Betreff
kalkulatorischer Zinssatz für Kalkulation 2024 ff
Vorlage
145/2023
Aktenzeichen
kalk. Zinssatz
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Mit der ?nderung des KAG vom 15.12.2022 wird der Zinssatz f?r die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals wie folgt geregelt:

  • ?[f?r] eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals [? kann] entweder ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt werden [?];
  • im Fall des einheitlichen Nominalzinssatzes kann der sich aus dem 30-j?hrigen Durchschnitt der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche Wertpapiere inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz f?r die einheitliche Verzinsung des in der Einrichtung gebundenen betriebsnotwendigen Kapitals verwendet werden,
  • im Fall des nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelten Zinssatzes kann f?r den Anteil des in der Einrichtung gebundenen Fremdkapitals der durchschnittliche Fremdkapitalzins und f?r den Anteil des in der Einrichtung gebundenen Eigenkapitals der sich aus dem 30-j?hrigen Durchschnitt der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche Wertpapiere inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz zugrunde gelegt werden.?[1]

Der 30-j?hrige Durchschnitt der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche Wertpapiere inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten betr?gt 3,03 % (VJ 3,25 %). Der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz liegt bei 1,41 % (VJ 1,28 %). Die Eigenkapitalquote ? ohne Ber?cksichtigung der Sonderposten ? auf Basis des (vorl?ufigen) Jahresabschlusses 2022 bel?uft sich auf 17,65% (VJ 17,50 %). Hieraus ergibt sich ein gewichteter Zinssatz von 1,70 % (VJ 1,62 %).

Diese Ermittlung wurde im Vorgriff auf die KAG-?nderungen in Fachveranstaltungen? in 2022 kommuniziert. Sie liegt der Geb?hrenkalkulation 2023 zugrunde.

Der Wortlaut des Gesetzes sieht jedoch auch die Anwendung eines einheitlichen Zinssatzes auf Basis des 30-j?hrigen Durchschnitts der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche Wertpapiere inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten vor. Somit kann die Verzinsung mit 3,03 % berechnet werden.

Eine Absch?tzung der Auswirkung der beiden m?glichen Zinss?tze auf Basis der Kalkulation 2023 ergibt eine Differenz von 0,25 ?/m? f?r Schmutz- und 0,16 ?/m? f?r Niederschlagswasser.

Die Ver?nderung des gewichteten Durchschnittszinssatzes gegen?ber dem Vorjahr f?hrt dar?ber hinaus zu einer Erh?hung von 0,02 ?/m? f?r Schmutz- und 0,01 ?/m? f?r Niederschlagswasser.

Die Anwendung eines einheitlichen Nominalzinssatzes w?rde? vorerst ? eine Verbesserung der Ergebnisaussch?ttung bewirken. Auf der anderen Seite w?rden die Geb?hrenzahler ? ungeachtet der sonstigen Verteuerungen aufgrund von Inflation und Verknappung ? deutlich mehr zur Kasse gebeten.

Der Verwaltungsrat wird gebeten, in der Sitzung festzulegen, ob k?nftig

a)       ein einheitlicher Nominalzinssatz oder

b)      ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz

?verwendet werden soll.



[1] ? 6 Abs. 2 Nr. 2 KAG NRW?????


Beschlussvorschlag:

F?r die Geb?hrenkalkulationen 2024 ff soll die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung mit ____________________________________ erfolgen.


Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte

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