Betreff
Überarbeitung der Richtlinien Kindertagespflege (KTPf)
Vorlage
067/2024
Aktenzeichen
221/1.02DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kindertagespflegen stellen im Betreuungskonzept der Stadt Schwelm einen wichtigen Bestandteil neben den Kitas und dem Kinderhort dar. Die Tagespflegepersonen sind außerhalb eines Trägers in der Regel selbstständig tätig. Um die kontinuierlich steigenden Kosten und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko abzufedern, sollen zum Erhalt der Betreuungsplätze in Kindertagespflege diese Personen durch eine Mietförderung unterstützt werden. Diesbezüglich schlägt die Verwaltung folgende Anpassungen der Richtlinien vor, um weiterhin attraktive Bedingungen für Kindertagespflegepersonen anzubieten:

 

1.      Die bisherigen Vorgaben der Richtlinien bezüglich des Umgangs mit Ausfall- und Schließzeiten sind aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr zeitgemäß. Durch die Einführung der digitalen Krankschreibung erhalten die Kindertagespflegepersonen zukünftig keinen Papierausdruck mehr für Ihre Unterlagen und können dementsprechend der Verwaltung die nachweisliche AU nicht mehr vorlegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an den umliegenden Kommunen die Anzahl der betreuungsfreien Tage zu begrenzen. Demnach stehen den Kindertagespflegepersonen 30 betreuungsfreie Tage für den Erholungsurlaub zur Verfügung. Darüber hinaus werden die laufenden Geldleistungen bei krankheitsbedingten und sonstigen Ausfallzeiten für maximal 15 Tage weitergewährt. Bei Überschreitung der Ausfallzeiten werden die laufenden Geldleistungen zurückgefordert.

 

2.      Um den finanziellen Verlust bei krankheitsbedingten Ausfall abzufedern, haben hauptberuflich selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit eine Krankentagegeldversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Die Verwaltung schlägt vor, den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, nach Prüfung der Angemessenheit gemäß § 23 Abs.2 Nr. 4 SG B VIII, hälftig zu erstatten.

 

3.      Kontinuierlich steigende Kosten erschweren den Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertagespflege. Besonders trifft es die Kindertagespflegepersonen, welche für die Betreuung der Kinder externe Räumlichkeiten angemietet haben.

 

Umliegende Kommunen wie Sprockhövel, Wuppertal, Witten, Bochum, Remscheid und der Oberbergische Kreis gewähren den Kindertagespflegepersonen bereits einen monatlichen Mietkostenzuschuss.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass Kindertagespflegepersonen, die externe Räumlichkeiten für die Kindertagespflege anmieten, einen Mietzuschuss in Höhe von 75 % der Miet- und Nebenkosten erhalten, jedoch maximal bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 525,00 €. Nähere Details soll die Anlage zu den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege enthalten.

 

Bei möglichen zukünftigen Umorganisationen in der Durchführung oder in den Trägerschaften der Kindertagespflege würden perspektivisch anteilige Zuwendungen an externe Träger entfallen. Die finanziellen Auswirkungen werden sich voraussichtlich in geringem Umfang im Produkt 06.01.04-531800 positiv auswirken. Es ist damit zu rechnen, dass sich durch die neue Richtlinie weitere Kindertagespflegepersonen finden lassen, wodurch sich die Einsparung wiederum relativieren würde. Die gebildeten Ansätze für die kommenden Haushaltsjahre bleiben daher unverändert.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgestellten Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege mit Gültigkeit ab 01.08.2025 ersetzen die bisherige Version.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

06.01.04.

Bezeichnung

Förderung der Kindertagespflege

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

60.000,00 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Der Bürgermeister                                                                                                      In Vertretung                                                                                                       gez. Marcus Kauke