Sachverhalt:
Mit der ?nderung des
KAG vom 15.12.2022 wird der Zinssatz f?r die kalkulatorische Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals wie folgt geregelt:
- ?[f?r]
eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals [? kann]
entweder ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und
Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt werden [?];
- im
Fall des einheitlichen Nominalzinssatzes kann der sich aus dem
30-j?hrigen Durchschnitt der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche
Wertpapiere inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz
f?r die einheitliche Verzinsung des in der Einrichtung gebundenen
betriebsnotwendigen Kapitals verwendet werden,
- im
Fall des nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelten Zinssatzes
kann f?r den Anteil des in der Einrichtung gebundenen Fremdkapitals der
durchschnittliche Fremdkapitalzins und f?r den Anteil des in der
Einrichtung gebundenen Eigenkapitals der sich aus dem 30-j?hrigen
Durchschnitt der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche Wertpapiere
inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz zugrunde
gelegt werden.?[1]
Der 30-j?hrige
Durchschnitt der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche Wertpapiere
inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten betr?gt 3,03 % (VJ 3,25 %). Der
durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz liegt bei 1,41 % (VJ 1,28 %). Die
Eigenkapitalquote ? ohne Ber?cksichtigung der Sonderposten ? auf Basis des
(vorl?ufigen) Jahresabschlusses 2022 bel?uft sich auf 17,65% (VJ 17,50 %).
Hieraus ergibt sich ein gewichteter Zinssatz von 1,70 % (VJ 1,62 %).
Diese Ermittlung
wurde im Vorgriff auf die KAG-?nderungen in Fachveranstaltungen? in 2022 kommuniziert. Sie liegt der Geb?hrenkalkulation
2023 zugrunde.
Der Wortlaut des
Gesetzes sieht jedoch auch die Anwendung eines einheitlichen Zinssatzes auf
Basis des 30-j?hrigen Durchschnitts der Emissionsrenditen f?r festverzinsliche
Wertpapiere inl?ndischer ?ffentlicher Emittenten vor. Somit kann die Verzinsung
mit 3,03 % berechnet werden.
Eine Absch?tzung der
Auswirkung der beiden m?glichen Zinss?tze auf Basis der Kalkulation 2023 ergibt
eine Differenz von 0,25 ?/m? f?r Schmutz- und 0,16 ?/m? f?r
Niederschlagswasser.
Die Ver?nderung des
gewichteten Durchschnittszinssatzes gegen?ber dem Vorjahr f?hrt dar?ber hinaus
zu einer Erh?hung von 0,02 ?/m? f?r Schmutz- und 0,01 ?/m? f?r
Niederschlagswasser.
Die Anwendung eines
einheitlichen Nominalzinssatzes w?rde? vorerst ? eine Verbesserung der
Ergebnisaussch?ttung bewirken. Auf der anderen Seite w?rden die Geb?hrenzahler
? ungeachtet der sonstigen Verteuerungen aufgrund von Inflation und Verknappung
? deutlich mehr zur Kasse gebeten.
Der Verwaltungsrat
wird gebeten, in der Sitzung festzulegen, ob k?nftig
a)
ein
einheitlicher Nominalzinssatz oder
b)
ein nach
Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz
?verwendet werden soll.
Beschlussvorschlag:
F?r die
Geb?hrenkalkulationen 2024 ff soll die Berechnung der kalkulatorischen
Verzinsung mit ____________________________________ erfolgen.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
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