Betreff
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023
Vorlage
154/2024
Aktenzeichen
FB 111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements f?r Gemeinden und Gemeindeverb?nde im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) im Jahr 2019 f?hrte der Gesetzgeber eine gr??enabh?ngige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung der Gesamtabschl?sse ein. Sie ist j?hrlich bei Vorliegen der Voraussetzungen per Ratsbeschluss zu erwirken.

F?r die Befreiung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 ist ein Beschluss des Rates der Stadt Schwelm bis zum 30.09.2024 erforderlich.

Voraussetzung f?r die Befreiung von der Pflicht zur Gesamtabschlussaufstellung ist, dass zwei von den drei nachstehend aufgef?hrten Merkmalen am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag zutreffen:

  1. die Bilanzsumme in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden

??????????? verselbstst?ndigten Aufgabenbereiche nach ? 116a Abs. 3 GO NRW

??????????? ?bersteigen insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000 Euro,

  1. die der Gemeinde zuzurechnenden Ertr?ge aller vollkonsolidierungspflichtigen

??????????? verselbstst?ndigten Aufgabenbereiche nach ? 116a Abs. 3 GO NRW machen

??????????? weniger als 50 Prozent der ordentlichen Ertr?ge der Ergebnisrechnung der

??????????? Gemeinde aus,

  1. die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller

??????????? vollkonsolidierungspflichtigen verselbstst?ndigten Aufgabenbereiche nach ?

??????????? 116a Abs. 3 GO NRW machen insgesamt weniger als 50 Prozent der ???? Bilanzsumme aus.

Die Dokumentation des Vorliegens der Befreiungstatbest?nde erfolgt anhand der durch die Gemeindepr?fungsanstalt NRW entwickelten Berechnungshilfe ?Pr?fung der Befreiungsm?glichkeit nach ? 116a GO NRW zur Aufstellung eines NKFGesamtabschlusses? vom 30.10.2019 (Anlage 1).

F?r die ?berpr?fung der drei Merkmale bez?glich der Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 sind die Werte aus den Jahresabschl?ssen der Jahre 2022 und 2023 der Konzernmutter (Stadt Schwelm) und der vollkonsolidierungspflichtigen verselbst?ndigten Aufgabenbereiche (TBS A?R) ma?geblich. Bei dem Jahresabschluss 2023 der Stadt Schwelm wird auf den Entwurfsstand zur?ckgegriffen. Da aber keine gr??eren Bewegungen mehr zu erwarten sind, wird dies als unkritisch eingestuft.

Die Berechnung der Kennzahlen ergibt folgendes Bild:

Weitere Details zur Berechnung k?nnen der beigef?gten Anlage entnommen werden. Im Ergebnis erf?llt die Stadt Schwelm zu den Stichtagen 31.12.2022 und 31.12.2023 alle drei Merkmale.

Die Entscheidung des Rates ?ber die Inanspruchnahme der Befreiungsm?glichkeit ist der Aufsichtsbeh?rde j?hrlich mit der Anzeige des durch den Rat festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen. Sofern die Gemeinde von der Befreiung Gebrauch macht ist ein Beteiligungsbericht gem. ? 117 GO NRW zu erstellen.


Beschlussvorschlag:

 

Von der gr??enabh?ngigen Befreiungsm?glichkeit von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 gem. ? 116 a GO NRW wird Gebrauch gemacht.


Auswirkungen auf das Klima:

Textfeld: X
 


neutrale Auswirkungen


positive Auswirkungen


negative Auswirkungen

???????????????

Begr?ndung: kein unmittelbarer Bezug

 

?

Der B?rgermeister

gez. Langhard