Sachverhalt:
Diese Vorlage soll dazu dienen den aktuellen Beratungs-
und Sachstand zur Kenntnis zu bringen. Alle hier erwähnten Punkte bilden den
aktuellen Beratungsstand ab und sind noch keine Festlegungen oder
Entscheidungen.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung im
Bereich der B 483
- Einbahnstraßenregelung für LKW
Die Verwaltung hat
den Antrag für die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in Abstimmung mit
anderen zu beteiligenden Behörden umfassend geprüft. Eine Einbahnstraßenregelung
für den Schwerlastverkehr ist aus verkehrsplanerischer Sicht nach derzeitigem
Sachstand schwer zu begründen und lässt sich in der Praxis nach Aussage der
Kreispolizeibehörde auch schwierig kontrollieren.
Festzuhalten ist
aber ausdrücklich, dass grundsätzlich der Straßenbaulastträger (Straßen NRW)
nicht gegen eine solche Einbahnstraßenregelung Stellung bezogen hat. Allerdings
müsste ein Verkehrsgutachten für alle größeren Knotenpunkte in Schwelm,
insbesondere entlang der ehemaligen B7 auf der Talachse, überprüfen, ob ein
einbahniger Schwerlastverkehr überhaupt möglich ist. In diesem Gutachten wären
u.a. bauliche Maßnahmen zu benennen und die Signalisierung zu berechnen.
Für das Gutachten
wurden 50.000 € in den Haushalts-Entwurf eingestellt.
·
Reduzierung der Geschwindigkeit für den
Schwerlastverkehr
Vorgeschlagen ist
eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Schwerlastverkehr (Fahrzeuge über 7,5
Tonnen) im Bereich der B 483 vom Streckenabschnitt Obermauerstraße bis zum
Kreisverkehr Winterberger Str./Frankfurter Str..
Der
Schwerlastverkehr verursacht den Hauptanteil an den Lärmimmissionen und die
Fahrzeuge über 7,5 t stellen das größte Risiko für die Verkehrssicherheit dar.
Der notwendige Schwerlastanteil von mindestens 10% für eine Reduzierung der
Geschwindigkeit ist durch mehrere Messungen der Stadt Schwelm gegeben.
Eine
Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h bewirkt eine Senkung des
Schalldruckpegels um 2,7 dB(A). Diese spürbare Änderung entspricht dem Effekt
einer Halbierung des gesamten Verkehrsaufkommens, welcher aufgerundet 3,0 dB(A)
ausmacht.
Ein erstes Gespräch
mit dem Straßenbaulastträger hat stattgefunden. Die gesamte B483 wurde nochmals
von Straßen.NRW nach den neuesten Verkehrszahlen durchgerechnet, vom
Kreisverkehr in Winterberg bis zum Bahnhof Schwelm. Diese ermittelten Lärmwerte
befinden sich derzeit noch in der Auswertung. Es werden mit dem
Straßenbaulastträger und übergeordneten Straßenverkehrsbehörden weitere
Gespräche geführt, ob nach aktueller Verordnung Geschwindigkeitsreduzierungen
entlang der B483 eingerichtet werden können.
·
Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
In den Einmündungen der Drosselstraße und Feldstraße zur
B483 (Winterberger Straße) sollten Veränderungen durchgeführt werden, um eine
höhere Verkehrssicherheit zu erzielen. Die Einmündungen im Bereich
Drosselstraße und Feldstraße sind relativ groß dimensioniert und verleiten zum
Falschparken zu Lasten der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Gefährdet werden dadurch insbesondere Fußgänger, da notwendige Sichtdreiecke
nicht eingehalten werden können.
In der Feldstraße können im Bereich der Einmündungen Sperrflächen markiert werden, um das vorhandene Haltverbot zu verdeutlichen und die Zuwegung der vorhandenen Querungshilfe zu verkürzen (s. Darstellung Anlage 01). In der Drosselstraße werden Sperrflächen markiert werden und eine zusätzliche bauliche Querungshilfe für Fußgänger geschaffen. Dadurch würde die Sicherheit für Fußgänger verbessert. Falschparker würden baulich zusätzlich abgeschreckt (s. Darstellung Anlage 01).
An der Bushaltestelle Flurstraße an der Winterberger Straße in Fahrtrichtung Radevormwald könnten ebenfalls Sperrflächen aufgetragen werden, um Falschparkern entgegen zu wirken.
Nach aktuellem Sachstand beabsichtigt die Verwaltung diese Maßnahmen umzusetzen.
Die Verwaltung ist darüber hinaus in Überlegungen eingetreten, dass der Gehweg entlang der B 483, zwischen Drosselstraße und Grothestraße verbreitert wird. An einigen Abschnitten wäre es dafür notwendig, Grundstücke zu erwerben. Diese Grundstücke im Seitenbereich sind weitestgehend im Besitz des Bundes bzw. Straßen.NRW als Straßenbaulastträger. Die Verwaltungsleitung wird diese Absicht im städtebaulichen Gespräch auf die Tagesordnung setzen.
Die geschätzten Kosten für die Verbreiterung des Gehwegs, die Oberflächenerneuerung in Pflaster, sowie die Markierung im Bereich der Kreuzung (mit Fußgängerquerung) belaufen sich auf ca. 100.000,00 € ohne Grundstückskosten.
- Maßnahmen
im Bereich Beyenburger Straße
Die Beyenburger Straße führt vom Kreisverkehr mit der B 483 in Richtung Wuppertal-Beyenburg. An der Straße gibt es auf den ersten Kilometern vereinzelte Gebäude, allerdings ohne eine zusammenhängende Siedlungsstruktur. Lediglich die ersten ca. 300 m vom Kreisverkehr an in Richtung W-Beyenburg befinden sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Danach ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Abschnitt eines Gefälles ausgewiesen.
Aufgrund der vereinzelten Wohnhäuser wäre es durchaus sinnvoll bis zum Ende der Bebauung auf maximal 70 Km/h zu begrenzen, sowohl berghoch als auch bergrunter in beide Fahrtrichtungen. Zuständig für eine solche Anordnung ist Straßen.NRW als Straßenbaulastträger. Hierzu wird sich Straßen NRW verhalten müssen; allerdings ist das Thema bis dato noch nicht konkret hinterlegt.
Um die Sicherheit für Wandernde/Spaziergänger zu erhöhen, sollte der Kreisverkehr auch den Richtlinien der RASt 06 entsprechen und in einem innerörtlichen Kreisverkehr auch Fußgängerfurten aufweisen, welche zusätzliche als Fußgängerüberweg markiert sind und den zu Fußgehenden bevorrechtigen. Leider hat Straßen.NRW den Kreisverkehr wie außerörtlich markiert, nämlich ohne Fußgängerüberwege an den Furten. Hier wird die Verwaltung Straßen NRW bitten dies zu korrigieren.
Auch die bereits genannte Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vor dem Ortseingangsschild in Richtung Kreisverkehr würde die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden an dieser Stelle erheblich erhöhen. Auch über „künstliche“ Verengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung sollte nachgedacht werden. Hierzu wird die Verwaltung einen Vorschlag entwickeln und Straßen NRW vorlegen.
Der Vollständigkeit halber und dem Transparenzgebot folgend sei auch erwähnt, dass Anwohnerinnen und Anwohner z. B. der Frankfurter Straße erste Kontakte aufgenommen haben und darum bitte keine Belastungen auf diese Straßen „abzuwälzen“.
|
Der Bürgermeister i.V. gez. Schweinsberg |