Betreff
Verkehrssituation Ruhrstraße
Vorlage
194/2007/1
Aktenzeichen
6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Vorlage der Verwaltung Nr. 194/2007 bzgl. des Antrages der Anwohner / Anrainer der Ruhrstraße auf Überprüfung der Rücknahme der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im „vorderen“ Bereich (Wohnbebauung) der Ruhrstraße wurde in der Sitzung des AUS vom 27.11.2007 bis zur Vorlage der angekündigten Auswertungen zurückgestellt.

 

Es liegt nunmehr eine Stellungnahme der Kreispolizeibehörde nach Auswertung der im Oktober 2007 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen vor.

 

Die Geschwindigkeitsmessungen wurden an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten vom Standort Ruhrstraße 36 /38 aus in beide Fahrtrichtungen der Ruhrstraße durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen (Mittelwerte) werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

24.10.2007

24.10.2007

25.10.2007

25.10.2007

25.10.2007

25.10.2007

29.10.2007

29.10.2007

29.10.2007

29.10.2007

31.10.2007

31.10.2007

16:00 bis 17:00 Uhr

16:00 bis 17:00 Uhr

09:00 bis 10:00 Uhr

09:00 bis 10:00 Uhr

13:00 bis 14:00 Uhr

13:00 bis 14:00 Uhr

12:45 bis 13:45 Uhr

12:45 bis 13:45 Uhr

15:30 bis 16:30 Uhr

15:30 bis 16:30 Uhr

08:50 bis 09:50 Uhr

08:50 bis 09:50 Uhr

östliche Richtung (B7)

westliche Richtung (Vörfken)

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

48 km/h

46 km/h

44 km/h

45 km/h

48 km/h

48 km/h

48 km/h

47 km/h

47 km/h

48 km/h

49 km/h

46 km/h

Bei den Geschwindigkeitsangaben handelt es sich um Durchschnittswerte.

 

Die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 06.12.2007 (siehe Anlage) basiert auf der sogenannten V-85 Messung.

 

Bei der V-85 Messung werden alle Geschwindigkeiten für jeden Messzeitraum aufsteigend sortiert. Von den hohen Geschwindigkeiten werden 15 % gekappt. Der letzte ermittelte hohe „km/h Wert“  ist die V-85 Geschwindigkeit. Es handelt sich hierbei also um die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Verkehrsteilnehmer eingehalten wird.

 

Die Auswertung der V-85 Messung wird nachfolgend dargestellt.

 

24.10.2007

24.10.2007

25.10.2007

25.10.2007

25.10.2007

25.10.2007

29.10.2007

29.10.2007

29.10.2007

29.10.2007

31.10.2007

31.10.2007

16:00 bis 17:00 Uhr

16:00 bis 17:00 Uhr

09:00 bis 10:00 Uhr

09:00 bis 10:00 Uhr

13:00 bis 14:00 Uhr

13:00 bis 14:00 Uhr

12:45 bis 13:45 Uhr

12:45 bis 13:45 Uhr

15:30 bis 16:30 Uhr

15:30 bis 16:30 Uhr

08:50 bis 09:50 Uhr

08:50 bis 09:50 Uhr

östliche Richtung (B7)

westliche Richtung (Vörfken)

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

östliche Richtung

westliche Richtung

55 km/h

53 km/h

54 km/h

53 km/h

55 km/h

55 km/h

57 km/h

55 km/h

56 km/h

55 km/h

56 km/h

54 km/h

Ein Vergleich der „V-85 Werte“ mit den Durchschnittswerten der Geschwindigkeitsangaben lässt erkennen, dass die „V-85 Werte“ deutlich über den Durchschnittswerten liegen. Insofern kommt die Kreispolizeibehörde in ihrer Stellungnahme vom 06.12.2007 zu der Feststellung, im fraglichen Bereich sei  eindeutig  ein „Mangel an Akzeptanz der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen ( richtig: innerörtliche Regelgeschwindigkeit! ) zu erkennen“.

 

Obwohl Maßnahmen der repressiven Verkehrsüberwachung die Einhaltung von Verkehrsvorschriften positiv beeinflussen, kann die Ruhrstraße nach Angaben der Kreispolizeibehörde nicht nachhaltig in die Überwachungsmaßnahmen der Polizei einbezogen werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. So werden im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen vornehmlich in Bereichen mit Unfallhäufungsstellen und in schutzwürdigen Zonen (Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen) durchgeführt.

 

In ihrer Stellungnahme vom 06.12.2007 hat die Kreispolizeibehörde die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im „vorderen“ Bereich (Wohnbebauung) der Ruhrstraße nicht in Frage gestellt. Gleichwohl schlägt sie nunmehr zur Entschärfung der Verkehrssituation in der Ruhrstraße vor, eine Prüfung von möglichen Änderungen des Fahrbahnquerschnittes vor allem im Bereich der Wohnbebauung zu veranlassen, da sowohl Fahrbahnbreite als auch der übersichtliche Straßenverlauf der Ruhrstraße möglicherweise Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer nehmen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin verschiedene Möglichkeiten zur Änderung des Fahrbahnquerschnitts geprüft.

Die von der Kreispolizeibehörde vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen kollidieren nach Auffassung der Verwaltung jedoch insgesamt  mit dem auch durch Gewerbe geprägten Gebietscharakter bzw. den bereits geäußerten Vorstellungen der Anlieger („... Gefährdungspotenzial durch parkende Fahrzeuge“). Beispielsweise wird der Einbau sogenannter „Berliner Kissen“ nicht befürwortet, da eine Lärmbelästigung für die Anwohner beim Überfahren durch LKW nicht ausgeschlossen werden kann.

Alternativ schlägt die Verwaltung daher den Einsatz von 2 mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten vor. Postiert in beiden Eingangsbereichen der Wohnbebauung der Ruhrstraße werden die Verkehrsteilnehmer über ein Leuchtdisplay auf ihre derzeitige Geschwindigkeit aufmerksam gemacht. Die 2 mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten könnten bei Bewährung nach einem Zeitraum von ca. 1 Jahr an anderen brisanten Stellen im Stadtgebiet Schwelm eingesetzt werden.

Die Anschaffungskosten für die Geschwindigkeitsmess- und -anzeigegeräte einschließlich Zubehör liegen schätzungsweise bei ca. 10.000 €.

 

In den Etatgesprächen 2009 werden durch den FB 6 entsprechende Haushaltsmittel angemeldet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Anliegen der Anwohner / Anrainer der Ruhrstraße soll hinsichtlich einer Temporeduzierung durch Beschilderung nicht gefolgt werden.

Zur Entschärfung der Verkehrssituation sollen jedoch  2 mobile Geschwindigkeitsmess- und -anzeigegeräte  zunächst  für die Dauer eines Jahres eingesetzt werden.

 


Stellungnahme der Kreispolizeibehörde vom 06.12.2007 (2 Seiten)