Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich
des Haushaltsplanes 2023 mit Anlagen wurde von der Kämmerin am 05.12.2022 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Er wurde am 26.01.2023 in den Rat eingebracht (SV 008/2023).
Der Entwurf sah einen
Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 108.152.249 € sowie einen Gesamtbetrag der
Aufwendungen in Höhe von 107.268.226 € vor.
Das Jahresergebnis des
Ergebnisplanes belief sich somit für das Jahr 2023 auf + 884.023 €.
Es ergaben sich in der Folge
Veränderungen, die in der 1. und 2. Änderungsliste dargestellt sind (1.
Änderungsliste - SV 047/2023; 2. Änderungsliste - SV 068/2023).
Auf Basis dieser Unterlagen
ergibt sich für das Jahr 2023 ein Jahresüberschuss von + 218.248 €. Zu den
Hintergründen für die Ansatzveränderungen wurde in den entsprechenden
Sitzungsvorlagen ausgeführt.
Basierend auf diesem Stand
enthält die Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung.
In der Haushaltssatzung sind
folgende Steuersätze für 2023 aufgeführt:
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Gemeindesteuern |
Hebesatz |
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1. |
Grundsteuer |
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1.1 |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
220 v.H. |
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1.2 |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
742 v.H. |
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2. |
Gewerbesteuer
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495 v.H. |
Für die Folgejahre entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten
Werten.
Der Stellenplan (inkl. 1. und 2. Änderungsliste) ist im Hauptausschuss am
09.02.2023 abschließend beraten worden (SV 019/2023 zuzüglich
2. Veränderungsliste). Er schließt mit einer Stellenanzahl von insgesamt 363,84 Stellen ab und ist in der Anlage 2 beigefügt.
Dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und der
Schwerbehinderten‑
vertretung ist die 2. Veränderungsliste am 10.02.2023 zugeleitet worden.
Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanes ist eine grundlegende
Stellungnahme abgegeben worden. Zwischenzeitlich wurde darauf verzichtet,
weitere Stellungnahmen im Rahmen der Veränderungslisten abzugeben.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Stellenplan 2023 ( einschließlich der 1. und 2. Änderungsliste ) wird
beschlossen.
(siehe Anlage 2)
2.
Für das
Haushaltsjahr 2023 wird auf der Basis des Haushaltsentwurfs und der der 1.
und 2. Änderungsliste die als Anlage 1 beigefügte
Haushaltssatzung erlassen.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |