Sachverhalt:
Bezugnehmend auf den
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der BIZ im Rat
der Stadt Schwelm vom 20.02.2023, welcher in der Ratssitzung am 23.02.2023
beschlossen wurde, führt die Verwaltung zu den acht inhaltlichen Punkten wie
folgt aus:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, in den weiteren Planungen für die Grundschule
Nordstadt vorrangig den Vorschlag der Schule (Neubau Richtung Hattinger Straße)
zu verfolgen und umzusetzen.
Die Verwaltung hat
diesen Auftrag für sich angenommen und ist dabei Maßnahmen entsprechend
umzusetzen. Hieraus folgt konsequent auch die im Rat am 27.04.2023 beschlossene
Sanierung des Schulhofes.
Wie am 01.06.2023 im
Hauptausschuss berichtet, stellt sich der Umfang und das HH-Volumen durch die
ersten Untersuchungen größer dar, als von Politik und Verwaltung erwartet. So
sind z. B. erhöhte Entsorgungskosten zu erwarten.
Die Planung für die
Maßnahmen ist trotzdem wie vorgesehen auf den Weg gebracht und soll nach wie
vor im Jahr 2023 umgesetzt werden. Die angedachte Zeitachse in den Sommerferien
ist nicht zu halten, aber durch entsprechende Maßnahmen erfolgen die Arbeiten
dann so, dass sie den Schulbetrieb nicht über die Maße einschränken. Sobald das
Konzept konkret vorliegt, wird es mit den beiden betroffenen Schulen
besprochen.
Entsprechende
Haushaltsanträge erfolgen nach der Sommerpause in den Fachausschüssen, sofern
erforderlich.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der
vorliegenden Gutachten einen Umzug der Grundschule Engelbertstraße auf das
Gelände der ehemaligen Gustav-Heinemann-Schule in der Form der Variante zwei
(Neubau) umzusetzen.
Die Verwaltung
schlägt hier vor und würde dies auch jetzt in Auftrag geben, den Abriss der
Altgebäude voranzutreiben. Dies begründet sich unter anderem auch dadurch, dass
wir in letzter Zeit verstärkt mit Vandalismus- und sonstigen Schäden am Gebäude
konfrontiert werden. Dies zieht unnötige Kosten nach sich. Aktuell ist die
Verwaltung damit beschäftigt, Angebote für den Abriss einzuholen. Zurzeit geht
die Verwaltung davon aus, dass die vorhandenen Haushaltsmittel hierfür
ausreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung in einem
erreichbaren Gremium (FA oder HA) entsprechender Haushaltsmittel beantragen und
bittet dann die Politik um zeitnahe Freigabe der Haushaltsmittel. Sofern nicht
anders möglich, dies auch in Form einer Dringlichkeitsentscheidung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der
Grundschule Ländchenweg weiter zügig voranzutreiben und dazu alle Möglichkeiten
des Vergaberechts zu prüfen.
Leider sind bis zum
heutigen Tag angekündigte Erleichterungen im Vergaberecht noch nicht durch
Landesrecht umgesetzt worden und ein entsprechender Erlass liegt auch noch
nicht vor. Dieser wird jedoch verwaltungsseitig nach wie vor erwartet.
Auf Basis der
Tatsache, dass Verwaltungen andere Wege suchen müssen, hat es mittlerweile
einen sogenannten Kickoff-Termin mit der Firma K-Plan als Projektsteuerer
gegeben. An diesem Termin haben auch die Schulleitung und die Leitung des offenen
Ganztages teilgenommen. Gemeinsam mit den Beteiligten wird nun ein
Generalunternehmer oder ein Generalübernehmer gesucht, welcher das Projekt
umsetzt. Aufgrund der angespannten, aber sich vielleicht etwas entspannenden
Lage auf dem Bausektor stellt sich dieses nicht völlig unproblematisch dar.
Aber es scheint eine Entwicklung zum Besseren zu geben.
Die Übernahme dieser
Arbeiten durch einen z. B. Generalunternehmer ist rechtlich noch nicht
abschließend geklärt, aber als Verwaltung müssen wir gemeinsam mit der Politik
neue Wege suchen und aufzeigen, um Veränderung zu generieren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erweiterung
der Grundschule Sankt Marien nochmals mit der Schule zu prüfen, ob die
Varianten I und II tatsächlich alternativ nebeneinander stehen oder ob der
bestehende Raumbedarf die Setzung beider Varianten bedarf.
