Betreff
Bezuschussung von KiTa-Mieten bei Bauprojekten
Vorlage
069/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie die Verwaltung in der Vergangenheit berichtet hat, ist der Bedarf an Plätzen in der Tagesbetreuung immer noch steigend. Leider sind die Baukosten für Aus- und Neubauten so weit gestiegen, dass diese durch die Erstattung der Mieten durch das Land nicht vollumfänglich zu finanzieren sind.

 

Die Stadt Schwelm erhält auf Grund der Einwohnerzahl eine geringere Mietzuwendung des Landes als eine Großstadt (>100.000 Einwohner). Die Baukosten unterscheiden sich in Schwelm jedoch nicht von den Baukosten in umliegenden Großstädten. Für das KiTaJahr 2024/25 liegen die Mietzuschüsse des Landes entsprechend KiBiz bei kleinen Kommunen bei 10,32 €/m². Großstädte erhalten Mietzuschüsse in Höhe von 13,01 €/m².

 

Im Austausch der Jugendamtsleitertagung (JALTA) des Kreises wurde deutlich, dass andere Städte bei KiTa-Neubauten die Landesmietzuschüsse bereits zum Teil über das Großstadtniveau hinaus mitfinanzieren.

 

Es wurden verschiedene Optionen der Anpassung für Schwelm erörtert und berechnet: Ein gleichbleibender Mietzuschuss um 2,00 €/m², eine prozentuale Anpassung des Mietzuschusses (um 20%, um 25% oder 30%) sowie eine Aufstockung des KiBiz-Landesmietzuschusses auf das Niveau der Großstädte.

 

Folgende Tabelle veranschaulicht mögliche prozentuale Anpassung im Verhältnis zu dem aktuellen Mietzuschuss des Landes in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern:

 

Kibiz- Mietzuschuss für das KiTaJahr 2024/25 pro qm in €

mögliche Anpassung in %

kalkulierte Anpassung pro qm in €

kalkulierter Miet-zuschuss pro qm in €

Kibiz- Mietzuschuss in Großstädten  pro qm in €

Differenz zum Großstadt-niveau

10,32 €

20 %

2,06 €

12,38 €

13,01 €

- 0,63 €

10,32 €

25 %

2,58 €

12,90 €

13,01 €

- 0,11 €

10,32 €

30 %

3,10 €

13,42 €

13,01 €

  0,41 €

 

Damit Schwelm als KiTa-Standort im Vergleich zu den umliegenden Kommunen attraktiv bleibt, wir eine Aufstockung des Landesmietzuschusses bei KiTa Neu- und Ausbauten auf das Niveau von Großstädten angestrebt.

 

Der U3-Ausbau muss weiterhin vorangetrieben werden, um dem Rechtsanspruch auf U3-Betreuung weiter gerecht zu werden. Mehrere Bauprojekte sind (wie schon berichtet) in Planung. Vom Land wird für kleinstädtische KiTa‘s nur ein abgesenkter Mietpreis gezahlt der nicht auskömmlich ist. Hier bleibt nur, dass die Stadt aufstockt, solange dieser vom Land nicht auf ein einheitliches Niveau angehoben wird. Über die finanziellen Verbindlichkeiten zwischen der Stadt Schwelm und den Investoren sind vertragliche Vereinbarungen zu schließen.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in die Änderungsliste aufzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 (01.08.2024) werden vorbehaltlich anderer Regelungen des Landes neue investorenfinanzierte KiTa Neu- und Ausbauten von der Stadt bezuschusst, so dass die Differenz zwischen Landesmietzuwendungen in Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern und Großstädten durch die Stadt Schwelm ausgeglichen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

06.01.03

531800

Bezeichnung

Förderung des KiTa-Ausbaus

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

10.000,- € (2024)

23.000,- € (2025)

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

                                                                                                       Der Bürgermeister                                                                                                In Vertretung                                                                                                      gez. Marcus Kauke