Betreff
Straßenausbau Blumenstraße
Vorlage
032/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schwelm beabsichtigt eine straßenbauliche Maßnahme an der Blumenstraße auf dem Abschnitt von August-Bendler-Straße bis Luisenstraße durchzuführen. Im Zuge einer Kanalbaumaßnahme werden Fahrbahn und Gehwege saniert. Dies stellt eine beitragspflichtige Ausbaumaßnahme im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) dar.

 

Am 18.07.2022 wurde im Ratssaal der Stadt Schwelm eine Anliegerversammlung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt. Die Anregungen der Anliegenden werden nun u.a. hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit geprüft.

 

Auf Basis dieser Entwurfsplanung, welche am 13.09.2022 (Nr. 157/2022) im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt wurde, ist eine Ausführungsplanung erstellt worden.

 

Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge sieht zurzeit eine 100% -ige Förderung vor, so dass die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu keinem Beitrag herangezogen werden. Der Antrag kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

 

Die Entwurfsplanung wurde zuvor mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung abgestimmt und die Anregungen wurden in die beiliegende Ausführungsplanung miteingearbeitet.

 

Die Ausführungsplanung mit den Anregungen der Anliegenden und des Beirats für Menschen mit Behinderung wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hiermit zum Beschluss vorgelegt.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Blumenstraße für die Stadt Schwelm mit Straßen- und Tiefbauarbeiten belaufen sich auf ca. 400.000 €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestätigt das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte Bau-programm zum Ausbau der Blumenstraße zwischen August-Bendler-Straße und Luisenstraße („Ausbaubeschluss“).

 


 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg