Betreff
Neukonstituierung der Verbandsversammlung des Wupperverbandes - Benennung der Delegierten gem. § 12 Abs. 2 WupperVG, Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Vorlage
064/2008
Aktenzeichen
TBS/Di
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 29.02.2008 hat der Wupperverband mitgeteilt, dass nach Ablauf der Amtszeit von fünf Jahren eine Neukonstituierung der Verbandsversammlung erfolgen muss.

 

Der Verwaltungsrat der TBS ist berechtigt, aufgrund der erreichten Beitragseinheiten drei Delegierte unmittelbar zu entsenden. Gemäß § 7 der Satzung des Wupperverbandes sind binnen einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung des Schreibens die Delegierten zu benennen. Bei der vorgenannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nachträglich eingehende Benennungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen es nicht vor, dass sich die Delegierten in der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden.

 

Als Delegierte der TBS in der Verbandsversammlung des Wupperverbandes werden die Mitglieder des Verwaltungsrates Herr Oliver Flüshöh und Herr Detlef Schmidt sowie von den TBS Herr Jürgen Dippel benannt.


Beschlussvorschlag für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates:

 

Als Delegierte der TBS in der Verbandsversammlung des Wupperverbandes werden die Mitglieder des Verwaltungsrates Herr Oliver Flüshöh und Herr Detlef Schmidt sowie von den TBS Herr Jürgen Dippel benannt.

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.

 

Datum: 22.04.2008

 

            gezeichnet Jürgen Voß                                     gezeichnet Martin Kurek

            Vorsitzender des Verwaltungsrates                     Mitglied des Verwaltungsrates

 

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat:

Der Verwaltungsrat genehmigt die vom Vorsitzenden und dem Mitglied des Verwaltungsrates am 22.04.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW über die Benennung von Delegierten für die Verbandsversammlung des Wupperverbandes.