Betreff
Bericht nach § 6 KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme (30.09.2022)
Vorlage
235/2022
Aktenzeichen
FB 111
Art
Berichtsvorlage

1.       Allgemeine Hintergrundinformationen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine

 

a)    Anzahl Flüchtlinge

 

In Schwelm halten sich aktuell nach unseren Erkenntnissen  287  Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Von diesen wurden 58 Personen zugewiesen, die anderen gelangten über private Kontakte nach Schwelm. 56 Personen haben Schwelm wieder verlassen.

 

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren insgesamt lag in Schwelm am 30.09.2022 bei  96,16 % (366 Personen). Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % zu erfüllen, wären noch 15 weitere Flüchtlinge aufzunehmen gewesen.

 

b)    Unterbringung

 

Die meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von Privatpersonen aufgenommen (Verwandte, Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein großer Teil von ihnen konnte inzwischen Wohnungen anmieten.

In der städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 stehen insgesamt 120 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. Aktuell sind 41 Plätze belegt, davon 17 Plätze mit ukrainischen Flüchtlingen.

Die Verwaltung steht mit verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung weiterer Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu erweitern.

 

c)    Leistungen nach dem AsylbLG/ Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII

 

164 Personen aus der Ukraine haben im Juli Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach und nach im Rahmen der personellen Möglichkeiten. Aufgrund der Zunahme der Arbeitsbelastungen im Bereich 222 (Soziales) wurde für eine Mitarbeiterin das mögliche Zeitguthaben von 50 Stunden auf 150 Stunden, für vier weitere Mitarbeiter/-innen auf 100 Stunden, sowie für eine Teilzeitkraft von 25 Stunden auf 50 Stunden aufgestockt. Konkrete Auszahlungen haben sich aus diesen Sachverhalten bisher nicht ergeben.

 

Aufgrund des Übergangs des Leistungsbezugs der ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung (SGB II oder XII) hat das Jobcenter bereits 42 Fälle, die vor dem 13.06.2022 bei der Ausländerbehörde registriert wurden, in seine Zuständigkeit übernommen. Solange jedoch noch kein Rechtskreiswechsel aufgrund fehlender Registrierung erfolgen kann, werden weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.

 

 

 

d)    Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

Zur Gruppe der Flüchtlinge aus der Ukraine gehören 113 Kinder und Jugendliche, 82 davon im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 26 Kinder; Sek I: 39; Sek II: 17).

Laut Rückmeldung der Schulleitungen werden von den 82 Kindern im schulpflichtigen Alter zurzeit 56 Kinder an Schwelmer Schulen beschult (Stand 26.10.2022).

 

Für die jüngeren Kinder unter 6 Jahren wird eine Kindertagesbetreuung nach wie vor nur sehr sporadisch angefragt. Es werden weniger als 10 Kinder in Schwelmer Kitas und in der Kindertagespflege betreut.

 


1.       Rechtlicher Hintergrund

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 die Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) erlassen.

 

Gemäß § 6 Absatz 1 hat die Kämmerin dem Rat zum Ende jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Hierunter fallen nicht nur die unmittelbar mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zusammenhängenden Aufwendungen und Auszahlungen (z.B. für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften), sondern auch mittelbare Aufwendungen bzw. Auszahlungen, deren Bedarf bereits durch die Planung und Umsetzung der für die Aufnahme erforderlichen Maßnahmen ausgelöst wird (z.B. Kosten für zusätzliches Personal, Dolmetscher, Bundesdruckerei usw.). Ausgenommen sind allerdings Aufwendungen bzw. Auszahlungen die ohnehin, dass heißt unabhängig von konkreten Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden, angefallen wären (Sowieso- bzw. Eh-da-Aufwendungen). 

 

Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Aufsichtsbehörde zuzuleiten. Ein verbindliches Muster für die Erfassung der  Aufwendungen und Erträge bzw. der Aus- und Einzahlungen bzw. der Berichterstattung ist laut MHKBG bisher nicht vorgesehen. 

 

Die Verordnung tritt am 31.12.2022 außer Kraft.

 

Nachdem mit der Sitzungsvorlage 174/2022 der 1. Quartalsbericht (Stichtag 30.06.2022) vorgelegt wurde, wird hiermit der Bericht zum 30.09.2022 eingebracht.

 


1.       Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum Berichtsstand 30.09.2022 ergeben sich folgende Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden entstanden sind.

 

 

Sachkonten

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

Pauschalierte Landeszuweisungen

nach dem FlüAG

414*/614*

695.625,00

0,00

695.625,00

0,00

Bundesmittel Ukraine-Flüchtlinge

414*/614*

343.888,32

0,00

343.888,32

0,00

Erstattungen durch das Jobcenter

421*/621*

111.573,77

0,00

111.573,77

0,00

Sozialtransferleistungen

 (Hilfen für Asylbewerber)

533*/733*

0,00

555.501,15

0,00

555.501,15

Instandsetzungen Wohnraum/

Gebäudereinigung

52*/72*

0,00

20.111,48

0,00

20.111,48

Schulausstattung (investive

Auszahlungen > 800 €)

783*

0,00

0,00

0,00

19.353,46

Schulausstattung (< 800 €)

52*/54*/

72*/74*

0,00

11.040,59

0,00

11.040,59

 

 

1.151.087,09

586.653,22

1.151.087,09

606.006,68

 

 

564.433,87

545.080,41

 

 

Mehrertrag

Mehreinzahlung

 

Die dargestellten Überschüsse stellen nur eine Momentaufnahme dar. Im Schulbereich wurden nach dem Stichtag bereits weitere Anschaffungen in Höhe von 14 T€ getätigt. Weitere Anschaffungen im Wert von 19 T€ sind bereits beauftragt, bzw. stehen zur Beauftragung an.

Außerdem ist die Anschaffung eines Fahrzeuges für den Transport der Schutzsuchenden geplant.

Auch die mögliche anteilige Weitergabe der Bundesmittel an in Schwelm ansässige gemeinnützige Organisationen, die bei der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden unterstützen, wird aktuell geprüft.

 

Zurzeit ist vorgesehen die Bundesmittel vollständig bis zum 31.12.2022 auszuschöpfen. Nicht bis zu diesem Zeitpunkt verausgabte Mittel, sind gegebenenfalls zurückzuerstatten, es sei denn der Verwendungszeitraum würde vom Bund verlängert.

Der Zeitpunkt und die Höhe der Überweisung der 3. Tranche der Bundesmittel stehen aktuell noch nicht fest. 

 

Auch bei den bereits erhaltenen pauschalierten Landeszuweisungen, können sich nach Prüfung durch das Land in den Folgejahren noch Rückerstattungs-verpflichtungen ergeben. Für die bisher überprüften Jahre 2017-2019 war dies bisher ausnahmslos der Fall.

 

Der nächste Bericht gemäß § 6 Absatz 1 KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende erfolgt zum Stichtag 31.12.2022.

 

 

 

Der Bürgermeister

      Im Auftrag

   gez. Mollenkott