Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm
beabsichtigt eine straßenbauliche Maßnahme an der Blumenstraße auf dem
Abschnitt von August-Bendler-Straße bis Luisenstraße durchzuführen. Im Zuge
einer Kanalbaumaßnahme werden Fahrbahn und Gehwege saniert. Dies stellt eine
beitragspflichtige Ausbaumaßnahme im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
dar.
Am 18.07.2022 wurde
im Ratssaal der Stadt Schwelm eine Anliegerversammlung mit den
Grundstückseigentümern durchgeführt. Die Anregungen der Anliegenden werden nun
u.a. hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit geprüft.
Auf Basis dieser
Entwurfsplanung, welche am 13.09.2022 (Nr. 157/2022) im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt wurde, ist eine
Ausführungsplanung erstellt worden.
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge sieht zurzeit eine 100% -ige Förderung
vor, so dass die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu keinem Beitrag
herangezogen werden. Der Antrag kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme
gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Entwurfsplanung
wurde zuvor mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abgestimmt und die
Anregungen wurden in die beiliegende Ausführungsplanung miteingearbeitet.
Die
Ausführungsplanung mit den Anregungen der Anliegenden und des Beirats für Menschen
mit Behinderung wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hiermit zum
Beschluss vorgelegt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Blumenstraße für
die Stadt Schwelm mit Straßen- und Tiefbauarbeiten belaufen sich auf ca.
400.000 €.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat bestätigt das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte
Bau-programm zum Ausbau der Blumenstraße zwischen August-Bendler-Straße und
Luisenstraße („Ausbaubeschluss“).
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |