Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan (Stand 2. Änderungsliste) nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2008
Vorlage
042/2008
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 einschließlich des Haushaltsplanes 2008 mit Anlagen wurde am 13.12.2007 in den Rat eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Die Beratungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss sind zwischenzeitlich erfolgt.

 

Dieser Entwurf, der erstmalig nach den Regeln der neuen doppischen Haushaltsführung aufgestellt wurde, weist unter Berücksichtigung der zweiten Änderungsliste im Ergebnisplan einen Fehlbetrag von rund 7,8 Mio. € aus.

Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.

( § 75 GO NRW).

Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Höhe der Ausgleichsrücklage, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist, ist gesetzlich begrenzt. Berechnungsgrundlagen sind die Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre vor der Umstellung auf das NKF. Bezogen auf die vorläufige Eröffnungsbilanz der Stadt Schwelm zum 01.01. 2008 wird die Ausgleichsrücklage aus heutiger Sicht rd.

10,9 Mio. € betragen.

Für den NKF -Haushalt der Stadt Schwelm stellt sich die Situation so dar, dass der gesamte o.g. Fehlbedarf des Jahres 2008 (rd. 7,8  Mio. €) durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage  abgedeckt werden kann. Gemäß § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW gilt der Haushalt 2008 somit als ausgeglichen (fiktiv). Da jedoch nach derzeit vorliegenden Daten in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren ( 2009 und  2010) geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern, ist ein HSK zu erstellen.

Es ist vorgesehen, im Wege eines Nachtrags zur Haushaltssatzung 2008 das HSK in den Hauptausschuss am 17.04. 2008 einzubringen und am 29.04.2008 zu verabschieden.

Dies bedingt eine entsprechende Änderung des § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm.

Die Haushaltssatzung ist als Anlage 1 nach dem Stand der zweiten Änderungsliste dieser Vorlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach Abschluss der Beratungen der Entwürfe des Haushaltsplanes 2008 (Stand 2. Änderungsliste) und der Bestandteile und Anlagen sind folgende Entscheidungen erforderlich:

 

  1. Beschluss über den Stellenplan 2008
  2. Beschluss über die Haushaltssatzung 2008
  3. Beschluss über die Bewirtschaftung der im Haushaltsplan der Stadt für technische Maßnahmen und Dienstleistungen der TBS ÄÖR veranschlagten Ausgabeansätze.

1 Anlage ( 4 Seiten)