1. Allgemeine
Hintergrundinformationen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus
der Ukraine
a)
Anzahl Flüchtlinge
In Schwelm halten sich aktuell nach unseren
Erkenntnissen 287 Flüchtlinge aus der Ukraine auf. Von diesen
wurden 58 Personen zugewiesen, die anderen gelangten über private Kontakte nach
Schwelm. 56 Personen haben Schwelm wieder verlassen.
Die
Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren insgesamt lag in
Schwelm am 30.09.2022 bei 96,16 % (366
Personen). Um die Aufnahmeverpflichtung zu 100 % zu erfüllen, wären noch 15
weitere Flüchtlinge aufzunehmen gewesen.
b)
Unterbringung
Die
meisten Ukraine-Flüchtlinge wurden von Privatpersonen aufgenommen (Verwandte,
Bekannte oder Kirchengemeinden). Ein großer Teil von ihnen konnte inzwischen
Wohnungen anmieten.
In der
städtischen Übergangseinrichtung Kaiserstr. 69 stehen insgesamt 120 Plätze für
die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen zur Verfügung. Aktuell sind
41 Plätze belegt, davon 17 Plätze mit ukrainischen Flüchtlingen.
Die
Verwaltung steht mit verschiedenen Vermietern in Verhandlungen zur Anmietung
weiterer Räumlichkeiten, um die Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
aus der Ukraine zu erweitern.
c)
Leistungen nach dem AsylbLG/ Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII
164 Personen aus der Ukraine haben im Juli Leistungen nach dem AsylbLG
erhalten. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach und nach im Rahmen der
personellen Möglichkeiten. Aufgrund der Zunahme der Arbeitsbelastungen
im Bereich 222 (Soziales) wurde für eine Mitarbeiterin das mögliche
Zeitguthaben von 50 Stunden auf 150 Stunden, für vier weitere
Mitarbeiter/-innen auf 100 Stunden, sowie für eine Teilzeitkraft von 25 Stunden
auf 50 Stunden aufgestockt. Konkrete
Auszahlungen haben sich aus diesen Sachverhalten bisher nicht ergeben.
Aufgrund des Übergangs des Leistungsbezugs der
ukrainischen Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung
(SGB II oder XII) hat das Jobcenter bereits 42 Fälle, die vor dem 13.06.2022
bei der Ausländerbehörde registriert wurden, in seine Zuständigkeit übernommen.
Solange jedoch noch kein Rechtskreiswechsel aufgrund fehlender Registrierung
erfolgen kann, werden weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
gezahlt.
d) Besuch von Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Zur Gruppe der Flüchtlinge aus der Ukraine gehören 113 Kinder und
Jugendliche, 82 davon im schulpflichtigen Alter (Grundschule: 26 Kinder; Sek I:
39; Sek II: 17).
Laut Rückmeldung der Schulleitungen werden von den 82 Kindern im
schulpflichtigen Alter zurzeit 56 Kinder an Schwelmer Schulen beschult (Stand
26.10.2022).
Für die jüngeren Kinder unter 6 Jahren wird eine Kindertagesbetreuung
nach wie vor nur sehr sporadisch angefragt. Es werden weniger als 10 Kinder in
Schwelmer Kitas und in der Kindertagespflege betreut.
1. Rechtlicher
Hintergrund
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im April 2022 die Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von
anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den
Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme) erlassen.
Gemäß § 6 Absatz 1 hat die Kämmerin dem Rat zum Ende jeden
Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie
über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten
zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Hierunter fallen nicht nur
die unmittelbar mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden
zusammenhängenden Aufwendungen und Auszahlungen (z.B. für den Betrieb von
Flüchtlingsunterkünften), sondern auch mittelbare Aufwendungen bzw.
Auszahlungen, deren Bedarf bereits durch die Planung und Umsetzung der für die
Aufnahme erforderlichen Maßnahmen ausgelöst wird (z.B. Kosten für zusätzliches
Personal, Dolmetscher, Bundesdruckerei usw.). Ausgenommen sind allerdings Aufwendungen
bzw. Auszahlungen die ohnehin, dass heißt unabhängig von konkreten Maßnahmen
zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden, angefallen wären (Sowieso-
bzw. Eh-da-Aufwendungen).
Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Aufsichtsbehörde
zuzuleiten. Ein verbindliches Muster für die Erfassung der Aufwendungen und Erträge bzw. der Aus- und
Einzahlungen bzw. der Berichterstattung ist laut MHKBG bisher nicht
vorgesehen.
Die Verordnung tritt am 31.12.2022 außer Kraft.
Nachdem mit der
Sitzungsvorlage 174/2022 der 1. Quartalsbericht (Stichtag 30.06.2022) vorgelegt
wurde, wird hiermit der Bericht zum 30.09.2022 eingebracht.
1. Finanzielle
Auswirkungen:
Zum Berichtsstand 30.09.2022 ergeben sich folgende Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden entstanden sind.
|
Sachkonten |
Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Pauschalierte Landeszuweisungen nach dem FlüAG |
414*/614* |
695.625,00 |
0,00 |
695.625,00 |
0,00 |
Bundesmittel Ukraine-Flüchtlinge |
414*/614* |
343.888,32 |
0,00 |
343.888,32 |
0,00 |
Erstattungen durch das Jobcenter |
421*/621* |
111.573,77 |
0,00 |
111.573,77 |
0,00 |
Sozialtransferleistungen (Hilfen für Asylbewerber) |
533*/733* |
0,00 |
555.501,15 |
0,00 |
555.501,15 |
Instandsetzungen Wohnraum/ Gebäudereinigung |
52*/72* |
0,00 |
20.111,48 |
0,00 |
20.111,48 |
Schulausstattung (investive Auszahlungen > 800 €) |
783* |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
19.353,46 |
Schulausstattung (< 800 €) |
52*/54*/ 72*/74* |
0,00 |
11.040,59 |
0,00 |
11.040,59 |
|
|
1.151.087,09 |
586.653,22 |
1.151.087,09 |
606.006,68 |
|
|
564.433,87 |
545.080,41 |
||
|
|
Mehrertrag |
Mehreinzahlung |
Die dargestellten Überschüsse stellen nur eine Momentaufnahme dar. Im Schulbereich wurden nach dem Stichtag bereits weitere Anschaffungen in Höhe von 14 T€ getätigt. Weitere Anschaffungen im Wert von 19 T€ sind bereits beauftragt, bzw. stehen zur Beauftragung an.
Außerdem ist die Anschaffung eines Fahrzeuges für den Transport der Schutzsuchenden geplant.
Auch die mögliche anteilige Weitergabe der Bundesmittel an in Schwelm ansässige gemeinnützige Organisationen, die bei der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden unterstützen, wird aktuell geprüft.
Zurzeit ist vorgesehen die Bundesmittel vollständig bis zum 31.12.2022 auszuschöpfen. Nicht bis zu diesem Zeitpunkt verausgabte Mittel, sind gegebenenfalls zurückzuerstatten, es sei denn der Verwendungszeitraum würde vom Bund verlängert.
Der Zeitpunkt und die Höhe der
Überweisung der 3. Tranche der Bundesmittel stehen aktuell noch nicht
fest.
Auch bei den bereits erhaltenen pauschalierten Landeszuweisungen, können
sich nach Prüfung durch das Land in den Folgejahren noch
Rückerstattungs-verpflichtungen ergeben. Für die bisher überprüften Jahre
2017-2019 war dies bisher ausnahmslos der Fall.
Der nächste Bericht gemäß § 6 Absatz 1
KommunalhaushaltsrechtsänderungsVO UA-Schutzsuchende erfolgt zum Stichtag
31.12.2022.
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Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Mollenkott |
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