Betreff
Lärmaktionsplan der Stadt Schwelm - Stufe 4
Vorlage
157/2024
Aktenzeichen
314/Eu
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ausgangspunkt der Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU vom

Juni 2002 (EG-RL 2002/49/EG). Sie formuliert das Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärm und Lärmbelästigungen zu verhindern bzw. dem Entstehen von Lärm vorzubeugen.

 

Im bundesdeutschen Recht ist im 6. Teil des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes die „Lärmminderungsplanung“ geregelt. In NRW sind die Gemeinden für die Kartierung sowie für die Aktionsplanung zuständig. Als Ausnahme gilt die Kartierung des Lärms von Bundesschienenwegen. Diese obliegt dem Eisenbahnbundesamt (EBA).

 

Während die Deutsche Bahn als Baulastträger der Schieneninfrastruktur auf betroffenen Personen von sich aus zugeht, um z.B. Förderungen für passiven Lärmschutz zu offerieren, müssen Betroffene vom Straßenlärm an lärmkartierten Straßen auf den Straßenlaulastträger Straßen.NRW zugehen.

 

Daher sind Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen, um zu informieren. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gemäß § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden.

 

Diese Kriterien sind erfüllt, sobald Lärmkarten vorliegen. Daher sind Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufzustellen, für die Lärmkarten vorliegen, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind.

 

Neben der Information der Bevölkerung durch Darstellung der Umgebungslärmbelastung in Karten ist ein weiteres Ziel der EG Richtlinie Umgebungslärm die zukünftige Verbesserung der Lärmsituation durch eine umfängliche Lärmaktionsplanung. Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung sollen die Kommunen die Lärmauswirkungen analysieren und bei identifizierten Lärmproblemen Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufstellen, um die Lärmbelastung in den Städten und Gemeinden wirksam und umfassend zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

 

Basis für den Lärmaktionsplan der aktuellen 4. Stufe sind die Verkehrsmengen der landesweiten Verkehrszählung in Nordrhein-Westfalen von 2021, aus denen Lärmkarten für das gesamte Bundesland entstanden sind. Diese Zählungen fanden vor der Sperrung der Rahmedetalbrücke der A45 bei Lüdenscheid im Dezember 2021 statt, sodass eventuell erhöhte Belastungen durch Umleitungs- und Ausweichverkehre aus dem Fernverkehr nicht gezählt werden konnten und daher nicht in aktuelle Lärmkarten eingearbeitet wurden. Die Problematik ist der Stadt Schwelm bewusst, die Datenerhebung wird in die nächst kommende Planung einfließen.

 

In den Lärmkarten sind ausschließlich Straßen auf Schwelmer Stadtgebiet zu finden, die durch mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge im Jahr belastet sind. Dieses trifft in Schwelm nur auf Bundes- und Landesstraßen zu. Bundes- und Landesstraßen liegen in der Straßenbaulast von Straßen.NRW. Der Autobahnabschnitt der A1 in Schwelm liegt in der Baulast der Autobahn GmbH des Bundes.

 

Vom 29.07.2024 bis zum 29.08.2024 fand eine einmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange statt. Die Ergebnisse sind in Anlage 02 dargestellt und sind in den nun zum Beschluss vorgelegten Lärmaktionsplan eingeflossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.

2.       Das Ergebnis aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen.

3.       Der vorgelegte Lärmaktionsplan der Stufe 4 wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, diese Grundlage bei allen Planungen, die hierzu in Bezug stehen, zu berücksichtigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:

 


neutrale Auswirkungen

Textfeld: X
 


positive Auswirkungen

 


negative Auswirkungen

               

 

 

Begründung:

 

Verringerung des CO2-Ausstoßes und Reduzierung der Lärmbelastungen durch Geschwindigkeitseinschränkungen.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg