Betreff
Bezuschussung von KiTa-Mieten bei Bauprojekten
Vorlage
069/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie die Verwaltung in der Vergangenheit berichtet hat, ist der Bedarf an Pl?tzen in der Tagesbetreuung immer noch steigend. Leider sind die Baukosten f?r Aus- und Neubauten so weit gestiegen, dass diese durch die Erstattung der Mieten durch das Land nicht vollumf?nglich zu finanzieren sind.

Die Stadt Schwelm erh?lt auf Grund der Einwohnerzahl eine geringere Mietzuwendung des Landes als eine Gro?stadt (>100.000 Einwohner). Die Baukosten unterscheiden sich in Schwelm jedoch nicht von den Baukosten in umliegenden Gro?st?dten. F?r das KiTaJahr 2024/25 liegen die Mietzusch?sse des Landes entsprechend KiBiz bei kleinen Kommunen bei 10,32 ?/m?. Gro?st?dte erhalten Mietzusch?sse in H?he von 13,01 ?/m?.

Im Austausch der Jugendamtsleitertagung (JALTA) des Kreises wurde deutlich, dass andere St?dte bei KiTa-Neubauten die Landesmietzusch?sse bereits zum Teil ?ber das Gro?stadtniveau hinaus mitfinanzieren.

Es wurden verschiedene Optionen der Anpassung f?r Schwelm er?rtert und berechnet: Ein gleichbleibender Mietzuschuss um 2,00 ?/m?, eine prozentuale Anpassung des Mietzuschusses (um 20%, um 25% oder 30%) sowie eine Aufstockung des KiBiz-Landesmietzuschusses auf das Niveau der Gro?st?dte.

Folgende Tabelle veranschaulicht m?gliche prozentuale Anpassung im Verh?ltnis zu dem aktuellen Mietzuschuss des Landes in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern:

Kibiz- Mietzuschuss f?r das KiTaJahr 2024/25 pro qm in ?

m?gliche Anpassung in %

kalkulierte Anpassung pro qm in ?

kalkulierter Miet-zuschuss pro qm in ?

Kibiz- Mietzuschuss in Gro?st?dten? pro qm in ?

Differenz zum Gro?stadt-niveau

10,32 ?

20 %

2,06 ?

12,38 ?

13,01 ?

- 0,63 ?

10,32 ?

25 %

2,58 ?

12,90 ?

13,01 ?

- 0,11 ?

10,32 ?

30 %

3,10 ?

13,42 ?

13,01 ?

? 0,41 ?

Damit Schwelm als KiTa-Standort im Vergleich zu den umliegenden Kommunen attraktiv bleibt, wir eine Aufstockung des Landesmietzuschusses bei KiTa Neu- und Ausbauten auf das Niveau von Gro?st?dten angestrebt.

Der U3-Ausbau muss weiterhin vorangetrieben werden, um dem Rechtsanspruch auf U3-Betreuung weiter gerecht zu werden. Mehrere Bauprojekte sind (wie schon berichtet) in Planung. Vom Land wird f?r kleinst?dtische KiTa?s nur ein abgesenkter Mietpreis gezahlt der nicht ausk?mmlich ist. Hier bleibt nur, dass die Stadt aufstockt, solange dieser vom Land nicht auf ein einheitliches Niveau angehoben wird. ?ber die finanziellen Verbindlichkeiten zwischen der Stadt Schwelm und den Investoren sind vertragliche Vereinbarungen zu schlie?en.

Die finanziellen Auswirkungen sind in die ?nderungsliste aufzunehmen.


Beschlussvorschlag:

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 (01.08.2024) werden vorbehaltlich anderer Regelungen des Landes neue investorenfinanzierte KiTa Neu- und Ausbauten von der Stadt bezuschusst, so dass die Differenz zwischen Landesmietzuwendungen in Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern und Gro?st?dten durch die Stadt Schwelm ausgeglichen wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Produkt Nr.

06.01.03

531800

Bezeichnung

F?rderung des KiTa-Ausbaus

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

10.000,- ? (2024)

23.000,- ? (2025)

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

Deckungsvorschlag:

?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Der B?rgermeister??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? In Vertretung?????????????????????????? ???????????????????????????????????????????????????????????????????????????gez. Marcus Kauke

?