Sachverhalt:
Im Rahmen des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur
Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements f?r Gemeinden und
Gemeindeverb?nde im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) im Jahr 2019 f?hrte
der Gesetzgeber eine gr??enabh?ngige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung
der Gesamtabschl?sse ein. Sie ist j?hrlich bei Vorliegen der Voraussetzungen
per Ratsbeschluss zu erwirken.
F?r die Befreiung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses
2023 ist ein Beschluss des Rates der Stadt Schwelm bis zum 30.09.2024
erforderlich.
Voraussetzung f?r die Befreiung von der Pflicht zur
Gesamtabschlussaufstellung ist, dass zwei von den drei nachstehend aufgef?hrten
Merkmalen am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag zutreffen:
- die Bilanzsumme in den Bilanzen der Gemeinde
und der einzubeziehenden
??????????? verselbstst?ndigten
Aufgabenbereiche nach ? 116a Abs. 3 GO NRW
??????????? ?bersteigen
insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000 Euro,
- die der Gemeinde zuzurechnenden Ertr?ge
aller vollkonsolidierungspflichtigen
??????????? verselbstst?ndigten
Aufgabenbereiche nach ? 116a Abs. 3 GO NRW machen
??????????? weniger als 50
Prozent der ordentlichen Ertr?ge der Ergebnisrechnung der
??????????? Gemeinde aus,
- die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen
aller
??????????? vollkonsolidierungspflichtigen
verselbstst?ndigten Aufgabenbereiche nach ?
??????????? 116a Abs. 3 GO
NRW machen insgesamt weniger als 50 Prozent der ???? Bilanzsumme aus.
Die Dokumentation des Vorliegens der Befreiungstatbest?nde erfolgt
anhand der durch die Gemeindepr?fungsanstalt NRW entwickelten Berechnungshilfe
?Pr?fung der Befreiungsm?glichkeit nach ? 116a GO NRW zur Aufstellung eines
NKFGesamtabschlusses? vom 30.10.2019 (Anlage 1).
F?r die ?berpr?fung der drei Merkmale bez?glich der Befreiung von
der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 sind die Werte aus den
Jahresabschl?ssen der Jahre 2022 und 2023 der Konzernmutter (Stadt Schwelm) und
der vollkonsolidierungspflichtigen verselbst?ndigten Aufgabenbereiche (TBS A?R)
ma?geblich. Bei dem Jahresabschluss 2023 der Stadt Schwelm wird auf den
Entwurfsstand zur?ckgegriffen. Da aber keine gr??eren Bewegungen mehr zu
erwarten sind, wird dies als unkritisch eingestuft.
Die Berechnung der Kennzahlen ergibt folgendes Bild:
Weitere Details zur Berechnung k?nnen der beigef?gten Anlage entnommen
werden. Im Ergebnis erf?llt die Stadt Schwelm zu den Stichtagen 31.12.2022 und
31.12.2023 alle drei Merkmale.
Die Entscheidung des Rates ?ber die Inanspruchnahme der
Befreiungsm?glichkeit ist der Aufsichtsbeh?rde j?hrlich mit der Anzeige des
durch den Rat festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen. Sofern
die Gemeinde von der Befreiung Gebrauch macht ist ein Beteiligungsbericht gem.
? 117 GO NRW zu erstellen.
Beschlussvorschlag:
Von der gr??enabh?ngigen Befreiungsm?glichkeit von der
Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 gem. ? 116 a GO NRW wird
Gebrauch gemacht.
Auswirkungen auf
das Klima:
neutrale Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
???????????????
Begr?ndung: kein
unmittelbarer Bezug
?
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Der B?rgermeister gez. Langhard |
