Sachverhalt:
Ausgangspunkt der Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der
EU vom
Juni 2002 (EG-RL 2002/49/EG). Sie formuliert das Ziel, schädliche
Auswirkungen von Lärm und Lärmbelästigungen zu verhindern bzw. dem Entstehen
von Lärm vorzubeugen.
Im bundesdeutschen
Recht ist im 6. Teil des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes die
„Lärmminderungsplanung“ geregelt. In NRW sind die Gemeinden für die Kartierung
sowie für die Aktionsplanung zuständig. Als Ausnahme gilt die Kartierung des
Lärms von Bundesschienenwegen. Diese obliegt dem Eisenbahnbundesamt (EBA).
Während die Deutsche
Bahn als Baulastträger der Schieneninfrastruktur auf betroffenen Personen von
sich aus zugeht, um z.B. Förderungen für passiven Lärmschutz zu offerieren,
müssen Betroffene vom Straßenlärm an lärmkartierten Straßen auf den
Straßenlaulastträger Straßen.NRW zugehen.
Daher sind
Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
aufzustellen, um zu informieren. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche
Geräusche im Freien, die gemäß § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm
bezeichnet werden.
Diese Kriterien
sind erfüllt, sobald Lärmkarten vorliegen. Daher sind Lärmaktionspläne für alle
Bereiche aufzustellen, für die Lärmkarten vorliegen, unabhängig davon, wie hoch
die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen
vom Lärm betroffen sind.
Neben der
Information der Bevölkerung durch Darstellung der Umgebungslärmbelastung in
Karten ist ein weiteres Ziel der EG Richtlinie Umgebungslärm die zukünftige
Verbesserung der Lärmsituation durch eine umfängliche Lärmaktionsplanung. Aus
den Ergebnissen der Lärmkartierung sollen die Kommunen die Lärmauswirkungen
analysieren und bei identifizierten Lärmproblemen Lärmaktionspläne unter
Mitwirkung der Öffentlichkeit aufstellen, um die Lärmbelastung in den Städten
und Gemeinden wirksam und umfassend zu verringern und damit die Lebensqualität
der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Basis für den
Lärmaktionsplan der aktuellen 4. Stufe sind die Verkehrsmengen der landesweiten
Verkehrszählung in Nordrhein-Westfalen von 2021, aus denen Lärmkarten für das
gesamte Bundesland entstanden sind. Diese Zählungen fanden vor der Sperrung der
Rahmedetalbrücke der A45 bei Lüdenscheid im Dezember 2021 statt, sodass
eventuell erhöhte Belastungen durch Umleitungs- und Ausweichverkehre aus dem
Fernverkehr nicht gezählt werden konnten und daher nicht in aktuelle Lärmkarten
eingearbeitet wurden. Die Problematik ist der Stadt Schwelm bewusst, die
Datenerhebung wird in die nächst kommende Planung einfließen.
In den Lärmkarten
sind ausschließlich Straßen auf Schwelmer Stadtgebiet zu finden, die durch mehr
als 3 Millionen Kraftfahrzeuge im Jahr belastet sind. Dieses trifft in Schwelm
nur auf Bundes- und Landesstraßen zu. Bundes- und Landesstraßen liegen in der
Straßenbaulast von Straßen.NRW. Der Autobahnabschnitt der A1 in Schwelm liegt
in der Baulast der Autobahn GmbH des Bundes.
Vom 29.07.2024 bis
zum 29.08.2024 fand eine einmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung und die
Beteiligung Träger öffentlicher Belange statt. Die Ergebnisse sind in Anlage 02
dargestellt und sind in den nun zum Beschluss vorgelegten Lärmaktionsplan
eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
1.
Das
Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Ergebnis aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen.
3. Der vorgelegte Lärmaktionsplan der Stufe 4
wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, diese Grundlage bei allen
Planungen, die hierzu in Bezug stehen, zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Auswirkungen auf
das Klima:
neutrale Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Begründung:
Verringerung des CO2-Ausstoßes und Reduzierung der Lärmbelastungen durch Geschwindigkeitseinschränkungen.
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |