Betreff
Durchführung von investiven Maßnahmen und Instandhaltungen an und in städtischen Gebäuden (Genehmigung einer)Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
Vorlage
049/2008
Aktenzeichen
GM Gr.
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund des am 13.03.2008 nicht zustande gekommenen Ratsbeschlusses ist am 14.03.2008 vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion und gleichzeitigem Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Philipp, eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen worden, da ein weiterer Aufschub der genannten Maßnahmen nicht vertretbar ist.

Der Hauptausschuss hatte die entsprechende Vorlage 031/2008 bereits einstimmig angenommen.

Die Dringlichkeitsentscheidung zu den nachstehend beschriebenen Maßnahmen wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

 

„Im Etatentwurf 2008 und in der 1. Änderungsliste (1.ÄL) sind u.a. für investive Maßnahmen und Instandhaltungen an und in städtischen Gebäude folgende  Haushaltsmittel vorgesehen:

 

A) Unterlassene Instandhaltungen

 

    A S B E S T

    Nordstadt - Asbestbeseitigung Stufe 1 -      127.758 €

    Gymnasium - Asbestbeseitigung Stufe 1 -         25.350 €

    HS Ost - Klassentüren/Asbestbeseitigung (Stand: 1.ÄL)       125.000 €

    HS Ost - Entfernung Asbestzementplatten (Stand: 1.ÄL) 20.000 €

 

    D Ä C H E R

    Gymnasium - Dach (Flachdach Neubau)      126.200 €

       

    F E N S T E R

    Gymnasium -  Fenster 1. BA Neubau 50.000 €

    HS West - Fenster 2008 -         25.000 €

 

    S O N S T I G E S

    HS Ost - Blitzschutz (Innenanlage) -          8.000 €

    HS Ost - Schaltschränke -       65.000 €

    HS Ost - Duschanlagen (Stand: 1.ÄL)          35.000 €

    Gymnasium – Duschanlagen (Stand: 1.ÄL)        13.500 €

                     

B) Investive Gebäudemaßnahmen

 

     VG I

     Sicherung IT- Bereich -       140.000 €

     GS Westfalendamm -  Brandschutz -         36.900 €

     Turnhalle West – Brandschutz -         37.100 €

     HS West - Brandschutz -         41.500 €

     Märkisches Gymnasium -  Brandschutz -       174.800 €

     D.-B.-Realschule -  Fenster 1. BA -       147.000 €

     D.-B.-Realschule - Blitzschutz (Stand: 1.ÄL)            5.000 €

     GS Möllenkotten - Blitzschutz  (Stand: 1.ÄL)          5.000 €

 

C) Instandhaltungsmaßnahmen

 

    HS Ost - Außentüren -         34.000 €

    HS Ost - Isolierung der Rohre im Heizungskeller (Stand: 1.ÄL)           16.200 €

    HS Ost – Einbau einer Druckhaltestation (Stand: 1.ÄL)   15.400 €

    Gymnasium - Isolierung der Rohre im Heizungskeller (Stand: 1.ÄL)          13.300 €

    Realschule - Isolierung der Rohre im Heizungskeller (Stand: 1.ÄL)        13.000 €

    GS Westfalendamm  - Ausbau OGS (Stand: 1.ÄL) 26.000 €

 

Die Bauzeitenplanung der TBS AöR sieht vor, dass mit der Einleitung der Ausschrei-bungsverfahren Mitte März 2008 begonnen werden muss, damit die Baumaßnahmen in den Schulen bis zum Ende der Sommerferien am 8. August 2008 abgeschlossen werden können. Die investiven Sicherungsmaßnahmen im IT-Bereich sind zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig (insbesondere im Bereich der Klimatisierung und des Brandschutzes).

Die beabsichtigten investiven Maßnahmen und Instandhaltungen sind zur Aufrechterhaltung des Schul- bzw. Dienstbetriebes und zur Vermeidung von Risiken für die Gebäudenutzerinnen und -nutzer unaufschiebbar, so dass die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 GO NW erfüllt sind. Demnach kann mit den (vorbereitenden) Arbeiten im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden.

Die Finanzierung der investiven Gebäudemaßnahmen muss zunächst aus allgemeinen Deckungsmitteln (Schulpauschale, Investitionspauschale) erfolgen.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ist erforderlich, da trotz der ausgefallenen Ratssitzung am 13.03.2008 sofort mit den Ausschreibungsverfahren begonnen werden muss.“

 

   

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied

 

Mit folgenden investiven Maßnahmen und Instandhaltungen darf bereits vor der Beschlussentscheidung des Rates über den Etat 2008 begonnen werden:

 

A) Unterlassene Instandhaltungen

 

    A S B E S T

    Nordstadt - Asbestbeseitigung Stufe 1 -      127.758 €

    Gymnasium - Asbestbeseitigung Stufe 1 -         25.350 €

    HS Ost - Klassentüren/Asbestbeseitigung (Stand: 1.ÄL)       125.000 €

    HS Ost - Entfernung Asbestzementplatten (Stand: 1.ÄL) 20.000 €

 

    D Ä C H E R

    Gymnasium - Dach (Flachdach Neubau)      126.200 €

       

    F E N S T E R

    Gymnasium -  Fenster 1. BA Neubau 50.000 €

    HS West - Fenster 2008 -         25.000 €

 

    S O N S T I G E S

    HS Ost - Blitzschutz (Innenanlage) -          8.000 €

    HS Ost - Schaltschränke -       65.000 €

    HS Ost - Duschanlagen (Stand: 1.ÄL)          35.000 €

    Gymnasium – Duschanlagen (Stand: 1.ÄL)        13.500 €

                     

 

B) Investive Gebäudemaßnahmen

 

     VG I

     Sicherung IT- Bereich -       140.000 €

     GS Westfalendamm -  Brandschutz -         36.900 €

     Turnhalle West – Brandschutz -         37.100 €

     HS West - Brandschutz -         41.500 €

     Märkisches Gymnasium -  Brandschutz -       174.800 €

     D.-B.-Realschule -  Fenster 1. BA -       147.000 €

     D.-B.-Realschule - Blitzschutz (Stand: 1.ÄL)            5.000 €

     GS Möllenkotten - Blitzschutz  (Stand: 1.ÄL)          5.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C) Instandhaltungsmaßnahmen

 

    HS Ost - Außentüren -         34.000 €

    HS Ost - Isolierung der Rohre im Heizungskeller (Stand: 1.ÄL)           16.200 €

    HS Ost – Einbau einer Druckhaltestation (Stand: 1.ÄL)   15.400 €

    Gymnasium - Isolierung der Rohre im Heizungskeller (Stand: 1.ÄL)          13.300 €

    Realschule - Isolierung der Rohre im Heizungskeller (Stand: 1.ÄL)        13.000 €

    GS Westfalendamm  - Ausbau OGS (Stand: 1.ÄL) 26.000 €

 

 

 

Datum: 14.03.2008

 

 

                                                    Gez.                                                       Gez.

 

                                          Dr. Jürgen Steinrücke                                   Gerd Philipp

                                              Bürgermeister                                        Vorsitzender des

                                                                                                           Schulausschusses

 

Beschlussvorschlag für den Rat

 

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 14.03.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über den Beginn von investiven Maßnahmen und Instandhaltungen an und in städtischen Gebäuden vor der Beschlussentscheidung über den Etat 2008.

 

 

                    Â