Betreff
Bürgeranregung "Kommunales Bündnis Kyrorecycling"
Vorlage
044/2008
Aktenzeichen
1.2 Fi
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Der Antragsteller regt in seiner auch an die Stadt Schwelm gerichtete Email vom 07.10.2007 (s. dazu nicht-öffentliche Vorlage Nr. 044/2008/1) an, dass sich die Verwaltungen und die Politiker aller größeren Städte/Großstädte über Kyrorecycling informieren und ein kommunales Bündnis für Kyrorecycling gründen.

 

Mit der Anregung soll erreicht werden, dass sich die Stadt für ein besonderes Verfahren zur Müllverwertung einsetzt.

Dieses Anliegen ist eine Aufgabe der Abfallwirtschaft, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis obliegt. Die gesetzlichen Grundlagen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Landesabfallgesetz) sehen vor, dass durch die Kreisverwaltung notwendige Abfallentsorgungsanlagen zu planen, zu errichten und zu betreiben sind. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden – bei uns die Technischen Betriebe Schwelm – haben die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle einzusammeln und zu den Entsorgungsanlagen des Kreises zu befördern.

Aus diesem Grund wäre für die Bildung eines Bündnisses für Kyrorecycling der Kreis zuständig.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm sind Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Schwelm fallen, vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Die Petition ist somit dem Ennepe-Ruhr-Kreis zu übermitteln.


Beschlussvorschlag:

Von der Bürgeranregung und dem beabsichtigten weiteren Verfahren wird Kenntnis genommen.