Betreff
Überarbeitung der Richtlinien Kindertagespflege (KTPf)
Vorlage
067/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kindertagespflegen stellen im Betreuungskonzept der Stadt Schwelm einen wichtigen Bestandteil neben den Kitas und dem Kinderhort dar. Die Tagespflegepersonen sind au?erhalb eines Tr?gers in der Regel selbstst?ndig t?tig. Um die kontinuierlich steigenden Kosten und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko abzufedern, sollen zum Erhalt der Betreuungspl?tze in Kindertagespflege diese Personen durch eine Mietf?rderung unterst?tzt werden. Diesbez?glich schl?gt die Verwaltung folgende Anpassungen der Richtlinien vor, um weiterhin attraktive Bedingungen f?r Kindertagespflegepersonen anzubieten:

1.      Die bisherigen Vorgaben der Richtlinien bez?glich des Umgangs mit Ausfall- und Schlie?zeiten sind aufgrund gesetzlicher ?nderungen nicht mehr zeitgem??. Durch die Einf?hrung der digitalen Krankschreibung erhalten die Kindertagespflegepersonen zuk?nftig keinen Papierausdruck mehr f?r Ihre Unterlagen und k?nnen dementsprechend der Verwaltung die nachweisliche AU nicht mehr vorlegen.

Die Verwaltung schl?gt vor, in Anlehnung an den umliegenden Kommunen die Anzahl der betreuungsfreien Tage zu begrenzen. Demnach stehen den Kindertagespflegepersonen 30 betreuungsfreie Tage f?r den Erholungsurlaub zur Verf?gung. Dar?ber hinaus werden die laufenden Geldleistungen bei krankheitsbedingten und sonstigen Ausfallzeiten f?r maximal 15 Tage weitergew?hrt. Bei ?berschreitung der Ausfallzeiten werden die laufenden Geldleistungen zur?ckgefordert.

2.      Um den finanziellen Verlust bei krankheitsbedingten Ausfall abzufedern, haben hauptberuflich selbstst?ndig t?tige Kindertagespflegepersonen die M?glichkeit eine Krankentagegeldversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abzuschlie?en. Die Verwaltung schl?gt vor, den einkommensabh?ngigen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, nach Pr?fung der Angemessenheit gem?? ? 23 Abs.2 Nr. 4 SG B VIII, h?lftig zu erstatten.

3.      Kontinuierlich steigende Kosten erschweren den Erhalt von Betreuungspl?tzen in Kindertagespflege. Besonders trifft es die Kindertagespflegepersonen, welche f?r die Betreuung der Kinder externe R?umlichkeiten angemietet haben.

Umliegende Kommunen wie Sprockh?vel, Wuppertal, Witten, Bochum, Remscheid und der Oberbergische Kreis gew?hren den Kindertagespflegepersonen bereits einen monatlichen Mietkostenzuschuss.

Die Verwaltung schl?gt vor, dass Kindertagespflegepersonen, die externe R?umlichkeiten f?r die Kindertagespflege anmieten, einen Mietzuschuss in H?he von 75 % der Miet- und Nebenkosten erhalten, jedoch maximal bis zu einem monatlichen Betrag in H?he von 525,00 ?. N?here Details soll die Anlage zu den Richtlinien zur F?rderung der Kindertagespflege enthalten.

Bei m?glichen zuk?nftigen Umorganisationen in der Durchf?hrung oder in den Tr?gerschaften der Kindertagespflege w?rden perspektivisch anteilige Zuwendungen an externe Tr?ger entfallen. Die finanziellen Auswirkungen werden sich voraussichtlich in geringem Umfang im Produkt 06.01.04-531800 positiv auswirken. Es ist damit zu rechnen, dass sich durch die neue Richtlinie weitere Kindertagespflegepersonen finden lassen, wodurch sich die Einsparung wiederum relativieren w?rde. Die gebildeten Ans?tze f?r die kommenden Haushaltsjahre bleiben daher unver?ndert.


 

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage vorgestellten Richtlinien zur F?rderung der Kindertagespflege mit G?ltigkeit ab 01.08.2025 ersetzen die bisherige Version.


Finanzielle Auswirkungen:

Produkt Nr.

06.01.04.

Bezeichnung

F?rderung der Kindertagespflege

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

60.000,00 ?

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

Deckungsvorschlag:

?

Der B?rgermeister????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? In Vertretung???????????????????????????????????????????? ??????????????????????????????????????????????????????????gez. Marcus Kauke