Betreff
Bürgerantrag zum Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt - Erweiterung der Anwohnerzone A
Vorlage
041/2008
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit als Anlagen 1 und 2 beigefügtem Schreiben vom 04.06.2007 und vom 07.12.2007 beantragt ein Anwohner der Hauptstraße 86a (Übersichtsplan s. Anlage 3), dass der Rat der Stadt Schwelm einen Beschluss fasst, dass die Grenze der Anwohnerparkzone A erweitert wird bis einschließlich zum Haus Hauptstraße 90.

 

Bisher bezieht die per Ratsbeschluss vom 27.06.1996 (s. SV Nr. 101/96) eingeführte Anwohnerzone A nur das Haus Hauptstraße 84 (s. Anlage 4) mit ein. Durch Ratsbeschluss vom 17.12.2006 (s. SV Nr. 281/06) ist die Drosselstraße im Abschnitt zwischen Hauptstraße und Westfalendamm mit in die Anwohnerzone A aufgenommen worden.

 

Die bestehende Abgrenzung der Anwohnerzone ist damals bewusst gezogen worden. Die Fußgängerzone Hauptstraße ist Bestandteil des Parkraumkonzeptes und führt bis zum Knoten Wilhelmstraße / Drosselstraße. Sowohl Wilhelmstraße als auch Drosselstraße sind jeweils beidseitig in den Geltungsbereich der Anwohnerzone A einbezogen. Da das Haus Hauptstraße 84 als Eckgebäude eine Scharnierfunktion zwischen den drei genannten Straßenzügen hat, ist dies auch mit in die Anwohnerzone A aufgenommen worden.

 

Eine Ausweitung der Anwohnerparkzone A entlang der Hauptstraße in Richtung Kreishaus wurde schon bei Erstellung des Parkraumkonzeptes Innenstadt nicht für geboten gehalten und wird auch heute seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Anwohner dieses Abschnittes der Hauptstraße sind nicht mehr unmittelbare Anwohner des Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt. Deshalb sollte der Antrag abgelehnt werden.

 

Der vom Antragsteller mit Schreiben vom 04.06.2007 (s. Anlage 1) eingelegte Widerspruch gegen die Ablehnung eines beantragten Bewohnerparkausweises durch die Stadtverwaltung Schwelm ist zwischenzeitlich vom Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.11.2007 (s. Anlage 5) zurückgewiesen worden. In dem Ablehnungsbescheid wird von der Aufsichtsbehörde auch deutlich ausgeführt, dass die bestehende Grenzziehung des Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt nicht zu beanstanden ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag, die Grenze der Anwohnerzone A des Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt bis einschließlich zum Haus Hauptstraße 90 zu erweitern, wird abgelehnt.

 


1.        Schreiben Antragsteller vom 04.06.2007 (1 Seite)

2.        Schreiben Antragsteller vom 07.12.2007 (1 Seite)

3.        Ãœbersichtsplan Stadtgebiet (1 Seite)

4.        Geltungsbereich Parkraumkonzept (1 Seite)

5.        Schreiben Ennepe-Ruhr-Kreis vom 22.11.2007 (3 Seiten)