Sachverhalt:
Die Verwaltung wird
den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
einschließlich des
Haushaltsplanes mit Stellenplan und weiteren Anlagen mit
Sitzungsvorlage
008/2023 in die Ratssitzung am 26.01.2023 einbringen. Vorbehaltlich
der Beschlussfassung
des Rates am 26.01.2023 muss der AUS in seiner Sitzung am 07.02.2023 die in
seiner Beratungszuständigkeit liegenden Produkte aus dem Etatentwurf 2023
beraten:
09.01.01 Stadtentwicklungskonzept 09.01.02 Konzepte für Teilbereiche 09.02.01 Flächennutzungsplan |
09.02.02 Bodennutzung 09.03.01 Geoinformationen |
10.01.01 Maßnahmen der Bauaufsicht |
10.01.02 Denkmalschutz u. Denkmalpflege |
12.01.01 Gemeindestraßen, -wege, -plätze 12.01.02 Landesstraßen 12.01.03 Bundesstraßen |
12.01.04 Parkeinrichtungen 12.01.05 ÖPNV |
13.01.02 Öffentliche Gewässer / wasserbauliche Anlagen 13.01.05 Landwirtschaft |
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des
Etatentwurfs 2023 zu den vorgenannten Produkten als Anlage 1 beigefügt. Die sich künftig noch ergebenden Änderungen werden über Änderungslisten in den
Etatentwurf für 2023 eingebracht.
Aufgrund des Umfangs der beigefügten Unterlagen (insg. 103 Seiten) wird darauf
verzichtet, die Dokumente auch den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen.
Insoweit sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 008/2023 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die
den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der AUS empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden
Haushaltsansätze 2023 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |