie die anderen Zuschüsse an Jugendverbände zu kürzen, falls am Jahresende die Summe aller beantragten Zuschüsse den vorhandenen Ansatz übersteigt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

JHA bewilligt der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schwelm eine Beihilfe zur Anschaffung von Jugendpflegemitteln gemäß der Verwaltungsvorlage Nr. 079 / 2008 vom 05.05.2008.