Betreff
Grundstücksangelegenheiten - Veräußerung Straßenrestland Haßlinghauser Straße
Vorlage
015/2023
Aktenzeichen
FB 320 - Ap
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Historie:

Die Stadt Schwelm ist Eigent?merin des Grundst?cks Gemarkung Schwelm, Flur 5, Flurst?cke 295, 320 und 443 mit einer Gr??e von ca. 2.210 m?. Die Fl?che wird derzeit als Containerstandort auf einem kleinen Teilst?ck des Flurst?cks 443 genutzt. Der Rest ist eine begr?nte B?schung zwischen dem angrenzenden Firmengel?nde und der Ha?linghauser Stra?e, ohne spezifische Nutzung.

Die s?d?stlich der zu verkaufenden Fl?che gelegene Firma bekundete ?ber die Wirtschaftsf?rderung der Stadt Schwelm Interesse am Erwerb von Stra?enbegleitgr?n im Bereich der Ha?linghauser Stra?e, zwecks Errichtung einer L?rmschutzwand. Die Hintergr?nde der geplanten Ma?nahme werden in der nicht?ffentlichen Erg?nzungsvorlage zu dieser Vorlage erl?utert.

S?dlich des zu verkaufenden Gel?ndes wurde bereits in 2009/2010 ein ?hnlicher Gr?nstreifen der Prinzenstra?e an die hier kaufinteressierte Firma verkauft.


Planungsrechtliche? Darstellung:

Die Fl?che ist im Bebauungsplan 43 ? Damm als Gr?nfl?che in einem Gewerbegebiet festgesetzt.

Eine Bebauung der Fl?che mit einer L?rmschutzwand ist in Abstimmung mit der Bauordnung voraussichtlich zul?ssig.

Neben der M?glichkeit des K?ufers zur Errichtung einer L?rmschutzwand w?rde hier eine Bereinigung der Grundst?cksverh?ltnisse der Flurst?cke 320 und 443 erfolgen, da diese teilweise Verkehrsfl?chen der angrenzenden Stra?en, teilweise die Gr?nfl?che umfassen.

Vertragliche Verpflichtungen:?

Der abzuschlie?ende Grundst?ckskaufvertrag soll eine Entwicklungsklausel enthalten, wonach der Erwerber sich verpflichtet, den Bau der L?rmschutzwand binnen eines angemessenen Zeitraums (rd. 48 Monate) ab Eigentums?bergang fertigzustellen.

F?r den Fall der Nichterf?llung wird eine R?ckabwicklungsklausel zu Lasten des K?ufers im Vertrag verankert.

Da eine Baugenehmigung f?r die L?rmschutzwand erforderlich ist, wird zun?chst eine Erkl?rung verfasst, wonach die Vertragsrahmenbedingungen beidseitig festgehalten werden und nach Erteilung der Baugenehmigung der K?ufer einen entsprechenden Notarvertrag in Auftrag gibt.

F?r den Fall, dass vor Baubeginn festgestellt wird, dass die geplante L?rmschutzwand nicht ausreichend ist, den geplanten Immissionsschutz effizient zu gew?hrleisten,? wird die M?glichkeit der R?ckabwicklung des Vertrages vereinbart.

Zur Sicherung des Wertstoffcontainerstandortes im nord?stlichen Bereich des Gr?nstreifens, wird der Stadt Schwelm f?r die Dauer der Aufrechterhaltung des Standortes eine Nutzung zugesichert. Im Gegenzug ?bernimmt die Stadt Schwelm f?r die Fl?che des Wertstoffsammelplatzes weiterhin die Verkehrssicherung.

Weitere Details, insbesondere der Kostenregelungen und finanziellen Auswirkungen, ergeben sich aus der nicht-?ffentlichen Erg?nzungsvorlage 015/2023/1.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die in der der Anlage zu dieser Vorlage dargestellte Fl?che wird an die s?d?stlich der zur verkaufenden Fl?che liegenden Firma zwecks Bebauung mit einer L?rmschutzwand ver?u?ert.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die Fl?che ausschlie?lich f?r die geplante Bebauung, nach Ma?gabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen, genutzt werden darf.

  1. Im Vertrag wird die ?berlassung des vorhandenen Wertstoffcontainerstandortes zu Gunsten der Stadt einger?umt.


 

 

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Der B?rgermeister

i.V.

gez. Schweinsberg

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