Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Sachverhalt:
Plananlass
Das
Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Winterberg befindet sich in einem schlechten
baulichen Zustand, entspricht nicht vollumfänglich den geltenden gesetzlichen
Vorgaben und muss erneuert werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Winterberg wurde
im Rahmen der Durchführung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige
Raum- und Flächenprogramm an dem aktuellen Standort baulich realisiert werden
kann. Im Ergebnis wird festgehalten, dass eine Realisierung auf dem
Bestandsgrundstück an der Beyenburger Straße nicht möglich ist, sodass unter
Berücksichtigung der Standortkriterien ein Ersatzgrundstück in räumlicher Nähe
gesucht werden musste. Hierzu
wird auf die Vorlage VO-069/2022 im Liegenschaftsausschuss am 04.04.2022
verwiesen.
Es wurden
daraufhin zwei Alternativstandorte in räumlicher Nähe an der Winterberger
Straße gefunden. Aufgrund der vorherrschenden Topographie sowie der derzeitigen
Nutzung und Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 86 als Ausgleichs- und
Ersatzfläche wurde sich gegen den Standort nördlich der Winterberger Straße und
für den Standort südlich der Winterberger Straße gegenüber dem Bebauungsplan
Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ als Alternativstandort entschieden. Das
Planungsrecht lässt die Realisierung eines Neubaus auf diesem Grundstück
aktuell nicht zu und muss daher angepasst werden.
Da der
entsprechende Bebauungsplan Nr. 110 „Feuerwehrgerätehaus Winterberg“
(Vergleiche VO-29/2023) aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist
die 33. Änderung gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I
S. 4147) erforderlich.
Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet
wird im Norden durch Winterberger Straße, im Süden durch die angrenzende
Bebauung (Kleingartenanlage) an der Straße „Am Heerweg“, östlich durch eine
Ackerfläche und westlich von dem vorhandenen Funkturm inklusive
Ausgleichsflächen begrenzt.
Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
Die für das neue
Feuerwehrgerätehaus vorgesehene Fläche ist im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. (Anlage 1)
Durch die nun
erforderliche Verlagerung des Feuerwehrgerätehauses ist die zu überplanende
Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr (Anlage 2)
zu ändern. Parallel zur 33. FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr.
110 "Feuerwehrgerätehaus Winterberg" (siehe VO-029/2023) aufgestellt.
Die Umweltprüfung mit anschließender Dokumentation im Umweltbericht wird gemäß
der Abschichtungsregelung des § 2 (4) Satz 5 BauGB – wonach bei Plänen, die zu
einer Planhierarchie gehören, Mehrfachprüfungen vermieden werden sollen – für
die 33. FNP-Änderung und den parallel gemäß § 8 (3) BauGB aufgestellten Bebauungsplan
Nr. 110 zusammen erstellt.
Der Regionalplan
Ruhr stellt diese Fläche als Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
Die erforderliche
Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) wird
von der Verwaltung eingeleitet, sobald der Aufstellungsbeschluss zur 33.
FNP-Änderung gefasst wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Schwelm beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 33. Flächennutzungsplan-Änderung (Bereich Winterberger Straße /
Beyenburger Straße).
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
0021.785100 |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 2023 |
Folgekosten |
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Im Etat
enthalten: |
ja |
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nein |
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
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