Auch in diesem
Kontext hat ein Gespräch mit der Schulleitung stattgefunden. Sofern die in der
Bedarfsplanung aufgenommenen Bedarfe in die Variante I passen, kann auf einen
zweiten Gebäudeteil verzichtet werden. Somit würde nur ein sogenannter Riegel
zwischen dem Gebäude und der Turnhalle entstehen. Nach derzeitiger Einschätzung
ist hierfür auch keine Änderung des Planrechts erforderlich.
Hier soll ein
kontinuierlicher Austausch mit der Schule erfolgen.
5. Sowohl am Standort des Gymnasiums als auch am Standort
der Gustav-Heinemann-Schule ist eine Zweifeld-Sporthalle vorzusehen. Unter
Beachtung der Baukosten, haushalterischer Möglichkeiten, aber auch anderer wie
verkehrlicher Aspekte soll die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, an
welchen der oben genannten Standorte ein Zuschauervolumen von mindestens 199
Personen und eine Spieltauglichkeit für den Handballsport abgebildet werden
kann.
Neben dem
unstrittigen weiteren Anbau am Gymnasium wird auch eine Zweifeld-Sporthalle
vorgesehen.
In der jetzigen
Phase lässt sich noch nicht genau festlegen wie sich die Baukosten am Standort
eins oder zwei unterscheiden würden. Es kann jedoch mit hoher
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sich hier kein signifikanter
Unterschied ergeben wird. Die Grundstücke sind von ihrer Art und Güte ähnlich
zu betrachten.
Unter Einbeziehung
des Fachbereichs 310 -Planung- eignet sich aber die verkehrliche Situation und
die Parkplatzsituation am Standort Gustav-Heinemann-Schule besser für die
Errichtung der Sporthalle mit einer Zuschauerkapazität von mindestens 199
Personen. Daher wird die Verwaltung zunächst diesen Plan weiterverfolgen. Es
sei noch angemerkt, dass der erste Halbsatz dieses Beschlusspunktes für die
Verwaltung vollständig unstrittig ist.
6. Für die Realschule sind kurzfristig für den Übergang
Container aufzustellen. Diese sollen qualitativ denen an der Grundschule
Nordstadt entsprechen und bis zum endgültigen Umbau der Realschule genutzt
werden.
Der Auftrag für die
Container wurde zwischenzeitlich erteilt und die Aufstellung sollte somit in
Kürze erfolgen.
7. Bei allen genannten Maßnahmen ist die Gebäudeleitlinie
als Handlungsmaxime zu Grunde zu legen.
Für die Verwaltung
gilt dies entsprechend der einschlägigen Ratsbeschlüsse und auch unter
Betrachtung der derzeitigen Energiesituation. Diese Gebäudeleitlinie ist eine
zwingende Handlungsvorgabe. Sofern hiervon abgewichen werden müsste, was
derzeit aber nicht erkennbar ist, würden wir gesondert auf die Gremien
zukommen.
8. Sofern der Beschluss Punkte 1-6 Nachbesserungsbedarf
Haushalt ergeben, ist dieser entsprechend darzulegen und der Politik zur
Entscheidung vorzulegen.
Wie bereits oben bei
den Abrisskosten dargestellt, wird die Verwaltung dies selbstverständlich
entsprechend einleiten, sofern sich die Notwendigkeit ergibt.
Zu den Ressourcen im
engeren Sinne des Haushalts gehören auch die personellen Ressourcen, welche zur
Verfügung stehen müssen. Die Betrifft sowohl die technische als auch die
Verwaltungsseite.
Die Verwaltung wird
die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses künftig sowohl im Liegenschaftsausschuss
als auch im Schulausschuss jeweils mit entsprechenden Vorlagen oder Berichten
begleiten. Darüber hinaus wird die Verwaltung sich bemühen, in enger Absprache
mit der Schulleitung der jeweils betroffenen Schule die Maßnahmen zu
koordinieren.
Allgemein:
Sicherlich ist für
politische Parteien aber auch für die Vertreterinnen und Vertreter der Schulen
eine zeitliche Perspektive dieser Maßnahmen von Bedeutung. Auch für die
Verwaltung ist die Priorisierung der Vielzahl von anstehenden Maßnahmen ein
wichtiger Aspekt bei der Planung.
Wir sehen aber
aktuell am Beispiel des Hallenbades, dass es aufgrund der Bausubstanz immer
wieder die Notwendigkeit ergibt, Zeitpläne zu verändern. Auch die Verzögerung
der Neubau-Projekte und die Notwendigkeit der Herrichtung von Wohnungen für
schutzsuchende Menschen (Asylbereich) in unserer Stadt führt regelmäßigen zu
Verschiebungen in unseren Prioritätenlisten.
Der Bau von drei
Feuerwehrgerätehäusern und anderer beschlossenen Projekte beansprucht nicht
unerhebliche Ressourcen und die Leistungsfähigkeit des kommunalen Haushalts ist
zu berücksichtigen.
Ein weiterer Fakt,
der uns auch besonders im Baubereich trifft, ist der stetig wachsende
Fachkräftemangel. Die Verwaltung versucht hier gegenzusteuern; als Beispiel mag
dienen, dass wir einen verrenteten Kollegen mit einem geringen Stundensatz
gewinnen konnten, ein konkretes Projekt zu betreuen.
Was bedeutet das im
Kontext dieser Vorlage? Für die Verwaltung steht im Moment die Fertigstellung
der Grundschule Ländchenweg und die Aufstellung der Container an der Realschule
an erster Stelle.
Darüber hinaus
halten wir es wie oben dargestellt für wichtig den Abriss der
Gustav-Heinemann-Schule voranzutreiben, die Gründe sind oben skizziert.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte nach dem Abriss der Gustav-Heinemann-Schule vorrangig das
Großprojekt Neubau an der Holthausstraße vorangetrieben werden.
Dies bedeutet nicht,
dass anderen Projekte “in der Ecke liegen“, aber sie werden nicht in gleicher
Stringenz und Priorität begleitet werden können.
Fazit:
Neben den Projekten
- Feuer- und Rettungswache
Ochsenkamp,
- Gerätehaus Winterberg,
- Gerätehaus Linderhausen,
- Trauerhalle Oehde,
welche aus
rechtlichen gründen keinen Aufschub dulden und dem Projekt „Bäderlandschaft
Schwelm“, welches auch für die Schulen von hoher Bedeutung ist und bereits
begonnen wurde, sollten die Schulen in folgender Reihenfolge im Rahmen der
möglichen Finanz- und Personalressourcen einer Realisierung zugeführt werden:
- Abschluss der Arbeiten an der
Grundschule Ländchenweg
- Abschluss der Containeraufstellung
Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
- Bau
der Grundschule Engelbertstraße auf dem Gelände Gustav-Heinemann-Schule
- Anbau am Märkischen Gymnasium
inkl. der o. b. Sporthalle
- Um- und/oder Anbau an der
Katholischen Grundschule St. Marien
- Umbau der
Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
- Anbau an der Grundschule Nordstadt
Alle aufgezeigten
Projekte sollen unter Berücksichtigung der bereits genannten finanziellen und
personellen Ressourcen in einem Zeitstrahl abgebildet werden. Die Projekte
sollen ferner zeitversetzt begonnen und wenn möglich teilweise parallel
abgewickelt werden. Für die Schulbauprojekte soll eine baulich-pädagogische
Fachbegleitung herangezogen werden. Des Weiteren ist nach
betriebswirtschaftlicher Abwägung der Ankauf der Schulcontainer an der
Nordstadtschule zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen,
die Schulprojekte in der Reihenfolge wie unten dargestellt umzusetzen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei Veränderung der haushaltsrelevanten Daten, vor
Auftragserteilung entsprechende politische Beschlüsse herbeizuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwicklung der Projekte regelmäßig im Liegenschafts- und Schulausschuss zu
erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Investitionsplanung ist im Rahmen der Etatplanung jährlich auf Basis der aktuellen Marktpreise fortzuschreiben.
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |