Sachverhalt:
Mit
als Anlagen 1 und 2 beigefügtem Schreiben vom 04.06.2007 und vom 07.12.2007
beantragt ein Anwohner der Hauptstraße 86a (Übersichtsplan s. Anlage 3), dass
der Rat der Stadt Schwelm einen Beschluss fasst, dass die Grenze der
Anwohnerparkzone A erweitert wird bis einschließlich zum Haus Hauptstraße 90.
Bisher
bezieht die per Ratsbeschluss vom 27.06.1996 (s. SV Nr. 101/96) eingeführte
Anwohnerzone A nur das Haus Hauptstraße 84 (s. Anlage 4) mit ein. Durch
Ratsbeschluss vom 17.12.2006 (s. SV Nr. 281/06) ist die Drosselstraße im
Abschnitt zwischen Hauptstraße und Westfalendamm mit in die Anwohnerzone A
aufgenommen worden.
Die
bestehende Abgrenzung der Anwohnerzone ist damals bewusst gezogen worden. Die
Fußgängerzone Hauptstraße ist Bestandteil des Parkraumkonzeptes und führt bis
zum Knoten Wilhelmstraße / Drosselstraße. Sowohl Wilhelmstraße als auch
Drosselstraße sind jeweils beidseitig in den Geltungsbereich der Anwohnerzone A
einbezogen. Da das Haus Hauptstraße 84 als Eckgebäude eine Scharnierfunktion
zwischen den drei genannten Straßenzügen hat, ist dies auch mit in die
Anwohnerzone A aufgenommen worden.
Eine
Ausweitung der Anwohnerparkzone A entlang der Hauptstraße in Richtung Kreishaus
wurde schon bei Erstellung des Parkraumkonzeptes Innenstadt nicht für geboten
gehalten und wird auch heute seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Anwohner
dieses Abschnittes der Hauptstraße sind nicht mehr unmittelbare Anwohner des
Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt. Deshalb sollte der Antrag abgelehnt
werden.
Der
vom Antragsteller mit Schreiben vom 04.06.2007 (s. Anlage 1) eingelegte
Widerspruch gegen die Ablehnung eines beantragten Bewohnerparkausweises durch
die Stadtverwaltung Schwelm ist zwischenzeitlich vom Ennepe-Ruhr-Kreis als
zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.11.2007 (s. Anlage 5)
zurückgewiesen worden. In dem Ablehnungsbescheid wird von der Aufsichtsbehörde auch
deutlich ausgeführt, dass die bestehende Grenzziehung des Parkraumkonzeptes
Schwelm-Innenstadt nicht zu beanstanden ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Antrag, die Grenze der Anwohnerzone A des Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt
bis einschließlich zum Haus Hauptstraße 90 zu erweitern, wird abgelehnt.
1.
Schreiben Antragsteller
vom 04.06.2007 (1 Seite)
2.
Schreiben Antragsteller
vom 07.12.2007 (1 Seite)
3.
Ãœbersichtsplan
Stadtgebiet (1 Seite)
4.
Geltungsbereich
Parkraumkonzept (1 Seite)
5.
Schreiben
Ennepe-Ruhr-Kreis vom 22.11.2007 (3 Seiten)