Betreff
a) 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
240/2022
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

In der Vorlage 239/2022 wird ausgeführt, dass seit 2020 ein Musterverfahren gegen die Berechnung kalkulatorischer Verzinsung bei der Abwassergebührenkalkulation läuft. Wie bereits in 2021 wurden in 2022 weitere Widersprüche gegen die Gebühren-Jahresbescheide der TBS eingelegt.

 

Mit Bekanntwerden des OVG-Urteils vom 17.05.2022 wurden Gebühren-Änderungsbescheide auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen. Hierdurch wird Zeitraum für eine Neukalkulation auf Basis des OVG-Urteils eröffnet. Nach erfolgter Neukalkulation und Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung werden die „vorläufigen Bescheide“ durch einen endgültigen Bescheid ersetzt und ausstehende Veranlagungen auf dieser Basis durchgeführt.

 

Die beabsichtigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes (sh. Vorlage 228/2022) wird voraussichtlich erst für Veranlagungen ab 2023 greifen. Für nicht rechtskräftige Bescheide 2022 sind daher die Regelungen des OVG-Urteils anzuwenden.

 

Wie bereits in der Vorlage 239/2022 ausführlich dargestellt, ist im Vorgriff auf die Rechtskraft des OVG-Urteils der Erlass einer rückwirkenden Gebührensatzung auch für 2022 beabsichtigt.

 

Unter den bereits in Vorlage 239/2022 genannten Voraussetzungen ergibt sich für 2022 ebenfalls ein negativer kalkulatorischer Zinssatz (- 0,54%); somit wird auf die Festsetzung kalkulatorischer Zinsen in der Neukalkulation verzichtet.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) reduzieren sich die Kosten und folglich der Gebührenbedarf für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren um rd. 2,4 Mio €. Die Reduzierung wirkt sich ausschließlich auf die Gebührensätze der Verbandsmitglieder und der übrigen Benutzer mit Kanalanschluss aus. Aus Gründen der Kostenzuordnung mit Verteilungsschlüsseln sind die Kosten für Benutzer mit Gruben und Kleinkläranlagen zur Vollständigkeit mit ausgewiesen.

 

Die Gebührensätze 2022 ändern sich wie folgt:

 

 

Gebühren-satz 2022

urspr.

Gebühren-satz 2022

neu

 

Veränderung

 

%

Schmutzwassergebühr pro cbm

 

 

 

 

Verbandsmitglieder

1,99

1,25

- 0,74

- 37,2

Übrige Benutzer mit Kanalanschluss

3,24

2,50

- 0,74

- 22,8

Niederschlagswassergebühr pro qm

 

 

 

 

Verbandsmitglieder

1,23

0,77

- 0,46

- 37,4

Übrige Benutzer mit Kanalanschluss

1,37

0,91

- 0,46

- 33,6

 

Die Ermittlung der oben aufgeführten Gebührensätze ist der als Anlage 3 beigefügten Kalkulation zu entnehmen.

 

Die neu zu erlassende Gebührensatzung in Form eines Nachtrages (Anlage 1) hat, obwohl das Inkrafttreten auf den 01.01.2022 festgesetzt wird, nach gebühren-rechtlichem Verständnis keine Rückwirkung, da das Veranlagungsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist (sog. „unechte“ Rückwirkung). Eine Begrenzung ist daher nicht erforderlich. Die Gebührensatzung wird durch die zum 01.01.2023 zu erlassende Gebührensatzung (sh. Vorlage 228/2022) durch Zeitablauf außer Kraft gesetzt.

Es ist beabsichtigt, die Bekanntmachung des 8. Nachtrages zur Abwassergebühren-satzung bis zur Rechtskraft des OVG-Urteils zurückzustellen.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der Neukalkulation und Gebührenbedarfsberechnung auf Basis des OVG-Urteils vom 17.05.2022 der Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

2.    Der 8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 240/2022 wird beschlossen.

3.    Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte