Sachverhalt:
Historie:
Die Stadt Schwelm
ist Eigent?merin des Grundst?cks Gemarkung Schwelm, Flur 5, Flurst?cke 295, 320
und 443 mit einer Gr??e von ca. 2.210 m?. Die Fl?che wird derzeit als
Containerstandort auf einem kleinen Teilst?ck des Flurst?cks 443 genutzt. Der
Rest ist eine begr?nte B?schung zwischen dem angrenzenden Firmengel?nde und der
Ha?linghauser Stra?e, ohne spezifische Nutzung.
Die
s?d?stlich der zu verkaufenden Fl?che gelegene Firma bekundete ?ber die
Wirtschaftsf?rderung der Stadt Schwelm Interesse am Erwerb von
Stra?enbegleitgr?n im Bereich der Ha?linghauser Stra?e, zwecks Errichtung einer
L?rmschutzwand. Die Hintergr?nde der geplanten Ma?nahme werden in der
nicht?ffentlichen Erg?nzungsvorlage zu dieser Vorlage erl?utert.
S?dlich
des zu verkaufenden Gel?ndes wurde bereits in 2009/2010 ein ?hnlicher
Gr?nstreifen der Prinzenstra?e an die hier kaufinteressierte Firma verkauft.
Planungsrechtliche?
Darstellung:
Die Fl?che ist im
Bebauungsplan 43 ? Damm als Gr?nfl?che in einem Gewerbegebiet festgesetzt.
Eine Bebauung der
Fl?che mit einer L?rmschutzwand ist in Abstimmung mit der Bauordnung
voraussichtlich zul?ssig.
Neben der
M?glichkeit des K?ufers zur Errichtung einer L?rmschutzwand w?rde hier eine
Bereinigung der Grundst?cksverh?ltnisse der Flurst?cke 320 und 443 erfolgen, da
diese teilweise Verkehrsfl?chen der angrenzenden Stra?en, teilweise die
Gr?nfl?che umfassen.
Vertragliche Verpflichtungen:?
Der abzuschlie?ende
Grundst?ckskaufvertrag soll eine Entwicklungsklausel enthalten, wonach der
Erwerber sich verpflichtet, den Bau der L?rmschutzwand binnen eines
angemessenen Zeitraums (rd. 48 Monate) ab Eigentums?bergang fertigzustellen.
F?r den Fall der
Nichterf?llung wird eine R?ckabwicklungsklausel zu Lasten des K?ufers im
Vertrag verankert.
Da eine
Baugenehmigung f?r die L?rmschutzwand erforderlich ist, wird zun?chst eine
Erkl?rung verfasst, wonach die Vertragsrahmenbedingungen beidseitig
festgehalten werden und nach Erteilung der Baugenehmigung der K?ufer einen
entsprechenden Notarvertrag in Auftrag gibt.
F?r den Fall, dass
vor Baubeginn festgestellt wird, dass die geplante L?rmschutzwand nicht
ausreichend ist, den geplanten Immissionsschutz effizient zu
gew?hrleisten,? wird die M?glichkeit der
R?ckabwicklung des Vertrages vereinbart.
Zur Sicherung des
Wertstoffcontainerstandortes im nord?stlichen Bereich des Gr?nstreifens, wird
der Stadt Schwelm f?r die Dauer der Aufrechterhaltung des Standortes eine
Nutzung zugesichert. Im Gegenzug ?bernimmt die Stadt Schwelm f?r die Fl?che des
Wertstoffsammelplatzes weiterhin die Verkehrssicherung.
Weitere Details,
insbesondere der Kostenregelungen und finanziellen Auswirkungen, ergeben sich
aus der nicht-?ffentlichen Erg?nzungsvorlage 015/2023/1.
Beschlussvorschlag:
- Die in
der der Anlage zu dieser Vorlage dargestellte Fl?che wird an die
s?d?stlich der zur verkaufenden Fl?che liegenden Firma zwecks Bebauung mit
einer L?rmschutzwand ver?u?ert.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen,
dass die Fl?che ausschlie?lich f?r die geplante Bebauung, nach Ma?gabe der
im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen, genutzt werden darf.
- Im
Vertrag wird die ?berlassung des vorhandenen Wertstoffcontainerstandortes
zu Gunsten der Stadt einger?umt.
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Der B?rgermeister i.V. gez. Schweinsberg |
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