Sachverhalt:
Die für den Betrieb der bebauten Grundstücke (z. B. Verwaltungsgebäude,
Schulen) anfallenden konsumtiven Aufwendungen werden von den Fachbereichen 320
+ 330 (Administratives + Technisches Immobilienmanagement) im Produkt 01.01.13
– „Zentrales Gebäudemanagement“ über verschiedene Haushaltsstellen abgewickelt.
Da im Rahmen der Etatplanungen die zukünftig tatsächlich anfallenden Kosten nie
exakt planbar sind und aus unterschiedlichen Gründen immer Schwankungen
unterworfen sind (z. B. durch Witterungsverhältnisse, Anmietung neuer
Liegenschaften, unvorhersehbare Schadensereignisse), sind die wesentlichsten
Haushaltsstellen seit jeher in einem sog. Deckungskreis mit der Nr. 101132
zusammengefasst. Hierdurch wird über das Instrument der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze auch bei notwendigen
Ansatzüberschreitungen auf einzelnen Haushaltsstellen im Laufe des
Haushaltsjahres weiterhin die Liquidität der Fachbereiche sichergestellt.
Die Beantragung zusätzlicher Haushaltsmittel ist damit erst dann
erforderlich (in der Regel zum Jahresende), wenn sich abzeichnet, dass das noch
zur Verfügung stehende Restbudget des Deckungskreises nicht ausreichen wird, um
die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zu decken.
So verhielt es sich aktuell zum Zeitpunkt der Vorbereitung dieser Vorlage
(09.10.2022). Zu diesem Stichtag hatte der vorerwähnte Deckungskreis noch
verfügbare Mittel in Höhe von rd. 162.300,-- EUR. Dieser Betrag wird nicht
ausreichen, um die in den nächsten Wochen noch mit Bezug zum Haushaltsjahr 2022
bestehenden Zahlungsverpflichtungen, z.B.
- noch zu leistende Aufwendungen im Bereich der Gebäudeunterhaltung
- ausstehende Rechnungen für die Energie- und Wasserversorgung der
Gebäude
- ausstehende Rechnungen für die Gebäudereinigung
- noch zu leistende Zahlungen im Bereich „Mieten und Pachten“
decken zu können.
Die Notwendigkeit zur Beantragung / Bereitstellung überplanmäßiger
Haushaltsmittel zeichnete sich bereits zur Jahresmitte im Controllingbericht
zum 30.06.2022 ab (siehe
Verwaltungsvorlage 169/2022 vom 15.08.2022). In dem der damaligen Vorlage als
Anlage 1 beigefügten Finanzbericht wurde bereits für die in dieser Vorlage
angesprochenen Haushaltsstellen ein Defizit von 835.100,-- EUR ausgewiesen.
Um die Liquidität der Fachbereiche 320 + 330 für das Haushaltsjahr 2022
in den nächsten Wochen sicherzustellen, wurde anhand vorliegender
Erfahrungswerte bzw. im Wege der Schätzung eine aktualisierte Prognose
erstellt, wie hoch der noch benötigte Mittelbedarf auf einzelnen
Haushaltsstellen des betreffenden Deckungskreises 101132 sein wird. Hierzu wird
auf den Controllingbericht zum 30.09.2022 verwiesen. Insgesamt haben sich
folgende Beträge ergeben, die als überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden
müssten:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
Mehrbedarf / EUR |
|
a) 521505
- Bauunterhaltung |
431.800,-- |
|
b) 524110
- Energie und Wasser |
556.600,-- |
|
c) 524130
- Versicherungen |
12.000,-- |
|
d) 524193
- Gebäudereinigung |
223.600,-- |
|
e) 542200
- Mieten und
Pachten |
243.900,-- |
|
|
Gesamt: |
1.467.900,-- |
Zu a) - 01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung"
Die Haushaltsstelle war am 09.10.2022 bereits mit rd. 95.600,-- EUR
überbucht. Für die Restabwicklung bereits erteilter Aufträge bzw. noch zu
beauftragende Arbeiten beläuft sich die Kostenprognose bis zum Jahresende auf
rd. 336.200,-- EUR. Insgesamt ist damit eine Haushaltsüberschreitung in Höhe
von 431.800,-- EUR erforderlich. Dieser Mehrbedarf ist einerseits in den
Abweichungen bei einzelnen Baumaßnahmen zwischen den Kostenschätzungen zum
Zeitpunkt der Etatplanung und den tatsächlichen Kosten zum Zeitpunkt der
Bauausführung begründet. In 2022 hat sich an dieser Stelle die massive Erhöhung
der Baumaterialpreise deutlich bemerkbar gemacht. Darüber hinaus lässt sich
auch die Gesamthöhe der im Laufe eines Jahres entstehenden unvorhersehbaren
Reparaturen nur bedingt im Rahmen der Etatplanung einschätzen. Letztlich haben
auch die in 2022 notwendigen, aber im Etatansatz nicht vorgesehenen
Baumaßnahmen im Hallenbad zu dem jetzt errechneten Mehrbedarf geführt.
Zu b) - 01.01.13.524110 - "Energie und Wasser"
Die Haushaltsstelle war am 09.10.2022 bereits mit rd. 46.600,-- EUR
überbucht. Die noch entstehenden Kosten bis zum Jahresende werden auf rd.
510.000,-- EUR eingeschätzt. Insgesamt ist damit eine Haushaltsüberschreitung
in Höhe von 556.600,-- EUR erforderlich. Bei den Kosten für die Versorgung der
städtischen Immobilien mit Strom, Gas und Wasser sind Verbrauchsschwankungen –
insbesondere bedingt durch Witterungseinflüsse – in der Regel zu erwarten.
Weitere mögliche Faktoren für Kostenschwankungen sind Preisänderungen der
Versorgungsunternehmen, Nutzungsänderung von Räumen / Gebäuden oder
bautechnische Maßnahmen. Eine Ansatzkalkulation kann daher nur mit
eingeschränkter Genauigkeit erfolgen. Je nach Ausprägung der vorbeschriebenen
Schwankungen ergeben sich daher stets mehr oder minder deutliche Ansatzunter-
oder Ansatzüberschreitungen. Ergänzend und in 2022 ausschlaggebend kommt hinzu,
dass die durch den in 02/2022 begonnenen Ukraine-Krieg ausgelöste
Energieknappheit und die damit verbundene dramatische Preisentwicklung in
diesem Sektor so nicht vorhersehbar war.
Zu c) - 01.01.13.524130 - "Versicherungen"
Der hier für 2022 errechnete Mehrbedarf von 12.000,-- EUR ist begründet
durch Preissteigerungen, durch notwendige, aber im Ansatz nicht enthaltene
Bauleistungsversicherungen und durch den Abschluss der
Elementarschadenversicherung ab dem 01.07.2022.
Zu d) - 01.01.13.524193 - "Gebäudereinigung"
Die Haushaltsstelle war am 09.10.2022 zwar nur mit rd. 4.900,-- EUR
überbucht, jedoch sind bis zum Jahresende weitere Kosten in Höhe von rd.
218.700,-- EUR zu erwarten, so dass insgesamt eine Haushaltsüberschreitung in
Höhe von rd. 223.600,-- EUR erforderlich wird. Hiervon entfallen allein rd. 150.000,--
EUR auf Corona-bedingte Sonderkosten (Reinigungs- und Materialaufwand). Zum
Zeitpunkt der Etatansatzkalkulation für 2022 wurden diese Kosten - in der
irrtümlichen Annahme, dass die Pandemie überwunden wäre - nicht berücksichtigt.
Der Restbetrag der benötigten Haushaltsüberschreitung erklärt sich aus den
üblichen Schwankungen / Unwägbarkeiten wie z. B. Kostensteigerungen beim
Materialeinkauf, höhere Vertretungskosten für langzeit-erkrankte städtische
Reinigungskräfte, Lohnsteigerungen bei der Fremdreinigung (gesetzliche
Mindestlohnerhöhung) oder Überführung weiterer Eigenreinigungsreviere in die
Fremdreinigung.
Zu e) - 01.01.13.542200 - "Mieten und Pachten"
Die Haushaltsstelle war am 09.10.2022 bereits mit rd. 123.150,-- EUR
überbucht. Darüber hinaus sind bis zum Jahresende noch Aufwendungen von rd.
120.750,-- EUR erforderlich. Die insgesamt zusätzlich benötigten Finanzmittel
errechnen sich folglich auf 243.900,-- EUR. Dieser Mehrbedarf erklärt sich im
Wesentlichen durch Mehrkosten für die Containermiete an der Grundschule
Nordstadt (rd. 53.000,-- EUR), Betriebskostennachzahlungen für Vorjahre und
erhöhte Betriebskosten-vorausleistungen in 2022 (rd. 70.150,-- EUR), interne
Grundsteuernachzahlung für die Schwelm-ArENa (rd. 120.750,-- EUR) für die Jahre
2017 – 2021. Durch die rückwirkende Umstufung des Grundstücks ab 2017 durch das
Finanzamt Schwelm in ein bebautes Grundstück und die damit verbundene Erhöhung
des Einheitswertes hat der Fachbereich Finanzen die erwähnte
Steuernachforderung geltend gemacht. Zwar handelt es sich bei der betroffenen
Liegenschaft um eine angemietete Immobilie, so dass zunächst die Annahme
naheliegt, der Grundstückseigentümer müsste diese Forderung entrichten, jedoch
handelt es sich bei dieser Kostenposition um eine im Sinne des Mietrechts
umlagefähige Kostenart, so dass letztlich die Stadt in Personalunion sowohl
Gläubigerin als auch Schuldnerin dieser Forderung ist. Der Betrag ist aus der
o.g. Haushaltsstelle auszuzahlen und wird auf der Haushaltsstelle
16.01.01.481112 – „Grundsteuer B“ wieder vereinnahmt.
Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen, den
vorstehend erläuterten zusätzlichen Mittelbedarf für das Jahr 2022 in Höhe von
insgesamt 1.467.900,-- EUR durch die Bewilligung von Haushaltsüberschreitungen
gemäß vorbeschriebener Aufteilung sicherzustellen. In Relation zu den gesamten
ordentlichen Aufwendungen der Fachbereiche 320 + 330 im Produkt 01.01.13 im
Etat 2022 von 9.294.969,-- EUR entspricht dies einer Überschreitung von rd.
15,71 %. Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen ist durch
Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei
folgenden Haushaltsstellen sichergestellt:
Haushaltsstelle |
||
Verschiedene Haushaltsstellen aus dem Bereich der
zahlungswirksamen Personalaufwendungen |
990.000,-- |
|
16.01.02.465110 - von TBS, Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und aus Beteiligungen |
188.000,-- |
|
06.01.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen |
150.000,-- |
|
06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke an übrige Bereiche |
50.000,-- |
|
06.03.08.533900 - Sonstige soziale Leistungen |
40.000,-- |
|
09.01.02.529100 - Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen |
49.900,-- |
|
|
Gesamt: |
1.467.900,-- |
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" werden für das Haushaltsjahr
2022 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt
1.467.900,-- EUR bewilligt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf die
nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen auf:
Haushaltsstelle 01.01.13. …. |
||
…521505 - Bauunterhaltung |
431.800,-- |
|
…524110 - Energie und Wasser |
556.600,-- |
|
…524130 - Versicherungen |
12.000,-- |
|
…524193 - Gebäudereinigung |
223.600,-- |
|
…542200 - Mieten und Pachten |
243.900,-- |
|
|
Gesamt: |
1.467.900,-- |
Die Deckung ist durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw.
Minderaufwendungen / Minderauszahlungen bei folgenden Haushaltsstellen
sichergestellt:
Haushaltsstelle |
||
Verschiedene Haushaltsstellen aus dem Bereich der zahlungswirksamen
Personalaufwendungen |
990.000,-- |
|
16.01.02.465110 - von TBS, Gewinnanteile von verbundenen
Unternehmen und aus Beteiligungen |
188.000,-- |
|
06.01.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen |
150.000,-- |
|
06.01.03.531800 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke an übrige Bereiche |
50.000,-- |
|
06.03.08.533900 - Sonstige soziale Leistungen |
40.000,-- |
|
09.01.02.529100 - Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen |
49.900,-- |
|
|
Gesamt: |
1.467.900,-- |
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 1.467.900,00 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen /
Minderauszahlungen bei diversen Haushaltsstellen (siehe unter „Sachverhalt“):
|
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |